Riester-Rente Was bringt die höhere Zulage wirklich?

175 statt 154 Euro Riester-Zulage von 2018 an. Bringt das was? Oft nicht, haben wir berichtet. Viele Leser wollten dazu mehr wissen. Wir haben die häufigsten Fragen zur Riester-Rente beantwortet.

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Riester-Zulage bringt oft nichts. Quelle: Getty Images

Nach einem kritischen Artikel der WirtschaftsWoche zur Erhöhung der Riester-Zulage haben uns viele Leserfragen erreicht.

Im Artikel "Die höhere Zulage entpuppt sich als Luftnummer" haben wir beschrieben, warum die 2018 von 154 Euro auf 175 Euro steigende Riester-Zulage vielen Sparern nichts bringt.

Der Grund dafür: Die 21 Euro, die Sparer dann zusätzlich als Zulage bekommen, werden oft von der steuerlichen Förderung ihrer Riester-Beiträge abgezogen. Unter dem Strich ist der Vorteil daher null. Dies gilt jedoch nicht für alle Sparer. Hier eine Übersicht der besonders häufig gestellten Leserfragen - und unsere Antworten darauf.

Frage: Ich kann Ihnen nur beipflichten, dass die Erhöhung der Riester-Zulagen von 154 auf 175 Euro von 2018 an nicht für jeden Vorteile bietet. Jedoch sollten meiner Meinung nach doch gerade Geringverdiener und Familien mit mehr als einem Kind bei der Altersvorsorge unterstützt werden. Diese Personengruppen profitieren doch tatsächlich, oder?

Antwort: Ja, das stimmt. Im Artikel schreiben wir dazu: Ein Anstieg der Zulagen nutzt vor allem Geringverdienern (bei denen der rechnerische Steuervorteil durch die steuerfreien Riester-Beiträge wegen ihres geringen Steuersatzes klein ist) und Normalverdienern mit mehr als einem Kind (erst dann übersteigt die Summe der Zulagen ihren rechnerischen Steuervorteil durch die steuerfreien Riester-Beiträge). Nach Angaben des Versichererverbands GDV bringt die höhere Zulage daher vielen aktuellen Riester-Kunden etwas. Der GDV beruft sich auf Zahlen, wonach 70 Prozent der Riester-Kunden keinen zusätzlichen Steuervorteil hätten, sondern allein von den Zulagen profitierten. Für diese Kunden wäre die höhere Zulage daher eine gute Nachricht.

Auf die Gesamtbevölkerung bezogen fällt die Wertung jedoch anders aus. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes von 2013 haben unter den Familien in Deutschland 42 Prozent nur ein Kind, weitere 42 Prozent haben zwei Kinder und nur 15 Prozent drei oder mehr Kinder. Im Artikel analysieren wir daher vor allem, was es die höhere Zulage den übrigen Personengruppen bringt, die also keine Geringverdiener sind und die als Normalverdiener maximal ein Kind, als Gutverdiener maximal zwei Kinder haben. Bei diesen durchaus großen Personengruppen hat die höhere Zulage eben in der Regel keinen Effekt.

Wovor sich die Deutschen im Alter fürchten
Rentner Quelle: dpa
Rentner am Laptop Quelle: dpa
Gesundheit im Rentenalter Quelle: dpa
Einsamer Rentner Quelle: dpa
Rentner mit Geldscheinen Quelle: dpa
Rentner im Urlaub Quelle: dpa
Senioren gehen Arm in Arm spazieren Quelle: dpa

Frage: Danke für den guten Artikel. Nur haben Sie etwas wichtiges unterschlagen: Die Fallbeispiele, wenn Sparer nicht vier Prozent  sondern zum Beispiel nur ein Prozent vom jährlichen sozialversicherungspflichtigen Einkommen in den Vertrag zahlen. Wie hoch sind dann die Zulagen?

Antwort: Zahlt der Sparer weniger als vier Prozent des Vorjahreseinkommens ein, wird die staatliche Förderung gekürzt. Für die Zulagenkürzung bei einer Einzahlung von weniger als vier Prozent sind folgende zwei Fragen wichtig: Wie hoch war der Eigenbeitrag (nach Abzug der Zulagen)? Wie hoch hätte der Eigenbeitrag sein müssen, um die vier Prozent zu erreichen? Beide Werte werden dividiert und in diesem Verhältnis wird die Zulage gezahlt.

Ein Beispiel dazu: Ein Sparer ohne Kinder mit 52.500 Euro Einkommen zahlt 1000 Euro selbst in den Vertrag ein. Er hätte aber eigentlich 2100 -154 Euro = 1946 Euro einzahlen müssen, um Anspruch auf die volle Zulage zu haben. Entsprechend hat er 51,39 Prozent des eigentlich nötigen Eigenbeitrags erbracht. Entsprechend bekommt er auch nur 51,39 Prozent der 154 Euro Grundzulage, macht 79,14 Euro.

von Niklas Hoyer, Max Haerder, Heike Schwerdtfeger

In Zukunft, mit der von 2018 an gezahlten höheren Grundzulage von 175 Euro, sähe die Rechnung dann wie folgt aus: 2100 -175 Euro = 1925 Euro Eigenbeitrag sind nötig für vollen Zulagenanspruch. Der Sparer hat nur 1000 Euro statt dieser 1925 Euro gezahlt, das entspricht 51,95 Prozent. In Zukunft bekäme der Sparer bei sonst unveränderten Annahmen also 90,91 Euro Zulage (51,95 Prozent x 175 Euro) ausgezahlt.

Aber auch hier wäre es wie im Artikel geschildert: Diese Veränderung hätte in diesem Fall angesichts des relativ hohen Einkommens und Grenzsteuersatzes keinen echten Einfluss, die 11,77 Euro zusätzliche Zulage würden einfach vom Steuervorteil abgezogen.

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