Neben der Opposition, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sind auch die Privaten Versicherer wenig überzeugt. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), sagt, es sei zwar grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass "die Regierungskoalition die Bürger beim Aufbau einer privaten Pflegevorsorge unterstützt." Gerade, da sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahrzehnten mehr als verdoppeln werde, müsse man einen Weg finden, dies zu finanzieren. "Ob der Förderrahmen die Bereitschaft der Bürger zu privater Vorsorge deutlich steigern kann, ist zu hoffen, bleibt aber abzuwarten", sagt Leienbach. Er weist außerdem daraufhin, dass die Förderung private Vorsorge teurer machen werde: "Einige an die Förderwürdigkeit geknüpfte Bedingungen werden die neuen Tarife zwangsläufig teurer machen als es der bereits heute erhältliche, nicht-geförderte Versicherungsschutz ist", warnt er.
Wie sich die Pflegestufen unterscheiden
Die Pflegestufe I greift bei erheblichem Pflegebedarf, das heißt, wenn eine Person täglich mindestens 90 Minuten lang Hilfe braucht und davon mindestens 46 Minuten für mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege aufgewendet werden. Zur Grundpflege gehören Waschen, Hilfe beim Toilettengang oder beim Anziehen.
Die Pflegestufe II wird bei schwerer Pflegebedürftigkeit fällig. Personen, die unter Pflegestufe II eingeordnet werden, brauchen täglich mindestens drei Stunden lang Hilfe von einem Pflegedienst oder den Angehörigen. Mindestens eine Stunde davon wird auf Waschen, Anziehen oder den Toilettengang verwendet. Außerdem muss diese sogenannte Grundpflege dreimal am Tag geleistet werden. Zusätzlich muss mehrmals pro Woche Hilfe beim Einkaufen oder Saubermachen der Wohnung nötig sein.
Pflegestufe III oder "Schwerstpflegebedürftigkeit" bedeutet, dass täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden müssen und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Außerdem muss die Person rund um die Uhr Versorgung benötigen, um als schwerstpflegebedürftig zu gelten.
Die Branche werde nun zwar prüfen, welche Produkte im Rahmen der Förderkriterien möglich sind, und ob die 60 Euro im Jahr vom Staat "einen echten Anreiz zur Absicherung des Pflegerisikos" schaffen können, müsse sich aber erst erweisen.
Denn Pflege ist teuer - da helfen 60 Euro im Jahr nicht weiter. Nach Berechnungen der PKV bekommen Menschen, die eine Pflege-Tagegeld-Versicherung von 50 Euro abgeschlossen haben, bei Pflegestufe I pro Monat 600 Euro (40 Prozent) ausbezahlt, bei Pflegestufe II 1.050 Euro (70 Prozent) und bei Pflegestufe III 1500 Euro (100 Prozent). Männer, die im Alter von 40 Jahren eine solche Police abschließen, müssen monatlich 22,50 Euro zahlen, Frauen 34,70 Euro. Laut PKV zahlen 50-jährige Männer rund 37 Euro, Frauen in dem Alter 57 Euro. Preiswerter werde es, wenn das Tagegeld nur bei Pflegestufe III ausgezahlt werden soll. Dennoch deckt das nicht einmal die Durchschnittskosten einer Heimunterbringung. Hier muss also die Familie oder der Staat einspringen - Förderung hin oder her.