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Neues Gesetz Die wichtigsten Änderungen bei der Riester-Rente

Die schwarz-gelbe Koalition hat am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestags ein Gesetz verabschiedet, das die Verbraucher bei der Altersvorsorge besser schützen soll. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

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Die Riester-Irrtümer
Finanzamtschild Quelle: dpa
Stift auf einer Steuererklärung Quelle: dpa
Ein Sparstrumpf Quelle: dpa
Mann zeigt das Innere seiner Hosentaschen Quelle: dpa
Eltern spielen mit ihrem Sohn Quelle: dpa
Vater und Sohn sitzen an einem Fluss Quelle: dpa
Besucher beim Kongress Altervorsorge 2011 Quelle: dpa

Die massive Kritik an der Riester-Vorsorge, nicht zuletzt ausgelöst durch vernichtende Test-Urteile für ausgewählte Versicherungsangebote durch die Stiftung Warentest im September 2012, trägt Früchte. Die Regierungskoalition aus CDU und FDP hat am Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das seit Monaten geplante Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, das sogenannte "Altersvorsorgeverbesserungsgesetz", beschlossen. Nun muss sich der Bundesrat am 1. März 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen.

Riesterrente von A bis Z

Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Förderung der privaten Altersvorsorge einfacher, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte, dass das Hauptaugenmerk der Änderungen auf eine Verbesserung des Verbraucherschutzes abziele. "Der Bundesrat muss sich jetzt konstruktiv verhalten, damit diese Vorteile endlich beim Verbraucher ankommen", sagte Flosbach.

Überblick: Die Kritik an der Riester-Rente

So soll etwa ein einheitliches Produktinformationsblatt (PIB) eingeführt werden, das alle wichtigen Informationen zu Kosten, Leistungen und Garantien der jeweiligen Riester-Versicherung übersichtlich auflistet. Ist das PIB fehlerhaft, steht dem Kunden ein zweijähriges Rücktrittsrecht zu. "Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern verstärkt, vor allem aber der Vergleich der Produkte für die Verbraucher erleichtert", kommentierte Flosbach. Hohe Vermittlerkosten sollen so ausgebremst werden.

Doch das ist nur eine von rund 20 vorgesehenen Maßnahmen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Bei der Basisversorgung im Alter ("Rürup-Rente") soll das steuerliche Abzugsvolumen von 20.000 Euro auf 24.000 Euro erhöht werden.
  • Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit sollen künftig besser steuerlich geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist, dass im Falle des Eintritts des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird, deren Höhe vom Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden kann.
  • Die Kosten beim Wechsel des Anbieters sollen gedeckelt werden. Es ist vorgesehen, dass der neue Anbieter maximal die Hälfte des geförderten übertragenen Kapitals bei der Berechnung seiner Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigen darf. Außerdem darf der bisherige Anbieter höchstens Wechselkosten in Höhe von 150 Euro verlangen.
  • Auch die Altersvorsorge in Form von selbst genutztem Wohneigentum soll gestärkt werden. Die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital - in Höhe von mindestens 3000 Euro - zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums soll künftig jederzeit möglich sein. Bislang bestehende Einschränkungen, dass die Entnahme zeitlich unmittelbar mit der Anschaffung oder der Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung zusammenfallen muss, sollen aufgehoben werden.
  • Der alters- oder behindertengerechte Umbau von Wohnungen - ein wesentliches Anliegen der älteren Generation, so Flosbach, - wird in die Eigenheimrente einbezogen. Voraussetzung hierfür ist, dass das für den Umbau entnommene Kapital mindestens 20.000 Euro beträgt. Außerdem muss durch einen Sachverständigen bestätigt werden, dass die Umbaumaßnahmen der Reduzierung von Barrieren dienen.
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