Renteninformation Kennen Sie Ihre Rentenansprüche?

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"Jeder zweite Rentenbescheid ist fehlerhaft"

Aber auch die laut Renteninformation bereits erworbenen Rentenansprüche sind nicht in Stein gemeißelt. Denn wer endlich seine Rente beantragt und einen Rentenbescheid erhält, wundert sich oftmals über die bewilligte Rente. "Die meisten unserer Mandanten suchen uns auf, weil sie ihren Rentenbescheid nicht nachvollziehen können und ihn prüfen lassen wollen", verrät Voss. "In der Praxis ist tatsächlich etwa jeder zweite von uns geprüfte Rentenbescheid fehlerhaft. Dabei ist die Rentenberechnung zwar häufig fehlerfrei, aber die hinterlegten Versichertenzeiten falsch erfasst", konstatiert Voss. "Beispielsweise fehlen dann Zeiten für Ausbildung, Kindererziehung oder Auslandsaufenthalte, die in den allermeisten Fällen die Rentenansprüche erhöhen."

2. Rentenauskunft einholen

Gerade nach Ausbildungs-, Studien- oder Erziehungszeiten sowie nach Scheidungen oder dem Tod des Ehepartners rät Voss deswegen dringend zur sogenannten Kontenklärung. Dazu können Versicherte schon in ihren ersten Berufsjahren mit ihrer Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ihren Versicherungsverlauf bzw. eine Rentenauskunft anfordern. Das geht inzwischen auch online mit dem Personalausweis mit Online-Funktion. Eine Rentenauskunft ist deutlich umfangreicher als die jährliche Renteninformation und dient auch dem unabhängigen Rentenberater zur Prüfung. Mittelfristig soll die Rentenauskunft sogar alle Vorsorgebausteine enthalten, also auch private Altersvorsorge, etwa mit Riester- und Rürup-Vertrag, oder Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung. Bis es soweit ist, wird es aber noch dauern.

Rentenberater finden oft Unstimmigkeiten in Rentenauskünften. Sind etwa fälschlicherweise Lücken im Versicherungsverlauf, sollten diese mit geeigneten Belegen (Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, usw.) im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung geschlossen werden. Häufige Fehler: Ausbildungszeiten werden häufig falsch gewertet, Krankenzeiten bleiben unberücksichtigt, die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten ist nicht korrekt oder Kindererziehungszeiten sind nicht richtig erfasst.

Es empfiehlt sich, mit der Kontenklärung und notwendigen Korrekturen nicht bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters zu warten. Denn Krankenversicherungen, Arbeitgeber und viele andere Stellen müssen geeignete Nachweise nicht ewig aufbewahren, Belege sind mit den Jahren also immer schwerer zu bekommen . "Ist ein Rentenkonto geklärt, ergeht ein Feststellungbescheid und die nächste Renteninformation zeigt die Auswirkungen auf die erworbenen Rentenansprüche", erklärt Voss.

Die Korrektur des Versicherungsverlaufs kann der Versicherte gleich selbst beim Rentenversicherer beantragen oder diese Aufgabe an einen Rentenberater übertragen. Die rechnen übrigens ähnlich den Steuerberatern nach einem Gebührenrahmen ab. Für die Prüfung eines Rentenbescheides sind ungefähr 300 Euro plus Mehrwertsteuer zu kalkulieren.

3. Rentenbescheid – Prüfung und Widerspruch

Spätestens wenn auf einen Rentenantrag hin ein Rentenbescheid vorliegt, sollte der angehende Ruheständler nochmals Versicherungsverlauf und Rentenberechnung prüfen. Seit diesem Jahr sind die Rentenbescheide zwar übersichtlicher, aber auch verkürzt. Die komplette Berechnung schickt die Rentenversicherung nun nur noch auf Anforderung zu. Das sollte aber weder den Versicherten noch einen Rentenberater daran hindern, die maximale Rente aus den geleisteten Beiträgen herauszuholen.

Hat die Deutsche Rentenversicherung Fehler in ihren Berechnungszeiten gemacht, muss sie auch die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, also auch die Kosten für den Rentenberater. Liegt der Fehler woanders, etwa weil Versicherungszeiten nicht korrekt übermittelt wurden, können die Kosten für den Rentenberater steuermindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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