PKV Wichtige Fakten zur privaten Krankenversicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV).

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Quelle: dpa

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgt im Prinzip jeder Versicherte für sich selbst: Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko, das generell mit dem Alter zunimmt. Teurer wird es auch, wenn schon Vorerkrankungen wie ein Bandscheibenvorfall oder gar eine Herzerkrankung bestehen. Für jemanden mit einer ernsten Vorerkrankung wird der private Versicherungsvertrag schnell teuer.

Privat versichern können sich nur Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – liegt, sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler.

Was müssen Beamte bei der PKV beachten?

Beamte haben im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe ihres öffentlichen Arbeitgebers. Der Erstattungssatz liegt bei 50 Prozent der Kosten und steigt im Pensionsalter auf 70 Prozent. Für die übrigen Kosten schließen Beamte meist eine private Krankenversicherung ab.

Für Beamte ist die private Krankenversicherung also in den allermeisten Fällen attraktiv. Das liegt an der großzügigen Unterstützung durch den Dienstherrn im Krankheitsfall. Denn die meisten Kosten übernimmt die Beihilfe, den Rest deckt die daher für Beamte günstige Krankenversicherung ab.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat versicherte Beamte gewöhnlich die Rechnung des Arztes zunächst selbst begleichen und sich dann die jeweiligen Anteile von der Krankenversicherung und der Beihilfe erstatten lassen. Moderne Apps erleichtern hier zwar den Papierkram, trotzdem müssen privat versicherte Beamte mit mehr Aufwand rechnen als gesetzlich Versicherte.

Was müssen Beamte bei der GKV beachten?

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte verlieren sogar den Anspruch auf Beihilfe. Die gesetzliche Versicherung rechnet sich daher heute nur für Beamte mit vielen Kindern und einem nicht erwerbstätigen Ehepartner. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung muss dagegen für jedes Familienmitglied ein eigener Tarif abgeschlossen und bezahlt werden.

Beamte in Hamburg können sich statt der Kombination aus Beihilfe und PKV auch für eine GKV entscheiden. Dass Hamburg als Arbeitgeber den Arbeitgeberbeitrag zur GKV zahlt, ist bisher einzigartig in Deutschland (Stand: 2018).

Was gilt für Beamtenanwärter bei der PKV?

Beamtenanwärter haben ebenso wie fest verbeamtete Staatsdiener die freie Wahl zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Dies bedeutet, sie erhalten ebenfalls im Krankheitsfall Beihilfe für mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten, müssen sich also nur für die Differenz versichern.

Die Angebote der PKV-Unternehmen sind zudem für Anwärter in der Regel besonders günstig. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie dagegen den vollen Beitrag zahlen und verlieren den Anspruch auf Beihilfe.

Beamter im Ruhestand: Was gilt bei der PKV?

Für Ruheständler erhöht sich die Beihilfe in der Regel auf 70 Prozent der Behandlungskosten. Entsprechend sinkt der Versicherungsumfang bei der privaten Krankenversicherung. Da die Prämien der Versicherer häufig im Alter steigen, kann es aber trotzdem erforderlich werden, vom Wechselrecht in einen anderen, preiswerteren Tarif Gebrauch zu machen.

Infrage kommt hier der Basistarif, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Hier ist die Höhe des Beitrags gesetzlich begrenzt auf den jeweiligen Höchstbeitrag in der GKV inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Aktuell (Stand: 2018) sind das bei 30 Prozent Absicherungsbedarf etwas über 200 Euro.

Attraktiver dürfte in der Regel der Standardtarif sein. Hier liegen die von den Versicherern angebotenen Tarife meist niedriger. Zudem kann der Arzt ein etwas höheres Honorar abrechnen, und zwar bei ärztlicher Behandlung bis zum 1,8-Fachen des einfachen Gebührensatzes und bei zahnärztlicher Behandlung bis zum 2,0-Fachen. Beim Basistarif gilt dagegen der 1,2-fache Gebührensatz.


Private Krankenversicherung für Studenten

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgt im Prinzip jeder Versicherte für sich selbst: Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko, das generell mit dem Alter zunimmt. Teurer wird es auch, wenn schon Vorerkrankungen wie ein Bandscheibenvorfall oder gar eine Herzerkrankung bestehen. Für jemanden mit einer ernsten Vorerkrankung wird der private Versicherungsvertrag schnell teuer.

PKV für Studenten: Was muss ich beachten?

Mit dem Beginn des Studiums kann jeder Studierende wählen: Entscheide ich mich für eine gesetzliche oder für eine private Krankenversicherung? Denn zur Immatrikulation gehört auch die Vorlage einer Krankenversicherung.

