Bahr selbst nannte die private Pflegevorsorge "sozial ausgewogen", weil jeder diese Förderung in Anspruch nehmen könne. Gerade Menschen mit geringem Einkommen könnten schon mit kleineren Beträgen eine Menge für die Absicherung ihres persönlichen Pflegefallrisikos erreichen. Deutlich weniger begeistert ob der Neuerung zeigte sich die Opposition. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte kritisiert, der Zuschuss nutze vor allem der Versicherungswirtschaft. Beiträge für eine private Zusatzpflegeversicherung könnten sich nur Bessergestellte leisten.
Und auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagt, dass „die geplante Förderung der privaten Pflegevorsorge kein Beitrag ist, um die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern.“ Die langfristigen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung würden durch Leistungsausweitungen sogar noch verschärft. „Anders als bei der Einführung der Riester-Rente, die gezielt zum Ausgleich des sinkenden Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurde, werden keine Leistungsbestandteile aus der Umlagefinanzierung herausgenommen“, kritisiert Hundt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach geht sogar noch weiter und nennt die Förderung angesichts des Pflegenotstands "eine politische Bankrotterklärung".
Wofür die gesetzliche Pflegeversicherung aufkommt
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gehört seit 1995 fest zur sozialen Absicherung. Im Juli 2007 wurde die Versicherung reformiert - dennoch übernimmt die Versicherung nur den sogenannten Grundschutz. Das heißt: Die Versicherung trägt - zumindest anteilig - die Kosten für ambulante und stationäre Pflege.
Die Pflegepflichtversicherung versorgt den Pflegebedürftigen dementsprechend mit Dienst- und Geldleistungen. Wie viel es für den ambulanten Pflegedienst, Essen auf Rädern oder sonstige Hilfsangebote dazu gibt, ist abhängig von der Pflegestufe des Betroffenen. Diese legt ein medizinischer Gutachter fest.
Die Pflichtversicherung zahlt bei Pflegestufe III maximal bis zu 1.510 EUR für einen Pflegeplatz in einem Heim - allerdings nur für die Pflegekosten. Für Unterbringung und Verpflegung muss der Heimbewohner selbst aufkommen. Bei außergewöhnlichen Härten übernimmt die Versicherung Leistungen von bis zu 1.918 Euro.
Aber auch die Versicherungsbranche, die von neuen Verträgen durchaus profitieren würde, ist nicht begeistert: So sagte Thomas Ballast, der Vorstandsvorsitzender des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek), dass die Förderung das grundsätzliche Finanzierungsproblem des Pflegebedarfs nicht lösen könne. "Die fünf Euro staatlichen Zuschuss sollte der Staat besser in die gesetzliche Pflegeversicherung stecken und damit eine Demografiereserve aufbauen, anstatt damit die privaten Versicherungsunternehmen zu subventionieren", sagte er. Einer Aufstockung der Pflegeversicherung hält Gesundheitsminister Bahr dagegen nicht für nötig: „Für die nächsten Jahre sind wir ausreichend finanziert“, sagte er. Eine steigende Zahl von Pflegebedürftigen bei einer gleichzeitig sinkenden Zahl von nachkommenden Jungen bedeute aber, dass künftig mehr getan werden müsse für ein menschenwürdiges Altern und für die Pflege.