Die Wandertour in Peru ist schon seit Monaten gebucht, und obwohl das dadurch entstandene Loch in der Haushaltskasse so tief ist wie ein Vulkankrater ist die Vorfreude groß – umso ärgerlicher ist der Fahrradunfall eine Woche vorher, bei dem sich der Wanderer in spe den Fuß gebrochen hat. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann sich in dem Fall freuen und bekommt zumindest einen Teil seiner Kosten erstattet. Die Police greift bei unvorhersehbaren Komplikationen, wie Unfällen, Todesfällen in der Familie oder auch einem Feuer am Haus.
Im Fall einer solchen teuren und lange im Voraus geplanten Reise rät beispielsweise die Verbraucherzentrale Hessen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Dabei müsse allerdings darauf geachtet werden, dass die Police auch für Kosten zahlt, die durch ein vorzeitiges Ende der Reise entstehen. Derartige Reiseabbruchversicherungen werden in der Regel zusammen mit der Rücktrittsversicherung angeboten.
Wer allerdings nur innerhalb Europas reist, sollte sich lieber dreimal überlegen, ob sich eine solche Police wirklich lohnt. „Je teurer die Reise ist, desto sinnvoller ist die Reiserücktrittsversicherung“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wann die EC-und Kreditkarten im Ausland nicht funktionieren
Mit Maestro-Karten, die das Girokonto sofort belasten, können Bankkunden normalerweise weltweit zahlen oder Geld abheben. Besonders viele Vertragspartner und Geldautomaten stehen in Europa. Trotzdem funktionieren die Karten häufig nicht. Das kann mehrere Gründe haben. Vor Reiseantritt notieren sich Urlauber für alle Fälle Karten- und Kontonummer.
Bei jeder von einer EC-Karte ausgelösten Buchung läuft im Rechenzentrum der Banken eine Sicherheitssoftware mit, die Betrug frühzeitig erkennen und durch Kartensperren verhindern soll. Dabei kann es auch zu ungewollten Sperren kommen. Für Kunden ist es schwierig, sich darauf einzustellen. So zog ein Institut in Barcelona die Karte eines Studenten wegen auffälliger Bewegungen ein. Er hatte in kurzer Zeit zweimal hintereinander am selben Automaten Geld abgehoben.
Postbank, Deutsche Bank sowie einige Volks- und Raiffeisenbanken haben die Möglichkeit zur Überziehung bei den EC-Karten fürs außereuropäische Ausland gesperrt. De facto gilt hier ein Null-Limit. Kunden können es auf Anfrage vor einer Reise heraufsetzen lassen. Wer das nicht tut, steht womöglich mit leeren Händen da. Nötig ist dazu ein Anruf in der Filiale.
Ist das Konto im Minus, bewegt sich aber innerhalb des Verfügungsrahmens können Kunden im Inland problemlos Geld mit ihrer Karte ziehen. Im Ausland steht dieser Verfügungsrahmen bei manchen Banken plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Vor allem Länder außerhalb der Eurozone sind von dieser Regelung oft betroffen.
Neben Defekten an Chips oder Magnetstreifen ist ein weiterer Grund für das Nichtfunktionieren der Karten die Umstellung der Institute auf ein neues Bezahlsystem. So wird bei EC-Karten in Deutschland seit einigen Jahren mit dem Maestro-System bezahlt. Das ist ein Abbuchungsdienst vom Kreditkarten-Unternehmen MasterCard, das mittels Magnetstreifen funktioniert. Da Chipkarten als sicherer gelten, führen manche Institute so genanntes V-Pay ein, das Konkurrenz-Produkt von Visa. Vor allem die Postbank rüstet hier um. Wermutstropfen: Einkaufen mit der neuen Karte Glückssache. Denn längst nicht alle Händler haben umgerüstet. Und in beliebten Urlaubsländern wie den USA oder Ägypten funktioniert die Technik generell nicht.
Mit ihnen kann man grundsätzlich weltweit zahlen, solange Vertragspartner und Bankautomaten die jeweiligen Karten annehmen. Zum Geldabheben sind Kreditkarten allerdings meist teurer als EC-Karten. Zudem wird selten beim Bezahlen im Inland der PIN verlangt. Viele Kreditkartenbesitzer sollten sich ihre Geheimnummer daher vor dem Urlaub gut einprägen und sich vor Reiseantritt die Kartennummer notieren. Zudem sollten sie sicherstellen, dass die letzte Abrechnung bezahlt ist.
Manche Reiseveranstalter, Airlines und Hotels lassen bei einer Reservierung die entsprechende Summe oft im Voraus blocken. Dann ist der Rahmen schneller ausgereizt als gedacht.
Auch bei Kreditkarten sind auffällige Kontenbewegungen und die Auslieferung von defekten Karten ein Thema. Bei auffälligen Käufen oder Abhebungen können Sicherheitsbeamte ohne Nachfrage die Bezahlfunktion abstellen.
Sie können vor Antritt der Reise gegen Gebühr in der entsprechenden Landeswährung gekauft werden. Zahlreiche Geldinstitute nehmen sie weltweit an. Vorteil: Die Schecks sind versichert und werden bei Verlust vor Ort binnen 24 Stunden ersetzt, sofern sich der Kunde als Käufer ausweisen kann.
Auch wenn es verpönt ist, Cash gehört in jede Urlaubskasse. In einigen Ländern gelten allerdings Obergrenze für die Einführung von Devisen.
Wenn alle Stricke reißen, das Portemonnaie futsch ist und Urlauber ohne Geld dastehen, besteht die Möglichkeit einer Blitzüberweisung. Der Finanzdienstleister Western Union bietet sie in Zusammenarbeit mit der Postbank und der Reisebank an. Auch MoneyGram ist hier in Kooperation mit den Sparkassen tätig. Damit kann binnen weniger Minuten Geld von einer Postfiliale an eine Auszahlstelle im Urlaubsland überwiesen werden. Wer nicht selbst Online-Kunde bei der Postbank ist, braucht eine Vertrauensperson, die während des Urlaubs in Deutschland ist und sich in eine Postfiliale begeben kann. Nach dem Ausfüllen eines Formulars informiert sie den Urlauber über die Auftragsnummer und teilt mit, wo er sich sein Geld auszahlen lassen kann. Der Empfänger sucht die Agentur auf und erhält mit der Auftragsnummer und der persönlichen Identifikation das Geld.
Aber auch hier kommt es wie so oft auf das Kleingedruckte an. Ein Blick auf die Stornokosten des Reiseanbieters liefert einen ersten Eindruck von den möglichen Ausgaben. Nur so kann abgewogen werden, ob sich die Versicherung lohnt. Oft sind die Stornogebühren allerdings gut versteckt, so dass danach gesucht werden muss. Einige der Policen verlangen einen Eigenanteil von den Versicherten, die sollten in jedem Fall vermieden werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherer allerdings kaum. Auch gegen die Angebote der Reiseveranstalter spricht laut Becker-Eiselen nichts.
Von derartigen Lockangeboten sollten sich insbesondere Reisende, die einen Billig-Flug gebucht haben, nicht in die Irre führen lassen. In der Regel erstatten die Versicherungen nur den reinen Flugpreis, aber nicht Steuern und Gebühren. Gerade bei billigen Tickets ist der reine Preis oft minimal.