Provisionen beim Fondsverkauf Banken droht Klagewelle

Beim Fondsverkauf haben Banken heimlich horrende Provisionen kassiert. Jetzt versuchen sie mit allen Mitteln, eine Klagewelle geschädigter Anleger zu verhindern.

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Die Deutsche Bank und andere Quelle: AP

Holger Starke (Name von der Redaktion geändert) trug die Hiobsbotschaft mit Fassung. Vor wenigen Wochen teilte ihm der Fondsanbieter LHI mit, dass die Finanzverwaltung bei mehreren Filmfonds nachträglich Steuervorteile streichen wolle. Darunter sei vermutlich auch der „Kaledo 3“, der TV-Serien wie Monk (RTL) oder Crossing Jordan (Vox) finanziert hat. Starke hatte 2005 auf Anraten seines Beraters bei der Deutschen Bank 50.000 Euro in den LHI-Fonds investiert – in der Hoffnung auf hohe Steuervorteile. Jetzt rechnet der Hesse mit einer Nachzahlung in fünfstelliger Höhe. „Ich lasse gerade prüfen, ob ich Chancen auf Schadensersatz habe“, sagt er.

Zehntausende Anleger sind derzeit in einer ähnlichen Situation. Nach Schätzungen aus Branchenkreisen trifft die Streichaktion des Fiskus mindestens 50.000 Filmfonds-Investoren, ihnen drohen Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe. Es geht beispielsweise um Fonds der Anbieter LHI, KGAL und Hannover Leasing. Das Problem: Da Filmfonds – wenn überhaupt – nur mickrige Renditen abwerfen, rechnen sie sich nur wegen der Steuervorteile. Sind die futsch, wird das Investment zum Verlustbringer.

Klarstellung der Bundesrichter

Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen kommt Anlegern ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wie gerufen. Die Bundesrichter haben im Januar klargestellt: Eine Bank ist schadensersatzpflichtig, wenn ihr Kundenberater im Beratungsgespräch nicht offengelegt hat, wie viel Provision das Institut vom Initiator für den Verkauf von Anteilen eines geschlossenen Fonds erhält (XI ZR 510/07). Kunden müssten über solche Rückvergütungen („Kickbacks“) informiert werden, um einschätzen zu können, ob die Bank den Fonds wohlmöglich nur wegen der Provision empfiehlt. Recherchen der WirtschaftsWoche zeigen jedoch: Banken haben oft keineswegs mit offenen Karten gespielt und verschleiern ihre Provisionseinnahmen bisweilen noch immer. Anlegerrechte werden mit Füßen getreten.

Deutsche-Bank-Kunde Starke zum Beispiel hat bis heute nicht erfahren, wie viel das Institut 2005 beim Fondsverkauf verdient hat. Als er schriftlich nachfragte, erhielt er von der Deutschen Bank die lapidare Antwort: „Die von Ihnen erbetene Bescheinigung können wir nicht erstellen.“ Starke solle sich doch bitte an „die Treuhandkommanditistin bzw. die Fondsgesellschaft wenden“. Die Deutsche Bank gab dazu auf Anfrage keine Stellungnahme ab.

Kunden klagen gegen Banken

Auch ein Anleger aus dem Rheinland, der auf einen Vergleich hofft und deshalb ebenfalls nicht namentlich genannt werden will, schimpft über verschwiegene Banker: „Von den Provisionen hat man mir bis heute nichts gesagt.“ Der Jurist hat sich um die Jahrtausendwende mit einer sechsstelligen Summe an zwei Filmfonds des Anbieters KGAL beteiligt, die ihm sein Berater bei der Dresdner Bank empfohlen hatte.

Bereits mit zahlreichen Klagen konfrontiert sieht sich die Commerzbank. Das Institut war 2003 und 2004 der Hauptvertriebskanal der Filmfonds VIP 3 und VIP 4, in die 12.000 betuchte Anleger rund 650 Millionen Euro investiert haben. Bereits 2007 hatte der Fiskus die Steuervorteile der Anleger massiv zusammengestrichen, woraufhin eine Klagewelle losbrach. Inzwischen gibt es etliche Gerichtsurteile, in denen die Commerzbank wegen verschwiegener Provisionen zu Schadensersatz verdonnert wurde – im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des BGH vom Januar.