Wer als Kind schon privat versichert war, kann es natürlich weiter bleiben. Für Kinder von Beamten ist das sogar ratsam, werden die Prämien doch vom Staat bezuschusst. In allen anderen Fällen kann es jedoch eine Überlegung sein, in die studentische Krankenversicherung einer GKV zu wechseln.

Was kostet die GKV/PKV für Studenten?

Die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten liegen im Moment bei rund 70 Euro im Monat (Stand: 2018). Sie ist damit in der Regel günstiger als der PKV-Beitrag.

Was unterscheidet GKV und PKV bei Studenten?

Im Einzelfall mag ein Wechsel von der PKV in die GKV zum Start des Studiums auch deshalb vorteilhafter sein, weil die studentische Krankenversicherung im Gegensatz zur PKV auch die Kosten psychischer Erkrankungen übernimmt.

Allerdings hat der Gesetzgeber auch festgelegt, dass in die studentische GKV nur Studenten an einer Hochschule aufgenommen werden können. Wer beispielsweise an einer Berufsakademie studiert, dem ist der Zutritt versperrt.


Private Krankenversicherung für Rentner

Der Versicherungsstatus im Rentenalter ist gesetzlich vorbestimmt. Das bedeutet: Als Rentner habe ich in der Regel nicht mehr die Wahl zwischen GKV und PKV.

Wer im Erwerbsleben privat versichert war, ist auch im Rentenalter privat versichert. Seit 2000 ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ausgeschlossen. Auch vorher ist ein Wechsel schwierig, es sei denn, das Einkommen sinkt zumindest vorübergehend unter die Versicherungspflichtgrenze.

PKV für Rentner: Was muss ich beachten?

Im Rentenalter sinkt das Einkommen. In der Regel geht aber auch der Versicherungsbeitrag zurück. Denn die Krankentagegeldversicherung entfällt.

Zudem muss der zehnprozentige Zuschlag für die Bildung von Alterungsrückstellungen nicht mehr gezahlt werden. Trotzdem kann es notwendig sein, in einen preiswerteren Tarif zu wechseln. Je luxuriöser der alte PKV-Tarif war, zu umso größeren Einsparungen führt ein Wechsel in einen Tarif mit einem geringeren Leistungsumfang.

Der Grund sind die für einen Tarif mit vielen Sonderleistungen angesparten höheren Alterungsrückstellungen, die sich beim Wechsel in einen günstigeren Tarif zusätzlich beitragssenkend auswirken.

Was kostet die GKV/PKV für Rentner?

In der PKV richtet sich die Höhe der Prämie nach dem Gesundheitsrisiko. Beitragssenkend wirken die im Alter verstärkt zur Auszahlung kommenden Alterungsrückstellungen. Ihre Höhe wird auf jedem Beitragsbescheid ausgewiesen.

Wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, wird im Rentenalter automatisch Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Er zahlt den allgemeinen gesetzlichen Beitragssatz plus den von seiner Kasse festgelegten Zusatzbeitragssatz von seiner gesetzlichen Rente, seiner Betriebsrente oder vergleichbaren Versorgungsbezügen.

Die Rentenversicherung trägt die Hälfte des auf die gesetzliche Rente entfallenden Beitragssatzes. Dagegen muss der Rentner auf Betriebsrenten auch den Arbeitgeberanteil zahlen. Seit 2004 gilt diese doppelte Beitragspflicht auch für Kapitalauszahlungen etwa aus einer Direktversicherung.

Wer als gesetzlich Versicherter in Rente geht, aber nicht zu 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, kann als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Er muss dann auch Krankenkassenbeitrag auf Zins- und Mieteinnahmen zahlen, maximal aber von allen Einkünften zusammengenommen den Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag von derzeit rund 690 Euro (Stand: 2018).

Was unterscheidet GKV und PKV bei Rentnern?

Gesetzlich Versicherte müssen von allen Alterseinkünften einen prozentualen solidarischen Beitrag zahlen. Bei privat Versicherten bleibt die Höhe des Beitrags von der Höhe des Einkommens unabhängig. Dies kann zu einer Überforderung im Alter führen, wenn das Einkommen im Vergleich zur aktiven Arbeitsphase stark absinkt.


Private Krankenversicherung für Familien

Anders als in der gesetzlichen Versicherung, in der Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner beitragsfrei mitversichert sind, muss in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

PKV für Familien: Was muss ich beachten?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, müssen die Kinder grundsätzlich über das Elternteil versichert werden, das den größeren Teil zum Familieneinkommen beiträgt.

