Reiseversicherung Diese Versicherungen gehören ins Urlaubsgepäck

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Reiserücktrittsversicherung

Die zehn größten Versicherungsirrtümer
Irrtum 10: Auch ein beschädigtes Fahrrad wird von der Hausratversicherung übernommenEs lohnt sich, bei einem teuren Fahrrad eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, denn nur von wenigen Versicherungen werden die Drahtesel überhaupt mit in die Police aufgenommen. Grundsätzlich kostet es einen Prämienaufschlag. Es gibt aber nichts, wenn das Fahrrad beschädigt ist, und auch nichts, wenn Sattel oder Luftpumpe gestohlen wurden. Eine Haftpflichtversicherung hingegen deckt zumindest die Kosten, die anderen entstehen. Ein Fahrrad ist nur dann aus "Hausrat" versichert, wenn es durch einen Brand zerstört wird oder bei einen Wohnungseinbruch entwendet wird. Es ist aber ein Irrglaube, dass es auch in einem umzäunten Garten mitversichert wäre. Quelle: dpa
Irrtum 9: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt alle SchädenFalsch. Eine Haftpflicht übernimmt nur dann einen Schaden, wenn man selbst für diesen Schaden hätte eintreten müssen. Das gilt nicht für Umzugshelfer: Theoretisch müsste er dafür haften, wenn er einen Gegenstand kaputt macht, allerdings hat der Gesetzgeber insbesondere Umzugshelfer geschützt, so dass der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann haftet der Umzugshelfer, allerdingt springt dann seine private Haftpflichtversicherung ein. Quelle: dpa
Irrtum 8: Kfz-Versicherungen können nur zum Jahresanfang gewechselt werdenDen Einheitstermin zum 1.1. gibt es. Mittlerweile bieten aber immer mehr Versicherer an, einen beliebigen Monatsanfang zu wählen. Dieser Einheitstermin war vor allem für die Autoversicherer eine Vereinfachung, schreibt die Gothaer Versicherung. "Denn ebenfalls zum 1. Januar legen sie gemeinschaftlich neue Typ- und Regionalklassen für Autos und Zulassungsbezirke fest." Vorteile des flexiblen Termins gibt es vor allem dann, wenn die Jahresprämie auf einmal ausgezahlt werden soll. Außerdem kann es zu einer finanziellen Entspannung kommen, wenn sich die "Hauptfälligkeiten" bei Belastungen besser verteilen lassen. Ein Nachteil ist es beispielsweise, dass die alte Übersichtlichkeit verloren geht - Fristen muss der Autohalter selbst im Auge behalten. Quelle: AP
Irrtum 7: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind unbezahlbarDas ist definitiv falsch. Sie wird aber - mit ansteigendem Alter - immer teurer. Das gilt auch, wenn Vorerkrankungen bekannt sind. Dann gibt es einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent und kann Prämien verdoppeln. Teurer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch werden, wenn der Arbeitnehmer einen besonders gefährlichen Beruf ausübt. Deshalb gilt: Je eher damit begonnen wird in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuzahlen, umso geringer sind die monatlichen Prämien. Quelle: dpa
Irrtum 6: Für Wasserschäden haftet immer die HausratversicherungEine Hausratversicherung springt nur dann ein, wenn die Schäden durch Leitungswasser entstehen. Werden die Schäden etwa durch Starkregen oder Schnee verursacht, muss die Hausrat nicht zahlen. Es handelt sich dabei durch sogenannte Elementarschäden. Quelle: dpa
Irrtum 5: Kinder sind nur bis zum Schulende mitversichertNicht ganz. Das Schulende bedeutet nicht automatisch das Ende der Mitversicherung bei den Eltern. Es ist für eine Haftpflichtversicherung egal, ob das Kind - während Lehre oder Studium - bei den Eltern wohnt oder eine eigene Wohnung besitzt. Es ist allerdings wichtig, dass es sich um eine Erstausbildung handelt und zwischen den Ausbildungsabschnitten keine großen Unterbrechungen liegen. Ein Jahr wäre in Ordnung, erst wenn nach der Beendigung ein Beruf ausgeübt wird, entfällt die Mitversicherung. Ähnliches gilt für die Rechtsschutz-Versicherung bis zum 25. Lebensjahr. Quelle: dpa
Irrtum 4: Nach einem Unfall wird eine feste und vorher vereinbarte Summe ausgezahltNur, wenn der Unfall zu körperlichen Einschränkungen geführt hat, greift die Unfallversicherung. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass darüber vor Gericht häufig gestritten wird - denn es muss nicht alles, was wie ein Unfall aussieht, auch einer sein, zumindest nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen. Quelle: dpa

Die Wandertour in Peru ist schon seit Monaten gebucht, und obwohl das dadurch entstandene Loch in der Haushaltskasse so tief ist wie ein Vulkankrater ist die Vorfreude groß – umso ärgerlicher ist der Fahrradunfall eine Woche vorher, bei dem sich der Wanderer in spe den Fuß gebrochen hat. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann sich in dem Fall freuen und bekommt zumindest einen Teil seiner Kosten erstattet. Die Police greift bei unvorhersehbaren Komplikationen, wie Unfällen, Todesfällen in der Familie oder auch einem Feuer am Haus.

Im Fall einer solchen teuren und lange im Voraus geplanten Reise rät beispielsweise die Verbraucherzentrale Hessen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Dabei müsse allerdings darauf geachtet werden, dass die Police auch für Kosten zahlt, die durch ein vorzeitiges Ende der Reise entstehen. Derartige Reiseabbruchversicherungen werden in der Regel zusammen mit der Rücktrittsversicherung angeboten.

Wer allerdings nur innerhalb Europas reist, sollte sich lieber dreimal überlegen, ob sich eine solche Police wirklich lohnt. „Je teurer die Reise ist, desto sinnvoller ist die Reiserücktrittsversicherung“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Aber auch hier kommt es wie so oft auf das Kleingedruckte an. Ein Blick auf die Stornokosten des Reiseanbieters liefert einen ersten Eindruck von den möglichen Ausgaben. Nur so kann abgewogen werden, ob sich die Versicherung lohnt. Oft sind die Stornogebühren allerdings gut versteckt, so dass danach gesucht werden muss. Einige der Policen verlangen einen Eigenanteil von den Versicherten, die sollten in jedem Fall vermieden werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherer allerdings kaum. Auch gegen die Angebote der Reiseveranstalter spricht laut Becker-Eiselen nichts.

Von derartigen Lockangeboten sollten sich insbesondere Reisende, die einen Billig-Flug gebucht haben, nicht in die Irre führen lassen. In der Regel erstatten die Versicherungen nur den reinen Flugpreis, aber nicht Steuern und Gebühren. Gerade bei billigen Tickets ist der reine Preis oft minimal.

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