Regeln für unbemannte Fluggeräte Wie Drohnen versichert werden sollten

Eine zunehmende Zahl an Drohnen schwirrt in der Luft. Doch beim Einsatz der Fluggeräte gibt es enorme Risiken, viele Vorschriften und auch eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Punkte für eine sichere Nutzung.

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Eine private Drohne fliegt über einem Garten, während in weiter Entfernung ein Flugzeug Richtung Flughafen fliegt. In den Kontrollzonen von Flugplätzen ist die Nutzung eines unbemannten Flugobjektes untersagt. Quelle: dpa

Frankfurt Leise surrend fliegt der Quadrocopter, eine Drohne mit vier Rotorblättern, über eine Wiese mit hohem Gras. Der Drohnenführer steht am Rand des Feldes und beobachtet die Bilder des Fluggeräts auf einem kleinen Monitor. Sorgfältig wird das gesamte Feld abgeflogen bis endlich das gefunden wird, wonach gesucht werden soll. Sorgfältig versteckt im Gras liegt ein acht Stunden altes Rehkitz: Eingerollt und ruhig atmend. In ein paar Stunden will der Landwirt die Wiese mähen und hätte das kaum 20 cm große Kitz schlichtweg übersehen und getötet. Eine Wärmebildkamera an dem ferngesteuerten Flugobjekte hat das verhindert.

Die gewerblichen Einsatzmöglichkeiten für Drohnen nehmen ständig zu, aber Privatleute nutzen solche Fluggeräte öfter. Doch die wenigsten Verbraucher kennen die Gefahren, die bei unsachgemäßer Handhabung von Multikoptern drohen. Jede Drohne, die in Deutschland durch die Lüfte fliegt – egal ob zur gewerblichen oder privaten Nutzung – muss versichert sein. Denn ein Schaden kann schnell in die Tausende gehen.

Es gibt aktuell noch keine Meldepflicht zur Drohnennutzung und deswegen keine verlässlichen Zahlen. Die Deutsche Flugsicherung schätzte im November 2016 etwa 400.000 Drohnen im privaten Gebrauch in Deutschland, diese Zahl soll bis 2020 auf knapp eine Million steigen.

Die Anzahl an gewerblich genutzten Drohnen ist aktuell sehr gering. Doch es wird ein Anstieg auf 200.000 Drohnen bis zum Jahr 2025 erwartet, die von Staat und Wirtschaft genutzt werden. „Die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten sind enorm. Hier glaube ich an größere Zahlen“, sagt Helmut Hecker, Leiter des Haftpflichtbereichs für Unternehmerkunden bei der Gothaer Versicherung.

Stetig werden neue Anwendungsgebiete erschlossen: So werden Drohnen im Baugewerbe zur Vermessung und bei technischen Kontrollen eingesetzt; Forst- und Landwirte nutzen die unbemannten Flugobjekte zur Schädlingsbekämpfung. Drohnen können effektiv zur Erkundung und Forschung eingesetzt werden, da sie mit wenig Aufwand Luftaufnahmen liefern können. Je nachdem von wie vielen Rotorblättern die Drohne angetrieben wird, handelt es sich um einen Quadrocopter, Hexacopter oder Octocopter.


Pizza kommt per Drohne

Doch auch einige Privatpersonen dürften bald Besuch von einer Drohne bekommen: So können sich hungrige Kunden des Lieferdienstes Domino in Neuseeland bald ihre Pizza darüber liefern lassen. Und auch die Amazon-Bestellung wird in Zukunft per Fluggerät gebracht, denn der Online-Versandhändler probt bereits eine solche Lieferung von Paketen. In Deutschland testet DHL den sogenannten „Paketkopter“. Hierbei kommt eine spezielle Paketstation zum Einsatz, die von Drohnen automatisch be- und entladen werden soll.

In den USA macht die US-Bundesbehörde für Luftfahrt Amazon allerdings einen Strich durch die Rechnung und hat solche Lieferflüge verboten. Auch in Deutschland muss die Luftaufsicht Konzepte entwickeln, um die steigende Zahl an Drohnen im deutschen Luftraum zu organisieren, meint Hecker.

Qualitativ hochwertige Drohnen können bereits für wenige hunderte Euro erworben werden. Da erscheint es logisch, dass Technikfans zunehmend Drohnen in ihrer Freizeit fliegen lassen. Was früher das Modellflugzeug war, ist heute der Multikopter.

Doch Verbrauchern ist oft nicht klar, welch einen hohen Schaden eine wenige Kilo schwere Drohne anrichten kann. Im Internet werden Videos veröffentlicht, in denen diese Fluggeräte Passagierflugzeuge beschädigen und beinah zum Absturz bringen.
2016 registrierte die Deutsche Flugsicherung 64 Fälle von Behinderung des Luftverkehrs durch Drohnen. In den Niederlanden werden bereits abgerichtete Raubvögel verwendet, um diese vom Himmel zu holen.

