Privatpatienten Vorsicht, neue Provisionsjäger in der PKV!

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Wechselhelfer, die schlecht beraten

Doch auch einige Konkurrenten kritisieren dieses Vorgehen. Fast alle „Wechselhelfer“ beziehungsweise Tarifwechselberater am Markt seien ehemalige oder noch aktive Makler, stellt Maria Müllner von Minerva-Kundenrechte fest. Diese Personen hätten mit dem PKV-Tarifwechsel innerhalb des PKV-Versicherers ein neues Geschäftsfeld entdeckt. Bei einer Vertragsumstellung komme es auf andere Sachverhalte an als bei der Vermittlung einer neuen Versicherung, erklärt Müllner. Expertise und Erfahrung seien notwendig, um sich im Tarifdschungel zurechtzufinden. Das heißt, den „bestmöglichen Tarif verlangen zu können“ und alle vertraglichen Fallstricke zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen.

Denn, und dies bestätigen auch andere Kenner dieses Geschäfts immer wieder: Der Versicherer gestehe bessere Leistungen zu weniger Beitrag nur ungern zu. Versäumnisse und Fehler beim Tarifwechsel bedeuteten für den Kunden jedoch, dass er Rechte aufgibt und damit dauerhaft Nachteile in einer sehr wichtigen Versicherung habe, so Müllner. Minerva-Kundenrechte hat aus der eigenen Praxis eine Reihe von Fällen aufgearbeitet, in denen von anderen falsch beraten worden sei. So habe ein Versicherer nach einer Beitragserhöhung zwar andere Tarife, aber mit höherem Selbstbehalt oder niedrigeren Leistungen empfohlen. Ein Wechselhelfer habe sogar einen deutlich günstigeren Tarif gefunden. Doch auch dessen Beitrag steigt bald.

Minerva-Kundenrechte kann dem Kunden dann jedoch auch nicht mehr helfen. Mit dem Wechsel in den leistungsschwächeren Tarif habe der Kunde Rechte aufgegeben – in diesem Fall Versicherungsschutz. Diesen gestehe der Versicherer wegen Vorerkrankungen nicht mehr zu. Ein Wechsel in einen eigentlich besseren Tarif sei nun nicht mehr attraktiv. „Wir konnten dem Kunden nicht mehr helfen“, stellt die Gesellschaft fest.

Entscheidungshilfe: Gesetzlich oder privat versichern?

In einem anderen Fall sei ein Kunde mit Hilfe eines „Wechselhelfers“ in einem wesentlich günstigeren Tarif mit gleichwertigen Leistungen gelandet. Der Versicherer habe jedoch einen Beitragszuschlag verlangt, den der Wechselhelfer akzeptierte. Aus der Sicht von Minerva sei dieser jedoch „absurd hoch“ gewesen. Er wurde in Verhandlungen mit dem Versicherer rückgängig gemacht.

Ein dritter Kunde sei dem Rat gefolgt, auf die im Zieltarif enthaltenen besseren Leistungen zu verzichten. Was er nicht gewusst habe: Da keinerlei Vorerkrankungen vorlagen hätte ihm der Versicherer die besseren Leistungen im neuen Tarif ohne Zuschlag zugestehen müssen - trotz des geringeren Beitrags.

Bei einem vierten Kunden findet der Wechselhelfer keinen günstigeren Tarif. Der Kunde sei in den „Standardtarif“ gewechselt und habe dabei seinen Versicherungsschutz aufgegeben. Erst von Minerva habe der Kunde von einer besseren Lösung erfahren. Man habe seinen Vertrag zurück in einen Vollversicherungstarif gestellt, der in fast allen Tarifmerkmalen höhere Leistungen vorsehe und gleichzeitig deutlich günstiger für den Kunden sei.

Die Beispiele zeigen vor allem eines: Kunden sollten nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern auch auf die Leistungen der Tarife. Entscheidend seien drei Faktoren, rät Nicola Ferrarese, Geschäftsführer Minerva Kundenrechte: Die Leistung dürfe sich nicht verschlechtern und sollte tendenziell besser sein; hinzu kämen ein günstigerer Beitrag sowie ein stabilerer Beitrag.

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