Ist derjenige gesetzlich versichert, so sind die Kinder automatisch beitragsfrei bei ihm oder ihr mitversichert. Der weniger verdienende Partner kann sich also ohne Folgen für die Kinder privat versichern.

Einige private Versicherer bieten die Versicherung für Eltern und Kinder auch als „Familienversicherungspaket“ an. Das kann günstiger sein, als für jedes Familienmitglied einen Vertrag abzuschließen, muss es aber nicht.

Was kostet die PKV für Eltern?

Die Höhe der Prämie richtet sich beim Start der Versicherung nach dem Eintrittsalter, dem gesundheitlichen Risiko und dem gewählten Leistungsumfang.

Sind beide Eltern erwerbstätig und verfügen über ein hohes Einkommen, wird der Versicherungsschutz am Anfang in der privaten Krankenversicherung oft sogar niedriger sein als in der gesetzlichen Versicherung.

Verfügen beide Partner über ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.425 Euro (Stand: 2018), beträgt der gesetzliche Beitrag für beide derzeit immerhin fast 1.400 Euro im Monat (Stand: 2018). Da liegen die Versicherungsprämien in der PKV für eine Familie mit zwei Kindern in der Regel einige Hundert Euro darunter.

Was kostet die PKV für Kinder?

Eine Kinderversicherung gibt es bereits für Beiträge um 100 Euro im Monat (Stand: 2018). Ein Grund dafür ist, dass Kinder sehr günstige Patienten sind, da sie außer den Vorsorgeuntersuchungen kaum Kosten verursachen.

Zudem werden im Kindesalter bis 21 Jahre noch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Daher ist auch der Wechsel des Versicherungsunternehmens im Kindesalter problemlos möglich. Im Erwachsenenalter geht dagegen ein Teil dieser Rückstellungen beim Wechsel des Anbieters verloren.

Wie immer in der privaten Krankenversicherung richtet sich der konkrete Beitrag aber auch nach dem medizinischen Risiko. Die Versicherung eines Kindes mit Vorerkrankungen oder Handicaps wie einer angeborenen Herzschwäche kann mithin sehr teuer werden.

Wird ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach der Geburt in der PKV der Eltern versichert, entfällt allerdings die Gesundheitsprüfung. Die Prämien für die Kinder steigen bei den meisten Unternehmen im Teenageralter deutlich an.


Private Krankenversicherung für Angestellte

Angestellte zählt der Gesetzgeber grundsätzlich zum besonders schutzwürdigen Personenkreis der gesetzlich Pflichtversicherten. Nur wenn ihr Bruttoeinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 59.400 Euro im Jahr liegt (Stand: 2018), können sie sich auch privat versichern.

PKV für Angestellte: Was muss ich beachten?

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem, wenn man gesund und jung, also unter 30 Jahre alt ist. Denn die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Die Beiträge steigen deutlich mit dem Alter.

Wer plant, eine Familie zu gründen, sollte sich den Wechsel in die PKV daher gut überlegen. Denn Kinder sind in der PKV anders als in der GKV nicht kostenlos mitversichert.

Anders als bei gesetzlich Versicherten muss der Versicherte den vollen PKV-Beitrag tragen. Er erhält aber einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe des halben Beitrags mit seinem Gehalt ausgezahlt. Obergrenze für den Zuschuss ist der halbe Höchstbeitrag zur gesetzlichen Versicherung.

Was kostet die PKV für Angestellte?

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko, nach dem Alter und dem gewählten Leistungsumfang. Vorerkrankungen wie Bandscheibenvorfälle oder Herzinfarkte oder andere gesundheitliche Handicaps haben oft erhebliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zur Folge.

Manche Versicherer bieten 25-Jährigen einen Vollversicherungsschutz bereits für Monatsprämien von unter 150 Euro im Monat an (Stand: 2018). Das sind jedoch oft nur Lockvogelangebote. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass wichtige Leistungsbereiche wie Psychotherapie oder Zahnersatz nicht oder nur unzureichend abgesichert sind.

Mit Prämien von 350 Euro im Monat bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren (ohne Vorerkrankungen) und vollem Versicherungsschutz ohne größere Selbstbeteiligung (inklusive Chefarztbehandlung und Wahlleistungen im Krankenhaus) sind Angestellte da eher auf der seriösen Seite. Ein solcher Tarif liegt aber bei einem 30-Jährigen bereits bei über 400 Euro im Monat.

