Provisionen der Versicherer Was Versicherungsvermittler verdienen

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Nettotarife sind provisionsfrei

Bei einem Honorarberater wird hingegen für die Beratung ein Stundensatz oder eine Pauschale vereinbart. Das Rating- und Beratungsunternehmen Assekurata schätzt, dass Verbraucher für eine Stunde eines Honorarberaters im Schnitt etwa 150 Euro zahlen. Wer nach zweistündiger Beratung über den Honorarberater eine Lebensversicherung abschließt, zahlt somit nur einen Bruchteil der sonst fälligen Provision.

Weil keine Provision fließt, bieten Honorarberater sogenannte Nettotarife an. Da die hohen Provisionszahlungen hier fehlen, ist der Tarif für den Kunden in der Regel günstiger. Gäbe es von jeder Versicherung für sämtliche Policen auch einen Nettotarif, gäbe es für den Berater auch keinen finanziellen Anreiz mehr, ein bestimmtes Produkt zu vermitteln. Der Bedarf des Kunden stünde im Fokus und Honorarberater könnten auf die gleich Produktpalette zurückgreifen, wie ein von Produktanbietern unabhängiger Versicherungsmakler, der provisionsbasiert berät.

An dem bisherigen Entwurf kritisiert der Bund der Versicherten aber, dass weder die Merkmale eines Nettotarifs näher spezifiziert sind, noch die Annahme eines Honorars von einem Versicherungsvermittler oder einer Versicherung klar verboten wird. Zudem fehle die Pflicht für die Versicherer, ihre Produkte auch in einem Nettotarif anzubieten. Interessenkonflikte zwischen Honorarberater und Produktanbieter seien daher, so der BdV, nicht auszuschließen.

Wiedervorlage Provisionsweitergabeverbot

Besonderes Augenmerk lag zuletzt auf dem umstrittenen, eingangs bereits erwähnten Provisionsweitergabeverbot. Das Urteil des OLG Köln zugunsten des Online-Anbieter Moneymeets erlaubt zwar grundsätzlich das Aufteilen der Provision zwischen Kunde und Vermittler, eine Berufung ist nicht möglich. Geschäftsmodelle wie das von Moneymeets sind damit abgesegnet. Umso erstaunlicher ist daher, dass im Entwurf für die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben zur Regulierung des Versicherungsmarktes die Provisionsweitergabe durch den Berater wieder verboten werden soll.

Tatsächlich hat die Versicherungslobby dafür gesorgt, dass laut Gesetzentwurf Vermittler ihre Provision nicht mit dem Kunden teilen dürfen. Der Versicherungsverband GDV sieht in der Provisionsweitergabe laut Stellungnahme die Gefahr, dass sich Kunden dann für rabattierte Produkte entscheiden könnten, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Die nötige Sachkenntnis billigt der GDV damit nur dem Vermittler zu, selbst fachkundige Kunden profitieren nicht vom geringeren Beratungsaufwand.

Ähnlich argumentieren Verbraucherschützer allerdings auch gegen hohe Provisionen für den Vermittler. Auch die könnten blind für den Bedarf des Kunden machen. Der BdV hält das Verbot einer Provisionsweitergabe an den Kunden zumindest für problematisch. Dadurch würde die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle – insbesondere im Fintech-Bereich – behindert. Offenbar wollte genau das das OLG Köln mit seinem Urteil verhindern: Dass das Versicherungsgeschäft weiter ausschließlich in der Hand des provisionsbasierten Vertriebs bleibt.

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