In der gesetzlichen Rentenversicherung läuft es derzeit ausnahmsweise richtig gut: Dank hoher Beschäftigungszahlen sammelt die staatliche Rentenkasse Reserven in Milliardenhöhe an, ab 2013 sinkt deshalb der Beitragssatz von aktuell 19,6 auf 19,0 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das ist vor allem aus deshalb möglich, weil das Rentenversprechen nicht gerade üppig ausfällt: 2030 soll ein Ruheständler nur noch 43 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens als Rente erhalten. Noch sind es für neue Rentner 50 Prozent. Doch so oder so: Wer sein Arbeitsleben beendet, wird mit der staatlichen Rente allein kaum auskommen.
Um sich im Alter nicht allzu sehr einschränken zu müssen, ist also private Altersvorsorge dringend vonnöten – je eher, desto besser. Und weil das keine neue Erkenntnis ist, hat Vater Staat bereits vor elf Jahren - und für Kritiker trotzdem viel zu spät – die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Die Angst vor Rentenlücke und Altersarmut hat inzwischen 15 Millionen Verbraucher dazu bewegt, Ersparnisse in einen Riester-Vertrag zu stecken. Hauptargumente für den Abschluss waren dabei vor allem die staatlichen Zulagen und Steuervorteile während der Ansparphase.
Überblick: Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG)
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Aber das Interesse an der Riester-Rente sinkt seit Jahren. Eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank schlägt Alarm: 42 Prozent der Berufstätigen in Deutschland wollen ihre private Altersvorsorge nicht mehr erweitern, die monatlich dafür angesparten Beträge sind in den vergangenen acht Jahren um fast zehn Prozent gesunken. Der repräsentativen Umfrage unter 1642 Bürgern zufolge ist gerade auch das Ansehen der Riester-Rente in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. 2009 hielten demnach noch 23 Prozent der Bevölkerung die private Riester-Rente für besonders sicher. Dieser Wert ist mittlerweile auf nur noch 16 Prozent gesunken. Nur noch acht Prozent derjenigen, die ihre Altersvorsorge aufstocken möchten, interessieren sich für die staatlich geförderte Riester-Rente.
Die Gründe für den Ansehensverlust der Riester-Rente sind leicht ausgemacht: Zunehmend kritische Medienberichte (die WirtschaftsWoche hat die Rentabilität von Riester-Verträgen seit 2009 mehrfach angezweifelt), Verbraucherschützer und ein Teil der Wissenschaftler halten Riester-Verträge für intransparent, teuer und für meist unrentabel. Regierung, Produktanbieter, Verbände sowie ein anderer Teil der Experten und Wissenschaftler verteidigen diese Form der privaten Altersvorsorge als besonders sicher sowie durchaus rentabel und stellen Verbesserungen in punkto Transparenz in Aussicht. Beide Seiten führen im Streit um Sinn und Unsinn der Riester-Rente gute Argumente an – und verwirren damit den Verbraucher zusätzlich. Für ihn ist es letztlich die Frage, welcher Seite er mehr Glauben schenkt und ob die Argumente auf seine individuellen Voraussetzungen beim Abschluss eines Riester-Vertrags zutreffen. Mit seiner Entscheidung für oder gegen einen Vertrag ist der Verbraucher allen Diskussionen zum Trotz letztlich ganz allein.