Riester-Rente Was bringt die höhere Zulage wirklich?

Seite 2/4

Steuerlich kein echter Vorteil

Frage: Sie sollten sich vielleicht nochmals mit dem Thema „Riester-Rente“ fachlich auseinandersetzen. Der von Ihnen im Artikel genannte Beispielkunde mit einem Jahresbeitrag von 2100 Euro zahlt diesen Beitrag ja gar nicht. Schließlich schießt der Staat 154 Euro als Zulage zu. Diese Grundzulage wird mit dem monatlichen Beitrag verrechnet. Damit kann der Steuerzahler die bereits erhaltene Zulage nicht nochmals in seiner Steuererklärung geltend machen. Das haben Sie übersehen.

Antwort: Sowohl die Zulage als auch ein eventueller zusätzlicher Steuervorteil wurden bei den Berechnungen im Artikel berücksichtigt. Bei der steuerlichen Veranlagung wird bei Riester immer erst der komplette Beitrag inklusive der Zulagen angesetzt. Vom rechnerischen Steuervorteil werden dann die Zulagen (Grundzulage und eventuelle weitere Kinderzulagen) abgezogen, wobei ein negativer Betrag natürlich nicht nachgezahlt werden muss.

Frage: Von den Einzahlungen in einen Riester-Vertrag können Sparer die Zulage abziehen. Für die volle staatliche Förderung müssen die Sparer nur vier Prozent des Vorjahresbruttos minus Zulage einzahlen. Also statt 2100 Euro Höchstbetrag beim Einkommen von 52.500 Euro "nur" 1946 Euro beziehungsweise künftig 1925 Euro. Dann stimmt doch Ihr Argument nicht mehr, dass die Steuererstattung bei vielen Sparern künftig genau so viele Euro geringer ausfällt wie die Zulage höher ausfällt - und die Sparer von der höheren Zulage unter dem Strich nichts haben, oder?

So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Antwort: Natürlich wurde bei der Argumentation berücksichtigt, dass der Sparer aus eigener Tasche in den Vertrag nur maximal 2100 Euro abzüglich der Grundzulage von derzeit 154 Euro beziehungsweise künftig 175 Euro und eventueller weiterer Kinderzulagen einzahlen muss. Dazu kommt dann noch ein eventueller steuerlicher Vorteil.

Steuerlich wird jedoch wie folgt gerechnet: Es wird der Grenzsteuersatz auf die Gesamteinzahlung in den Riester-Vertrag inklusive Zulagen angesetzt. Damit ergibt sich der rechnerische Steuervorteil.

Ein Zahlenbeispiel: Gehen wir davon aus, dass jeweils 2100 Euro eingezahlt werden. Entweder stammen 154 Euro oder 175 Euro davon aus der Grundzulage. Vom errechneten Steuervorteil werden nun die ausgezahlten Zulagen abgezogen. Nur der verbleibende eventuelle Steuererstattungs-Überschuss wird wirklich erstattet. Daher werden in den im Artikel skizzierten Fällen genau diese zusätzlichen Zulagen-Euro von der Steuererstattung abgezogen, die vorher als höhere Grundzulage gezahlt worden sind.

Was Erwerbstätige daran hindert mehr privat vorzusorgen

Bei 40 Prozent Grenzsteuersatz würde wie folgt gerechnet:

Mit 154 Euro Zulage: 40 Prozent von 2100 Euro = 840 Euro. Abzüglich Zulage ergibt das 686 Euro effektive Steuererstattung.

Mit 175 Euro Zulage: 40 Prozent von 2100 Euro = 840 Euro. Abzüglich Zulage ergibt das 656 Euro effektive Steuererstattung.

Die Summe aus Zulage und effektivem Steuervorteil läge in beiden Fällen bei 840 Euro, sodass sich hier kein echter Vorteil ergibt. Anders sieht es nur aus, wenn die Zulagen den rechnerischen Steuervorteil übersteigen.

Frage: Sie haben berichtet, dass es kein Pro-Riester-Argument sei, dass auf betriebliche Riester-Verträge in Zukunft keine Krankenkassenbeiträge mehr anfallen. Ich habe einen betrieblichen Riester-Vertrag, der ohne Provisionen auskommt. In meinen Augen war der schon sehr lohnend und wird nun noch besser. Warum soll es kein Vorteil sein, wenn ich später nichts von der Rente an die Krankenkasse abführen muss?

Antwort: Die bisherige Krankenkassenpflicht auf solche betrieblichen Riester-Renten war eine Benachteiligung dieser Sparform, da bereits die Einzahlung aus mit Sozialabgaben belastetem Einkommen stammten. Dass diese doppelte Beitragslast nun mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz abgeschafft wird, ist sinnvoll, logisch und nur zu begrüßen. Aber hier wird nur eine Benachteiligung gegenüber anderen Sparformen abgeschafft. Insofern muss die Frage, ob sich Riester lohnt, unabhängig von diesem Punkt beantwortet werden. Wenn Sie schreiben, dass der Vertrag sich ohnehin schon lohnte, dann wird er jetzt noch attraktiver - das stimmt. Aber die Krankenkassenpflicht war vorher eben eine Benachteiligung, die jetzt wegfällt. Die neue Krankenkassenbeitragsfreiheit ist kein Vorteil von betrieblichen Riester-Verträgen, der neu dazukommt.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%