Schadenregulierung nach Unfall Was tun beim Autocrash mit dem Ausland?

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Sofortmaßnahmen am Unfallort

Gibt es Verletzte, hat natürlich das Rufen von Krankenwagen sowie gegebenenfalls Feuerwehr über die universelle Notrufnummer 112 Priorität.

Sind aber zunächst keine Personenschäden erkennbar, gilt es zunächst, alle wichtigen Daten zu erfassen und den Unfall zu dokumentieren.

• Kennzeichen notieren – Das Kennzeichen ist im Zweifel wichtiger als die Aufnahme der Personalien des Fahrers, denn versichert ist das Fahrzeug, nicht die Person hinter dem Steuer. Über das Kennzeichen lassen sich im Notfall immer noch Fahrzeughalter und Versicherung ermitteln.
• Personalien: Geschädigte sollten sich einen Lichtbildausweis zeigen lassen und Namen, Adresse und Ausweisnummer abschreiben. Schließlich können man kaum wissen, ob die Person hinter dem Steuer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
• Fotos: Mit Kamera oder Smartphone lassen sich Position der Fahrzeuge, Bremsspuren und Schäden am Auto gut festhalten. Lieber zu viele als zu wenige Aufnahmen machen. Auch Kennzeichen und Unfallbeteiligte lassen sich so festhalten. Sind die Fotos mit Datum und Uhrzeit versehen, hilft das bei der Rekonstruktion der Unfallzeit. Auch die Polizisten machen in der Regel Bilder von der Unfallsituation
• Zeugen notieren: Sind umstehende Zeugen verfügbar, sollten Geschädigte deren Namen und Telefonnummer notieren. Auch die Polizei kann Zeugenaussagen aufnehmen und deren Kontaktdaten erfassen.
• Versicherungsnachweis: Unfallbeteiligte sollten noch an Ort und Stelle die Versicherungsdaten austauschen. Am besten Anhand von Versicherungskarten, die speziell für Unfälle immer im Auto bereitliegen sollten.

• Arzt aufsuchen: Gerade bei Auffahrunfällen stellen sich Schmerzen oft erst ein, wenn der erste Schock abgeklungen ist. Dann sollte sofort ein Arzt oder eine Klinik aufgesucht werden. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wird die gegnerische Versicherung später dort ein ärztliches Protokoll anfordern. Wird ein Arzt erst Tage später konsultiert, macht sich der Geschädigte unglaubwürdig.

Wann die Kfz-Versicherung zahlt
Haftpflicht, Teil- und Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen sind unverzichtbar und welche sind sinnvoll?Pflicht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden und leistet dabei sowohl für Sach-und Vermögensschäden wie auch für Personenschäden. Unerlässlich, aber nicht verpflichtend ist die Teilkasko: Sie übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden, die Kfz-Besitzern am eigenen Fahrzeug entstehen – etwa Glasbruch oder auch Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt etwa die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst der Verursacher ist. Quelle: dpa
Gibt es Sonderfälle, bei denen die Kfz-Versicherung nicht greift und der Halter allein in der Pflicht bleibt?Ja, nämlich dann, wenn bei einem Wildunfall ein Ausweichmanöver versucht und dabei ein zusätzlicher Schaden verursacht wurde. Für diesen Schaden muss der Versicherungsnehmer aufkommen. Deshalb: Den Zusammenstoß vorbeugen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Quelle: dpa
Hilft eine Versicherung zum Beispiel bei einer Autopanne auch aktiv?Ja, sie hilft mit einem sogenannten Autoschutzbrief: Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass die Versicherung Hilfsmaßnahmen organisiert und anfallende Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen unterstützt. Quelle: dpa
In welche Schadensfreiheitsklasse werden Fahranfänger eingestuft?Wenn Sie ihren Führerschein gerade erst gemacht haben, dann steigen Sie in die Schadensfreiheitsklasse '0' ein. Je nach Kfz-Versicherungsanbieter macht das einen Schadenfreiheitsrabatt von 190 - 230 Prozent. Besitzt man den "Lappen" schon länger als drei Jahre, erfolgt eine Hochstufung in die Schadensfreiheitsklasse '0,5'. Quelle: dpa/dpaweb
Ist es möglich ein Auto zu verleihen?Ja. Allerdings wird im Schadensfall die Prämie des Versicherungsnehmers angehoben und nicht die des Unfallverursachers. Der Beitrag erhöht sich um den Betrag, der ohne den Rabatt für die Einschränkung des Nutzerkreises zu zahlen wäre. Quelle: dpa-tmn
Kann die Werkstatt im Schadensfall selbst gewählt werden?Es gibt bei einigen Kfz-Versicherungen sogar Preisnachlässe oder zusätzliche Serviceleistungen, wenn eine der festgelegten Partnerwerkstätten genutzt wird. Eine Besonderheit gibt es beim Neuwagenkauf: Dort kann die Herstellergarantie verfallen, wenn nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Quelle: dpa
Was bietet eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Fahrzeuge, die im Ausland gemietet werden? Diese Versicherung soll eine Lücke schließen: Sie geht über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus und bis zu der Höhe, der vereinbarten Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht. Sie wird nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen und gilt dann für den Versicherungsnehmer, sowie den Menschen, der mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Quelle: dpa/dpaweb

Idealerweise kann der Unfallgegner eine grüne Versicherungskarte vorlegen, die seit vielen Jahren bei europäischen Kfz-Haftpflichtversicherern Standard ist. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) – der Zusammenschluss der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer – harmonisiert das Chaos der unterschiedlichen Gesetze und Regeln in Europa und gibt die bekannten grünen Versicherungskarten aus, mit denen Autofahrer ihren Versicherungsschutz im europäischen Ausland nachweisen können.

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer? Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie sparen. Mit dem Versicherungsrechner der WirtschaftsWoche finden Sie die günstigsten Angebote.

Der Vorteil: Für jede Versicherung im europäischen Ausland gibt es einen Korrespondenzversicherer auf deutscher Seite. Der übernimmt die Stelle der ausländischen Versicherung im Inland und bearbeitet die Schadenregulierung so, als wäre der ausländische Fahrer bei ihm versichert. Allein Deutschlands größter Versicherer, die Allianz, bearbeitet pro Jahr etwa 6500 Schadenfälle in Deutschland mit Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs. 5000 wickelt sie dabei im Auftrag eines ausländischen Versicherers ab.

Wichtig: Bei Unfällen in Deutschland gilt immer deutsches Recht. Damit kennt sich der Korrespondenzversicherer in der Regel besser aus, als die gegnerische Versicherung im Ausland.

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