Rentenerhöhung Wie gewonnen, so zerronnen

Die gesetzliche Rente steigt so deutlich wie seit Jahren nicht. Aber dann schlagen die Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung zu. Wie viel von der Rentenerhöhung übrig bleibt.

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Was sich zum 1. Juli ändert
Rentenerhöhung Quelle: dpa
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Kriegs- und Wehrdienstopfer Quelle: dpa/dpaweb

Für rund 20 Millionen Rentner in Deutschland fängt der Monat gut an. Zum 1. Juli steigt ihre monatliche Rente spürbar, im Westen um 2,1 Prozent, im Osten um 2,5 Prozent. Die stärkste Rentenerhöhung seit Jahren geht auf des Konto des Arbeitsmarktes: Durch die Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr, die in der Rentenformel maßgeblich für die Entwicklung des Rentenniveaus verantwortlich sind, ist die Rentenerhöhung möglich geworden. In den vergangenen Jahren waren die Löhne kaum gestiegen.

Auch 2016 dürften die Ruhestandsgelder nochmal kräftig steigen. Im kommenden Jahr winkt den Rentnern dann ein deutlich satterer Aufschlag. „Vier Prozent sind durchaus möglich, genau lässt sich das aber erst im nächsten Frühjahr sagen“, so Alexander Gunkel, Arbeitgebervertreter im Bundesvorstand der Rentenversicherung. Hauptgrund: Aufgrund von EU-Vorgaben wurde für 2015 eine zentrale Rechengröße, das Niveau der Durchschnittslöhne, niedriger ausgewiesen. Dieser Statistikeffekt wird aber wieder ausgeglichen.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, unterstrich, wegen der Inflationsrate nahe Null bedeute das real mehr Einkommen. Zudem werde der Abstand zwischen Ost und West kleiner. „Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Rentenangleichung“, sagte er.

Doch abzüglich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällt die Freude über den Rentenanstieg verhalten aus. Wer bisher 1000 Euro Rente bekommt, erhält nun in den alten Ländern brutto 20,97 Euro mehr, in den neuen Bundesländern sind es 25,01 Euro. Damit erhält ein Ost-Rentner 92,6 Prozent der westlichen Rente, nur ein klein wenig mehr als im Vorjahr. Im bundesweiten Schnitt lag die Altersrente 2014  im Schnitt bei 805 Euro.

Wer an die Mindestrente glaubt - und wer nicht

Von der monatlichen Rente sind dann noch Steuern und Versicherungsbeiträge zu berappen. Wie viel im Einzelfall zu zahlen ist, hängt dabei vom Jahr des Renteneintritts sowie vom persönlichen Steuersatz und den Gesamteinkünften eines Jahres ab. Problematisch bei der Berechnung der Steuerschuld ist, dass zwar der zu versteuernde Rentenanteil nach Renteneintritt  - zum Beispiel 60 Prozent bei Renteneintritt im Jahr 2010 - konstant bleibt, die Rentenerhöhungen jedoch voll zu versteuern sind. Mit jeder Rentenerhöhung steigt daher das steuerpflichtige Einkommen des Ruheständlers überproportional.

Neurentner aus diesem Jahr müssen 70 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Weil seit 2005 dieser Steueranteil – beginnend mit 50 Prozent – steigt, zahlen Rentner für jedes Jahr, dass sie früher in Rente gegangen sind, auf einen um jeweils zwei Prozentpunkte niedrigeren Rentenanteil Einkommensteuer, seit 2014 zum Beispiel auf 68 Prozent der Rentenzahlung. 2016 werden Neurentner entsprechend ein um zwei Prozentpunkte höherer Anteil der Steuer unterworfen, also 72 Prozent der erstmaligen Rente.

Weil Rentner aber weiterhin Steuerfreibeträge haben und zumindest immer der Grundfreibetrag steuerfrei bleibt, schlägt das Finanzamt erst bei höheren Renten zu. Für das Steuerjahr 2014 lag der Grundfreibetrag  bei 8354 Euro, für Ehepaare gilt immer der doppelte Betrag, also 16.708 Euro. Wer darunter bleibt, muss auch keine Steuererklärung abgeben.

