




Pro Jahr fahren und fliegen rund 44 Millionen Deutsche ins Ausland. Jetzt läuft der Countdown, die Sommerreisezeit hat begonnen. Wer seine Ferien im Reisebüro bucht, bekommt auch gleich das ganze Paket an Versicherungen angeboten. Von Reiserücktritt- bis Auslandskrankenschutzpolice. Da Schätzungen zufolge ein Drittel der Urlauber in den Ferien medizinische Hilfe brauchen - wegen Magenverstimmungen bis hin zum schlimmen Unfall - sind entsprechende Versicherungen nicht nur etwas für Abenteurer. Auch die Verbraucherzentralen raten dringend zu speziellen Urlaubsabsicherungen. "Denn ohne die richtige Zusatzpolice müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen", heißt es seitens der Verbraucherschützer. Und das kann richtig teuer werden.
Reisetrücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Das Verbrauchermagazin Finanztest rät vor allem bei Reisen mit Kindern zu einer Rücktrittsversicherung. Werden die Kinder überraschend krank, müssen Eltern sonst schnell bis zu 80 Prozent des Reisepreises als Stornokosten bezahlen. War nicht die Ferienwohnung am Gardasee, sondern das fünf Sterne Luxushotel in der Karibik gebucht, ist das besonders ärgerlich. Auch Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt: "Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der sinnvollen Absicherungen - was man ja nicht von allen sagen kann." Sie rät besonders bei sehr kostspieligen Reisen zu dieser Absicherung.
Auch wenn der Urlaub sehr lange im Voraus geplant werde, sei eine solche Versicherung sinnvoll. Ende 2011 hat Finanztest 90 Tarife für Rücktrittsversicherungen geprüft. Zwar ist keiner der Anbieter komplett durchgefallen, Zurich und Generali haben jedoch nur die Note ausreichend bekommen und halten damit die rote Laterne. Testsieger in den Kategorien Absicherung für Alleinreisende und Familien waren die Hanse Merkur sowie die Würzburger. Bei beiden Versicherern waren auch Umbuchungen mit abgedeckt. Damit nicht nur der Rücktritt vom gebuchten Urlaub, sondern auch der vorzeitige Abbruch abgesichert sind, rät das Verbrauchermagazin Finanztest zu einem Vollschutztarif, der sowohl eine Reisetrücktritts- als auch eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet.
Mehrkosten durch Erdbeben & Co.
Reisende, die im Frühjahr 2010 im Ausland unterwegs waren, haben am eigenen Leib erfahren müssen, wie viel Probleme es macht, wenn der Urlaub wegen höherer Gewalt nicht pünktlich beendet werden kann. Wegen des isländischen Vulkans Eyjafjalla lag der internationale Flugverkehr lahm, Tausende kamen nicht nach Hause. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wer dem Hotelier die Kosten für Übernachtung und Verpflegung zahlt. Beispielsweise der ADAC zahlt zwar das Hotelzimmer, Essen und Getränke sind allerdings Verhandlungssache. Die Würzburger Versicherung springt für Mehrkosten bis 3000 Euro ein, alles andere zahlt der Urlauber selbst.
Die Reiseabbruchversicherung der Europäischen Reiseversicherung (ERV), sowie die Vollschutztarife von Cosmos und Hanse Merkur decken dagegen sämtliche Kosten ab, die durch eine verspätete Rückreise wegen Naturkatastrophen entstehen.
Günstige Familientarife





Außerdem raten die Experten von Finanztest zu Familientarifen. "Drei oder mehr Personen kommen mit einem Familientarif günstiger weg, als wenn jede Person einen Einzelvertrag abschließt", heißt es. Bei einigen Versicherern gelten auch Ehepaare als Familie, bei vielen greifen die Tarife erst, wenn Kinder im Spiel sind. Beim Testsieger Hanse Merkur beispielsweise gilt die Familienprämie laut Informationsblatt "nicht für zwei Erwachsene ohne Kinder". Das bestätigt auch Wagner von der Verbraucherzentrale. "Es kommt immer ganz auf den Versicherer an", sagt sie.
Besonders lohnenswert sei ein Jahresvertrag. Bis zu sechs Wochen im Jahr sind damit alle Familienmitglieder abgesichert - auch, wenn sie alleine unterwegs sind. Die sechs Wochen können auch auf mehrere Reisen verteilt werden. Das gilt allerdings auch für Einzeltarife. Wer länger als sechs Wochen am Stück verreist, dem ist mit den üblichen Reiserücktrittsversicherungen aber nicht geholfen. "Bei langen Reisen muss man sich auf jeden Fall bei der Versicherung erkundigen, welche Absicherungen es gibt", sagt Wagner. Des Weiteren ist es ratsam, seine Rücktrittsversicherung darauf abzuklopfen, ob es auch die Gebühren zurück gibt, wenn Angehörigen in Deutschland etwas zustößt. Bei den Versicherern, die Finanztest mit sehr gut und gut bewertet hat, sind solche Fälle abgesichert. Bei vielen anderen Assekuranzen sind Unglücksfälle in der Heimat kein Grund, eine Urlaubsreise vorzeitig abzubrechen. Wer es dennoch tut, bleibt auf den Kosten sitzen.
Finger weg von der Selbstbeteiligung
Allgemein raten die Experten, sich nicht auf Tarife mit Selbstbeteiligung einzulassen. "Kunden sind sich häufig nicht im Klaren darüber, dass sie bei Tarifen mit Selbstbeteiligung einen Eigenanteil an den Stornokosten zahlen müssen", heißt es bei Finanztest. Dieser Eigenanteil kann mitunter 20 Prozent der Stornogebühr betragen. Der geringste Eigenanteil beträgt 25 Euro. Auch Testsieger Hanse Merkur verlange in manchen Verträgen diese Selbstbeteiligung. Allerdings nur, wenn der Reisende eine ambulante medizinische Behandlung beansprucht. Bei einem Krankenhausaufenthalt entfällt der Eigenanteil.
Arztwahl am Urlaubsort





