Private Krankenversicherung Die zehn größten Irrtümer – und was tatsächlich stimmt

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Einmal PKV - nie wieder GKV?

6. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Versicherte nur gravierende Vorerkrankungen angeben.

Wer in die PKV wechselt muss alle Vorerkrankungen der vergangenen zehn Jahre angeben. Gegen eine Gebühr stellen die behandelnden Ärzte eine Liste aus der Krankenakte zusammen. Schon das Verschweigen einer als nebensächlich empfundenen Allergie kann den Versicherungsschutz kosten. Versicherte sollten sich daher nicht von provisionshungrigen Beratern zu lückenhaften Angaben bei den Gesundheitsfragen überreden lassen.

7. Wer als PKV-Versicherter in einen günstigeren Tarif wechselt, muss Einschnitte bei den Leistungen hinnehmen.

Das gilt nicht automatisch. Viele Versicherer bieten mehrere Tarife mit vergleichbaren Leistungen an. Dennoch können die Unterschiede in den Prämien gravierend sein. Grund dafür ist, dass die Versicherer den Beitrag auch nach der Zahl der Krankheitsfälle in einem Tarif berechnen. Zwar sind die Versicherer verpflichtet, Wechselwilligen kostengünstigere, alternative Tarife anzubieten. Allerdings müssen sie nicht alle Alternativen offenlegen. Unabhängige Berater, die ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, können beim Tarifwechsel helfen (www.bvvb.de). Sie kennen in der Regel alle Tarife eines Anbieters, auch solche, die vergleichbare Leistungen für weniger Geld anbieten. Musterbriefe für den Tarifwechsel bietet beispielsweise der Bund der Versicherten an (www.bdv-beratung.de/musterbriefe)

8. PKV-Versicherte müssen sich bei einem Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen erneut einem umfassenden Gesundheits-Check unterziehen.

Der Versicherer darf nur Gesundheitsfragen stellen, die sich auf die Mehrleistung des neuen Tarifs beziehen. Wer aufgrund von Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen bei der Prämie im neuen Tarif rechnen muss, kann auch auf die Mehrleistung verzichten. Das kann sinnvoll sein, wenn der neue Tarif insgesamt günstiger ist als der alte. Selbst bei vergleichbaren Leistungen können Tarife eines Anbieters unterschiedlich teuer sein, weil je nachdem wie gesund die Versicherten eines Tarifes sind, mehr oder weniger Kosten anfallen.  

9. Wer als Kassenpatient eine private Zusatzversicherung abschließt, ist so gut versorgt wie ein Privatpatient.

Private Zusatzversicherungen verschaffen Kassenpatienten bei einzelnen Leistungen ein Extra wie beispielsweise die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer. Damit sind sie aber noch nicht Patienten erster Klasse. Sinnvoll kann eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus sein. Aufwendige Operationen können sehr teuer werden. Ambulante Zusatztarife lohnen sich dagegen kaum, weil es in der Regel um weniger kostspielige Leistungen geht. Zudem sind die ambulanten Tarife unterschiedlicher Anbieter kaum vergleichbar, weil die Leistungskataloge zu stark voneinander abweichen. Es ist daher für Versicherte fast unmöglich, die für sie besten Tarife zu finden. Bei Zahnzusatztarifen hängt es ganz von der Gesundheit und dem Geldbeutel des Versicherten ab, ob sich eine Police lohnt. Wer diszipliniert genug ist, legt ausreichend Geld für besseren Zahnersatz zurück – ohne zusätzliche Versicherung.

10. Wer einmal in der PKV ist, kommt nicht wieder zu den gesetzlichen Kassen zurück.

Eine Rückkehr zu den gesetzlichen Kassen ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Wenn das regelmäßige Einkommen eines Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, kann er zurück in die GKV. Ausgeschlossen ist dies bei vorübergehender Teilzeit- oder Kurzarbeit. Komplizierter wird es bei Versicherten, die bereits 55 Jahre oder älter sind. Bei ihnen reicht es nicht, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Zusätzlich muss der Versicherte in den vergangenen fünf Jahren schon einmal Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein.

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