Zum Beispiel zahlt ein alleinstehender Rentner mit Renteneintritt 2014 und mit 1021 Euro Rente im Monat trotz der jüngsten Rentenerhöhung (ohne weitere Einkünfte  und nach Abzug von Freibeträgen und pauschalen Werbungskosten sowie Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) im Endeffekt keine Steuern. Weil das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss er dennoch eine Steuererklärung abgeben.

Ende der rosigen Zeiten schon in Sicht

Erhält er hingegen 1500 Euro Monatsrente, sind schon Steuern in Höhe von 351 Euro im Jahr fällig – es sei denn, er kann weitere steuerrelevante Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen.  Hinzu kommt eventuell noch die Kirchensteuer über acht oder neun Prozent. Der Solidaritätszuschlag fällt noch nicht an.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
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Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Orientierung bietet die folgende Staffelung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe:

Bis zu 8.354 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zahlt ein alleinstehender Rentner keine Einkommensteuer. Für Ehepaare sind bis zu 16.708 Euro im Jahr steuerfrei, generell ist der doppelte Betrag steuerfrei. Zwischen 8.355 Euro und 13.469 Euro Jahreseinkommen zahlt der alleinstehende zwischen einem und 7,2 Prozent Einkommensteuer. Ab13.470 Euro und bis 52.881 Euro Jahreseinkommen sind zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer fällig. Zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro Jahreseinkommen sind es 26,5 bis 38,7 Prozent Steuern, darüber hinaus verlangt das Finanzamt den Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Hinzu kommen die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer nicht auch im Ruhestand auf eine private Krankenversicherung setzt, ist voll versicherungspflichtig und zahlt die halben Krankenkassenbeiträge (die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung) sowie die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung.

Elterngeld und Rente: Das ändert sich ab Juli 201

Von der gesetzlichen Rente werden so schon vor der Auszahlung 7,3 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung sowie 2,35 Prozent (für Kinderlose 2,6 Prozent) für die gesetzliche Pflegeversicherung abgezogen. Sofern die Krankenkasse auch noch einen Zusatzbeitrag erhebt,  oder Kirchensteuer zu zahlen ist, wird es für den Ruheständler noch teurer. Die Versicherungsbeiträge schlagen somit in den meisten Fällen viel stärker zu Buche als die Steuer.

So kommt es, dass unser Beispielrentner mit nun 1021 Euro Monatsrente im Jahr bis zu 1293 Euro für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zahlen muss, aber keine Steuern. Netto bleiben ihm – weitere Steuervorteile ausgeklammert – monatlich 913 Euro. Der Rentner mit 1531 Euro nach der Rentenerhöhung berappt schon 1908 Euro im Jahr für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, und zahlt zudem 356 Euro Steuern. Ihm bleiben netto 1342 Euro im Monat. Hinzu kommt unter Umständen noch der Abzug der Kirchensteuer.

Die IG Metall kritisierte, die Politik lasse den Abstand zwischen Arbeits- und Renteneinkommen immer stärker wachsen. „Die akzeptable Rentenerhöhung in diesem Jahr darf nicht überbewertet werden, denn die Renten hinken seit Jahren der Lohnentwicklung hinterher“, sagte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. „Das Rentenniveau ist allein in den letzten fünf Jahren um fast neun Prozent gesunken und wird 2015 bei nur noch 47,1 Prozent liegen.“ Armut und Abstieg im Alter drohten für immer mehr Menschen.

Auch Rentenversicherungsvorstand Gunkel mahnt: „Ein Ende der guten Lage ist absehbar.“ Denn die demographische Veränderung schlägt nun immer schneller auf die Rente durch.

Noch ist die Rentenkasse gut gefüllt. Die Rücklage stieg im Mai leicht auf 33,2 Milliarden Euro. Alexander Gunkel spricht von „voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro zusätzliche Beitragseinnahmen“, die in die Rentenkasse fließen.“ Und das trotz einer Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent Anfang 2015. Doch ein Ende der rosigen Zeiten ist auch schon in Sicht, weil auf Dauer die Zahl der Rentner weiter ansteigen und die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verhältnis sinken wird.

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