Grundsätzlich sollten sich Urlauber vor jeder Reise über mögliche Gesundheitsrisiken informieren und für die nötigen Impfungen, beispielsweise gegen Hepatitis A und B, sorgen. Bei Reisen in Malaria-Gebiete ist eine entsprechende Malaria-Prophylaxe angeraten. Detaillierte Informationen zu den nötigen Vorbereitungen gibt es beim Auswärtigen Amt, dem Gesundheitsamt oder einem Tropeninstitut. Eine entsprechende Reiseapotheke sollte ebenfalls mit dabei sein. Hinein gehören auf jeden Fall Mittel gegen akuten Durchfall, Schmerzen, Übelkeit und Fieber.
Was aber, wenn am Urlaubsort nun doch etwas passiert? Sei es, dass die Kinder am Strand in eine Muschel treten oder es tatsächlich zum schweren Unfall kommt - wer zahlt die Behandlungskosten? Grundsätzlich ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise einen Auslandskrankenschein beziehungsweise eine Krankenkarte für das entsprechende Land ausstellen zu lassen. Aber: "Die Karte deckt leider nicht alle Leistungen ab", räumt Wagner ein. "Vor allem der Rücktransport nach Deutschland ist nicht mit drin." Des Weiteren sei kein Arzt im Ausland verpflichtet, deutsche Patienten auf Kasse zu behandeln. "Viele Ärzte im Ausland behandeln nur auf Privatrezept", bestätigt Wagner. Dieses Geld muss sich der Urlauber dann zuhause von seiner Kasse zurückholen. Und die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Kosten, die laut Gebührenordnung für Ärzte (GÖÄ) auch in Deutschland entstehen würden. Für Medikamente und Behandlungsmethoden, die es hierzulande nicht gibt, kommt die Assekuranz dementsprechend auch nicht auf. "Deshalb ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll", sagt Wagner. Diese Police deckt sämtliche Kosten ab, GÖÄ hin oder her. Und auch Finanztest bestätigt: "Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte ein Muss."
Schutz nur für kurze Aufenthalte
Die Verbraucherschützer raten Reisenden, bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen einen günstigen Jahresvertrag abschließen. Damit sind mehrere Trips im Jahr abgesichert und der Schutz gilt auch für Wochenendtrips und nicht nur für die große Fernreise. Allerdings ist auch hier der Blick ins Kleingedruckte ratsam: Auch ein Jahresvertrag sichert jede Reise nur für 42 bis 60 Tage ab. Wer am 61. Tag der Südamerika-Rundreise krank wird, hat also schlechte Karten. Für solche Reisen empfehlen sich spezielle Policen für lange Einzelreisen. Auch hier rät Wagner, sich auf jeden Fall im Vorfeld schlau zu machen, was für eine lange Reise nötig ist.
Wann Reiserücktransporte sinnvoll sind





In manchen Fällen reicht der Griff in die Reiseapotheke oder der Besuch beim hoteleigenen Arzt aber nicht aus. Bei einem schlimmen Unfall oder einer schweren Erkrankung ist der Besuch im Krankenhaus angezeigt. Hier können sogenannte Reisemediziner Tipps zur Wahl des richtigen Krankenhauses geben. Gerade in Dritte-Welt-Ländern ist ein solcher Rat Gold wert. Besonders in afrikanischen Ländern gilt: Privatkliniken bieten nicht unbedingt die beste Versorgung, Militärkrankenhäuser sind oft besser aufgestellt.
Sollte ein Rücktransport nach Deutschland nötig sein, decken die Auslandskrankenzusatzversicherungen diesen genauso ab, wie den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus. Ein Rücktransport nach Deutschland wird in der Regel dann erstattet, wenn er medizinisch notwendig ist, das heißt: wenn es vor Ort keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten gibt. Wer in den USA in einen Unfall verwickelt wird, wird sich also vor Ort behandeln lassen müssen, bei Burkina Faso sieht es da schon anders aus. Premium-Tarife zahlen auch dann, wenn der Tarif nur sinnvoll wäre oder wenn der Patient mehr als zwei Wochen in einem Krankenhaus in der Ferne verbringen würde. Sollte der Patient anfangs nicht transportfähig sein, wird gemeinsam mit den Ärzten vor Ort ein Zeitpunkt für einen Rücktransport ausgewählt. Die Kosten werden allerdings nicht übernommen, wenn die Erkrankung schon vor dem Reiseantritt erkennbar war.
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung der Debeka (einfacher Tarif: sechs Euro pro Jahr) beispielsweise sind neben der ambulanten sowie stationären Versorgung vor Ort auch der "Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person oder zu einem grundsätzlich zur Behandlung geeigneten Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland, versichert, wenn
- der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder
- die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden oder
- nach ärztlicher Prognose eine stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern würde"
Im Regelfall ist der Reiserücktransport eine Leistung, die für eine Person bezahlt wird. Ausnahmefall sind Kinder: Hier fliegen Vater oder Mutter auf Versicherungskosten mit zurück nach Deutschland. Details über die Konditionen finden sich wie immer im Kleingedruckten. Beispielsweise bei der Hanse Merkur heißt es: "Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist."
Was tun, wenn es kracht?





