Schadenersatz-Klage Fondsanleger unterliegen vor Gericht

Das Landgericht Berlin hat Klagen von geschlossenen Immobilienfonds auf Schadenersatz wegen entgangener Fördermittel abgelehnt (Az.: 21 O 4/07, 21 O 10/07, 21 O 11/07 vom 24.5.2007).

  • Teilen per:
  • Teilen per:

HB DÜSSELDORF. Die Fonds, die in den sozialen Wohnungsbau in Berlin investiert hatten, vertraten in ihren Klagen gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin die Auffassung, beide seien verpflichtet den ihnen wegen entfallener Anschlussförderung entstandenen und noch entstehenden Schaden auszugleichen. Die Investitionsbank Berlin habe lediglich 15 Jahre Grundförderung zugesichert, begründeten die Richter ihr abschlägiges Zivilprozess-Urteil.

"Das Urteil ist ein neuer Schlag ins Gesicht der Anleger", wertete Hiltrud Sprungala, Geschäftsführerin des Landesverbandes Freier Wohnungsunternehmen Berlin die Entscheidung. Sie erwartet, dass die Kläger nun vor das Oberlandesgericht ziehen werden. Vor Verwaltungsgerichten ist der seit dem Jahr 2003 währende Streit zwischen Land und Wohnungsgesellschaften bereits entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der Stopp der Anschlussförderung rechtmäßig war (AZ: 5 C 10.05 vom 11.5.2006). Dieser Förderstopp betrifft etwa 600 Wohnungsgesellschaften, darunter sehr viele geschlossene Fonds.

Wegen Wohnraummangel hatte das Land Berlin von 1972 an den Wohnungsbau subventioniert. Die Beihilfen wurden jeweils zunächst für 15 Jahre, danach über viele Jahre eine Anschlussförderung gewährt, so dass Wohnungsgesellschaften fest auf eine weitere Förderperiode von 15 Jahren vertrauten. Ende 2002 entschied das von einer Haushaltskrise geschüttelte Land Berlin, ab 2003 keine Anschlussförderung mehr zu gewähren.

Die Fördermittel glichen die Differenz zwischen Kostenmieten von bis zu 19 Euro je Quadratmeter (qm) und Sozialmieten von etwa 4,50 Euro/qm aus. Die Immobilienfonds waren so aufgebaut, dass ihre Zeichner zwar sehr geringe Ausschüttungen, aber Verlustzuweisungen von bis zu 200 Prozent erhielten. Sofern die Anleger Spitzenverdiener waren, holten sie sich ihren Kapitaleinsatz bei Steuersätzen von mehr als 50 Prozent vom Finanzamt zurück.

Weil nun die Einnahmen nicht genügen, um Kredite zu bedienen, droht vielen Gesellschaften die Insolvenz. Sprungala zufolge haben bereits 80 Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Das Problem ist noch lange nicht ausgestanden. Erst im Jahr 2014 läuft für die letzten 71 Wohneinheiten die erste Förderperiode aus.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%