Nachdem der Fiskus jetzt weiteren Filmfonds Steuervorteile aberkannt hat, erwarten Experten eine zweite Welle von Klagen. „Ich rechne mit zahlreichen neuen Prozessen“, sagt Anwalt Heinz Steinhübel von der Kanzlei Steinhübel & von Buttlar in Stuttgart. „Angesichts der BGH-Rechtsprechung sehe ich in vielen Fällen gute Chancen für die Kläger.“ Schließlich hätten Banken ihren Kunden in aller Regel nichts von den Provisionen gesagt.

* Name von der Redaktion geändert

Die Bank gewinnt (zur Vollansicht bitte auf die Tabelle klicken).

Udo Brinkmöller von der Kanzlei BMS in Düsseldorf, der Banken und Anlagevermittler in Schadensersatzprozessen vertritt, hält dagegen: „Eine Klagewelle wird es sicher geben. Ich bezweifle aber, dass sie auch eine Erfolgswelle für Anleger wird.“ Es sei nicht abschließend geklärt, ob die neue Rechtsprechung des BGH für alle Fälle klassischer Anlageberatung gelte.

Die Commerzbank geht sogar einen Schritt weiter und zweifelt das Urteil der obersten Zivilrichter an. So heißt es in zwei aktuellen Schriftsätzen der Commerzbank-Anwälte, die der WirtschaftsWoche vorliegen: Die nur elf Tage vor dem Ruhestand des damaligen Vorsitzenden Richters Gerd Nobbe gefällte Entscheidung sei „offenbar mit der heißen Nadel gestrickt“. Zudem fehle es an einer „tragfähigen rechtlichen Begründung“.

Der BGH – eine Truppe von Juristen, die in Windeseile wichtige Urteile zusammenschustert? Eine seltsame Vorstellung, meinen Anlegeranwälte. „Die Banken versuchen, die Rechtsprechung des BGH auszuhebeln“, kritisiert Dietmar Kälber von der Kanzlei Kälberer & Tittel. Tröstlich für Anleger: Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Richter unterer Instanzen von der Argumentation der Banken beeindrucken lassen. Im Gegenteil – es fallen weitere anlegerfreundliche Urteile. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im März einem Commerzbank-Kunden Schadensersatz zugesprochen, weil der nicht darüber informiert worden war, dass das Institut mindestens acht Prozent der von ihm in einen Filmfonds investierten Summe als Rückvergütung eingestrichen hatte.

Banken spielen auf Zeit

Häufig haben Banken guten Grund, auf Zeit zu spielen und keine Informationen über Provisionen rauszurücken. Denn dann käme heraus, in welch immensem Umfang sie beim Verkauf von Beteiligungsmodellen wie Film- oder Schiffsfonds mitverdient haben – und noch immer mitverdienen.

Eine Analyse aktueller Fondsprospekte zeigt: Emissionshäuser entlohnen ihre Helfer weiterhin äußerst großzügig. Regelmäßig dürfen Banken und Finanzberatungen nicht nur den Ausgabeaufschlag (Agio) von meist fünf Prozent der vom Anleger investierten Summe behalten. Zusätzlich kassieren sie noch eine „interne Provision“ von 10 oder 15 Prozent.

Besonders hoch sind diese internen Provisionen derzeit bei Schiffsfonds. Kein Wunder: Angesichts von Rezession und einbrechendem Welthandel kommen nur wenige Anleger auf die Idee, ausgerechnet in Schiffe zu investieren. Die Anbieter aber sind auf den Verkauf von Fondsanteilen angewiesen, sonst bleiben sie auf vorfinanzierten Schiffen sitzen und können ihre Angestellten nicht mehr bezahlen. Die Lösung: Sie locken Banken und Anlagevermittler mit besonders hohen Provisionen. Die Rechnung geht auf: Deutschlandweit drücken Finanzverkäufer ihren Kunden riskante Schiffsfonds auf – trotz Seefahrtskrise.

Containerschiff. Hohe Quelle: dpa

Heftig trommelt zum Beispiel Eckhart W., Vermittler aus einem kleinen Ort bei Würzburg, dessen Kundin 10.000 Euro anlegen will – eine Summe, für die sie mehrere Jahre gespart hat. W. hat für sie gleich die Lösung parat. Fasziniert deutet er in seinem Büro auf ein großes Plakat mit einem Containerschiff. „Das ist die Zukunft“, sagt er, „so einer fährt um die ganze Welt und bringt die Waren von einem Kontinent zum anderen. Das ist ein Super-Investitionsobjekt auch für Sie.“ Natürlich hat er gleich den passenden Fonds im Angebot. Das Infoblatt verspricht das Blaue vom Himmel herunter: Die Frachtraten sollen sich in den nächsten zehn Jahren verdoppeln – und mit ihnen das eingesetzte Kapital.

