Rente Richter warnen vor verfassungsrechtlichen Problemen

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Der Gesetzentwurf sieht vor, den Satz „Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen“ als Artikel 20b neu ins Grundgesetz aufzunehmen. Artikel 109 soll im zweiten Absatz - in dem es bislang heißt „Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“ - um den Zusatz „...,dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen“ ergänzt werden. Der Antrag solle nach der Sommerpause in den Fraktionen vorgelegt werden. Im September werde zudem mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen, erklärte die Initiative, die bislang von 36 Abgeordneten getragen wird. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Grünen-Abgeordnete Anna Lührmann sagte, es gelte, „den unfairen Mechanismus zu ändern, dass Politik Probleme immer verschiebt und nicht anpackt“. Konkret werden von der Initiative unter anderem die Themen Haushalt, Gesundheit, soziale Sicherungssysteme, Umwelt, Klima und Energie genannt. Der CDU-Abgeordnete Jens Spahn kritisierte, immer mehr Bundesvermögen werde zum Stopfen von Haushaltslöchern veräußert. Der SPD-Abgeordnete Peter Friedrich sagte, es gehe „um mehr als nur um Zahlungsströme“. Für nachfolgende Generationen sei beispielsweise der Zustand der Infrastruktur in Deutschland von höchstem Interesse. Kritik an der Initiative kam vom Sozialverband VdK. Dessen Präsident Walter Hirrlinger sagte, „ich habe Verständnis für diesen Vorstoß, aber das Problem der Jüngeren ist damit nicht gelöst“. Zur Generationengerechtigkeit bei der Rente könne nur ein zweites Standbein über eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge beitragen.

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