Repräsentative Daten über die tatsächliche Beitragsbelastung privat Versicherter gibt es allerdings bisher nicht. Ein Grund dafür ist auch, dass die Versicherer immer wieder neue Tarife auf den Markt bringen.

Was unterscheidet PKV und GKV für Angestellte?

In der gesetzlichen Versicherung läuft für Angestellte alles quasi automatisch. Hat sich ein Angestellter für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden, führt der Arbeitgeber Beitrag und Zusatzbeitrag monatlich an die Kasse ab. Im Gegenzug hat der Angestellte freien Zugang zu allen zugelassenen Leistungsanbietern.

Bis auf die Selbstbeteiligung im Krankenhaus und bei Arzneimitteln ist die Behandlung für ihn kostenlos.

Der privat Versicherte hingegen muss seinen Beitrag monatlich überweisen beziehungsweise dem Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilen. Ein PKV-Versicherter erhält von jedem ihn behandelnden Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung, die er zunächst selbst bezahlen muss und die er dann zur Erstattung bei seiner Versicherung einreicht. Hält die Versicherung einen Teil der Forderung für unbegründet oder ist sie der Auffassung, die Forderung sei durch den gewählten Versicherungstarif nicht gedeckt, kann der Versicherte den Arzt oder das Krankenhaus bitten, die Rechnung entsprechend zu ändern. Wird dies abgelehnt, bleibt der PKV-Versicherte im Zweifel auf einem Teil seiner Behandlungskosten sitzen.


Private Krankenversicherung für Arbeitslose

Wer als privat Versicherter arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, wird in der Regel automatisch gesetzlich pflichtversichert. Er hat allerdings die Möglichkeit, in seiner privaten Versicherung zu bleiben, sofern er dort bereits fünf Jahre versichert war.

Hat er zu Beginn der Arbeitslosigkeit das 55. Lebensjahr vollendet, muss er privat versichert bleiben. Die Rückkehr in die GKV ist ihm versperrt.

PKV für Arbeitslose: Was muss ich beachten?

Für jeden, der nur mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit rechnet, lohnt sich häufig der Verbleib in der privaten Krankenversicherung.

Alternativ kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Damit sichert sich der Arbeitslose die Rückkehr in die PKV nach dem Ende seiner Arbeitslosigkeit zu den alten Konditionen und ohne erneute Risikoprüfung.

Die Kosten liegen allerdings bei bis zu 30 Prozent der regulären Prämie.

Was kostet die PKV für Arbeitslose?

Am geschuldeten Beitrag zur PKV ändert sich durch die Arbeitslosigkeit grundsätzlich nichts. Wie der Arbeitgeber zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zum Ende des Arbeitslosengeld-I-Bezugs die Hälfte des Beitrags, maximal die Hälfte des jeweiligen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer sich zu Beginn des Arbeitslosengeld-I-Bezugs gegen die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung entschieden hat, bleibt auch privat versichert, wenn er länger arbeitslos ist und zum Hartz-IV-Empfänger wird. In diesem Fall gelten besondere Regeln, um eine Überforderung des Arbeitslosen durch die Krankenversicherungskosten zu verhindern.

Das Jobcenter zahlt Hartz-IV-Empfängern dann einen Zuschuss in Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags, sofern der Beitrag die Höhe des halben gesetzlichen Höchstbeitrags – aktuell rund 345 Euro – nicht überschreitet. Liegt die eigene Versicherungsprämie höher, kann der Arbeitslose in den Basistarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln.

Der Preis dieses Tarifs ist für Zeiten des Hartz-IV-Bezugs nämlich auf die Hälfte des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, also aktuell 345 Euro, begrenzt. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur für die Zeit des Hartz-IV-Bezugs. Findet der Arbeitslose wieder Arbeit, wird sofort der reguläre Beitrag zum Basistarif fällig. Eine Rückkehr in den alten privaten Versicherungstarif ist nicht mehr möglich.

Was unterscheidet PKV und GKV für Angestellte?

In der gesetzlichen Versicherung bleiben sie im Fall der Arbeitslosigkeit automatisch weiter versichert. Den Krankenkassenbeitrag übernimmt die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter für Bezieher von Hartz IV.

Privat versicherte Angestellte erhalten im Fall der Arbeitslosigkeit lediglich einen Zuschuss von maximal der Höhe des gesetzlichen Höchstbeitrags. Wer in seinem privaten Tarif eine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall vereinbart hat, zum Beispiel in Höhe von 300 oder 500 Euro im Jahr, muss sie allein tragen. Einen Zuschuss gibt es dafür anders als für den Beitrag nicht.

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