Einige Kilometer weiter, bei einem anderen Berater: „Sie müssen in Schiffsfonds investieren“, empfiehlt auch er. Nein, die Wirtschaftskrise ändere daran nichts, „gekauft wird immer“. Von Marktrisiken ist in den Gesprächen nicht die Rede, auch nicht davon, dass geschlossene Fonds unternehmerische Beteiligungen sind, bei denen im Extremfall der Totalverlust droht.

Wer sich die Provisionen näher anschaut, kann besser nachvollziehen, warum Finanzvermittler so reden. Das Hamburger Emissionshaus Atlantic zum Beispiel bietet derzeit im Rahmen einer Sonderaktion zusätzliche Prämien für Fondsverkäufer. Wer 15.000 Euro an den Anleger bringt, erhält 175 Euro, bei höheren Beträgen steigt die Summe prozentual. Ab 100.000 Euro gibt’s obendrauf einen Goldbarren, ab 500.000 Euro lockt eine Luxusreise nach China im Wert von 10.000 Euro.

Solche Extra-Vergütungen zahlen Fondsanbieter meist nicht aus eigener Kasse, sondern aus Anlegergeldern. Das Prinzip ist einfach: Sie zwacken von der eingezahlten Summe eine Gebühr ab, die sie im Fondsprospekt als „Emissionskosten“ oder „Eigenkapitalvermittlungsprovision“ bezeichnen. Das Geld steht in der Regel zunächst dem Emissionshaus oder einem verbundenen Unternehmen zu. Dieses reicht das Geld ganz oder teilweise als Belohnung an Banken und Anlagevermittler weiter. Beim Atlantic-Schiffsfonds „MS Benjamin Schulte und MS Benedict Schulte“ beispielsweise fließen 12,1 Prozent des vom Anleger eingezahlten Betrags in den Topf für „Marketingmaßnahmen und Eigenkapitaleinwerbung“.

Noch höher sind die Summen bei anderen Angeboten. So nimmt das Emissionshaus HCI beim „Shipping Select 28“ 18,5 Prozent Eigenkapitalvermittlungsprovision, beim „Maritim Invest 18“ sind es 15,55 Prozent – jeweils zusätzlich zum fünfprozentigen Agio.

Was von diesen Abschlägen am Ende tatsächlich beim Verkäufer landet, erfahren Leser des Fondsprospekts nicht. Beim „Maritim Invest 18“ etwa steht das Geld zunächst der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft als Generalvermittlerin des Fonds zu, die mit Banken und freien Beratern zusammenarbeitet. Laut Maritim-Invest-Geschäftsführer Dirk Reißhauer erhalten Banken und Anlageberater im Schnitt zwischen sieben und zwölf Prozent.

Versteckte Verkaufsanreize

Bei HCI entfallen rund 40 Prozent der 18,5-prozentigen internen Provision auf vom Fondsanbieter selbst erbrachte Leistungen wie „Projektierung, Prospekterstellung und Marketing“ an, sagt HCI-Vertriebschef Andreas Arndt.

Die Beispiele zeigen: Hohe Verkaufsanreize, die Anleger nicht auf den ersten Blick erkennen können, sind Standard in der Branche. Der auf Infoblättern zu den Fonds offen ausgewiesene Ausgabeaufschlag von meist fünf Prozent erscheint human. Nur wer den Fondsprospekt genau liest, entdeckt die zusätzlichen Belohnungen für Fondsverkäufer. Von den durchaus üblichen 15 oder 20 Prozent des vom Anleger eingezahlten Kapitals, das an die Bank oder den Finanzvertrieb geht, könnten Emissionshäuser ihren Anlegern drei bis vier Jahre eine anständige Rendite zahlen.

Nur hartnäckige Optimisten setzen angesichts derart horrender Vergütungen darauf, dass Banker und Finanzberater künftig stets mit offenen Karten spielen – BGH-Urteil hin oder her. Anleger sollten immer prüfen, ob Berater Fonds allein wegen deren Qualität empfehlen. Und dass einige ihre Provisionseinnahmen weiter verschleiern, ist nur allzu wahrscheinlich. Deutschlands Anlegeranwälte werden weiter gut zu tun haben.

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