Seit 2005 muss in Deutschland jede Drohne versichert sein. Dabei ist unerheblich, ob diese privat oder gewerblich genutzt wird. Hobbypiloten sollten vor dem ersten Flug überprüfen, ob ihre Privat-Haftpflichtversicherung auch Drohnenschäden übernimmt. Das ist nämlich meist nicht der Fall. Bereits ab 40 Euro pro Jahr ist eine Versicherung zu haben, die alle Drittschäden deckt. In der Regel sollte man 70 bis 90 Euro pro Jahr rechnen. Versicherungen bieten mittlerweile Deckungssummen von einer Million bis fünf Millionen Euro an.

Bei einer gewerblichen Nutzung ist in jedem Fall eine spezielle Versicherung notwendig, da Betriebs-Haftpflichtversicherungen grundsätzlich keine Luftfahrtrisiken übernehmen. Hier muss eine Luftfahrt-Haftpflicht abgeschlossen werden, die jährlich zwischen 140 und 300 Euro kostet.

Das Problem bei Drohnen-Versicherungen war bisher, dass es keine entsprechenden Regulierungen zur Nutzung von unbemannten Flugobjekten gab. Bei einem Schaden war es kaum möglich. den Eigentümer ausfindig zu machen. Eine neue Verordnung soll nun etwas Ordnung in das Chaos bringen. Doch für Hecker bleiben bei der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräte“ nach wie vor zu viele Fragen offen.


Strikte Flugverbote für bestimmte Bereiche

Die neue Drohnenverordnung ist am 7.April 2017 in Kraft getreten und beinhaltet einige wesentliche Regelungen. „Das sind aus meiner Sicht hochvernünftige Maßnahmen, um den Masseneinsatz von Drohnen möglich zu machen“, sagt der Chef der Prüfgesellschaft TÜV Nord, Dirk Stenkamp. „Denn der Einsatz dieser Fluggeräte kann nicht nur hochgradig gefährlich sein, sondern auch die Privatsphäre vieler Menschen beeinträchtigen.“

So herrschen in bestimmten Bereichen strikte Flugverbote. Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden. Und auch in den Kontrollzonen von Flugplätzen ist die Nutzung eines unbemannten Flugobjektes untersagt.

Ebenfalls sind Einsatzorte der Polizei und Rettungskräften für Drohnen absolute Sperrzone: Auch das Gaffen bei Verkehrsunfällen soll hiermit verhindert werden. „Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“, sagt Verkehrsminister Alexander Dobrindt. Generell gilt, dass die Drohne nur in Sichtweite und mit einer maximalen Flughöhe von 100 Metern geflogen werden darf.

Ab dem 1. Oktober 2017 verlieren Drohnennutzer außerdem ihre Anonymität: Sobald ein solches Fluggerät schwerer als 250 Gramm ist, muss sie mit einem feuerfesten Schild ausgestattet sein, welches den Besitzer und dessen Adresse identifiziert.

Ab zwei Kilogramm Gewicht muss ein sogenannter „Kenntnisnachweis“ erbracht werden. Hierbei ist lediglich eine theoretische Prüfung obligatorisch, diese kann auch online abgelegt werden. „Es sollte auch eine praktische Prüfung geben“, sagt Hecker, denn gerade durch fehlende Kontrolle kommen Unfälle zustande.

Doch zum Thema Nachweise existieren weitere offene Fragen. Ungeklärt ist noch, an welchen Stellen die Prüfung stattfinden kann. Ebenfalls ist bisher noch unklar, welche Strafen Drohnenführern drohen, wenn sie ohne Kennzeichnung und Kenntnisnachweis weiterhin durch die Luft schwirren und wer die Ausführung der Pflichten überwacht.

Eine spezielle Erlaubnis muss bei der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden, sollte die Drohne schwerer als fünf Kilogramm sein. Diese kosten in den meisten Fällen mehrere tausend Euro und werden hauptsächlich im gewerblichen Bereich genutzt. In diesem Fall lohnt sich eine private oder gewerbliche Vollkasko-Versicherung. Solche Versicherungen können oftmals auch zu bereits bestehenden Policen hinzugebucht werden.

Für die Vollkasko-Versicherung, die Eigenschäden übernimmt, müssen jährlich zwischen 80 und 180 Euro kalkuliert werden. Wenn man jedoch eine hohe Deckungssumme haben möchte, dann steigen die Kosten für die Versicherung auch schnell über 200 Euro an.

Für diesen Preis übernimmt die Versicherungsgesellschaft alle Schäden an der Drohne, selbst wenn der Nachbar das Fluggerät mutwillig zerstört. „Eine Vollkasko-Versicherung für eine Drohne, die im Einkauf 100 Euro gekostet hat, lohnt sich meist nicht, aber die Drohne für mehrere tausend Euro würde ich schon so versichern lassen.“, sagt Hecker.

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