Auch wenn ein Krankenhausaufenthalt oder der Rücktransport nicht nötig sein sollten: Ein Unfall im Ausland bringt eine ganze Menge Ärger mit sich. Wichtig zu wissen ist: Bei einem Unfall gilt das Schadenrecht des Unfalllandes. Wer also in Frankreich einen Unfall verursacht, wird nach französischem Recht behandelt. Sollten allerdings zwei Deutsche im Ausland in einen Unfall verwickelt sein, wird der Schadensfall nach deutschem Recht geregelt. Dann greifen die Haftpflicht- sowie die Vollkaskoversicherung.
Wenn es im Urlaubsland kracht, ist es wichtig, den Unfall genau aufzunehmen, denn nicht in jedem Land ist es üblich, die Polizei bei einem Autounfall hinzuzuziehen. Für eine möglichst reibungslose Aufnahme gibt es den
Europäischen Unfallbericht, der in verschiedenen europäischen Sprachen abgefasst ist. Hier tragen alle Beteiligten den Hergang des Unfalls sowie ihre persönlichen Daten ein. Das Ganze geht dann an die jeweiligen Versicherungen. Diese sind verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedsland einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten zu benennen. Den jeweiligen Ansprechpartner kann der Zentralruf der Autoversicherer (0180/250 26) nennen. Kracht es in Frankreich, wird sich also der Schadensregulierungsbeauftragter für Frankreich mit dem Fall befassen. Binnen drei Monaten muss sich dann die Versicherung des französischen Unfallgegners bei dem deutschen Touristen melden und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen.
Auslandsschadenschutz für Vielfahrer
Wer sich den ganzen Ärger sparen möchte, aber viel mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte über einen Auslandsschadenschutz nachdenken. Diesen Schutz bieten verschiedene Assekuranzen wie beispielsweise die Zurich oder die Allianz an. Wer einen Auslandsschadenschutz hat, wird bei einem Unfall nach deutschem Recht behandelt, egal, wo der Unfall sich ereignet hat. Die Absprachen mit der Versicherung des Unfallgegners übernimmt der eigene Versicherer.
Unnötige Gepäckversicherung





"Die Gepäckversicherung ist eine Police, auf die Reisende eher verzichten können", sagt Wagner. Während des Fluges sind Koffer und Taschen über die Fluglinie bis zu einem Wert von rund 1200 Euro pro Gepäckstück versichert, mitunter haftet auch der Reiseveranstalter für das Gepäck, wenn es am Urlaubsort verloren geht. Bei einer Gepäckversicherung muss der Tourist bei einem Verlust beweisen können, dass er ausreichend auf sein Gepäck aufgepasst hat. Und da seien die Vorgaben sehr streng. "Da muss man sich den Koffer regelrecht ans Bein ketten, damit der Versicherungsfall eintritt", sagt Wagner.
Wer sein Gepäck nicht starr umklammert hält, muss sonst anteilig für den Schaden aufkommen, im schlimmsten Falle bleibt er voll auf den Kosten sitzen. "Bei kostspieligem Gepäck kann man über eine Gepäckversicherung nachdenken", sagt Wagner. allerdings seien Wertgegenstände oder elektronische Geräte davon ausgenommen. Ein weiterer Haken ist, dass die Gepäckversicherung lediglich den Ist- beziehungsweise Zweitwert ersetzt, bei einem Diebstahl greift sie oftmals gar nicht.
Haftung nur bei Einbruch, nicht bei Diebstahl
In diesem Fall zahlt aber auch die Hausratsversicherung nicht. Die greift nur bei einem Einbruch, nicht aber bei einfachem Diebstahl. Die Versicherung zahlt nur, wenn das Gepäck in einem Gebäude war. Kommt es dann zum Verlust, beispielsweise wegen eines Sturm oder wegen des besagten Einbruchs, erstattet sie den Neuwert. Bei der Hausrat sind Gepäckstücke seit rund 20 Jahren mitversichert. Allerdings liegt die Erstattungsgrenze bei zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 10.000 Euro.