Gibt es Verletzte, hat natürlich das Rufen von Krankenwagen sowie gegebenenfalls Feuerwehr über die universelle Notrufnummer 112 Priorität.
Sind aber zunächst keine Personenschäden erkennbar, gilt es zunächst, alle wichtigen Daten zu erfassen und den Unfall zu dokumentieren.
• Kennzeichen notieren – Das Kennzeichen ist im Zweifel wichtiger als die Aufnahme der Personalien des Fahrers, denn versichert ist das Fahrzeug, nicht die Person hinter dem Steuer. Über das Kennzeichen lassen sich im Notfall immer noch Fahrzeughalter und Versicherung ermitteln.
• Personalien: Geschädigte sollten sich einen Lichtbildausweis zeigen lassen und Namen, Adresse und Ausweisnummer abschreiben. Schließlich können man kaum wissen, ob die Person hinter dem Steuer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
• Fotos: Mit Kamera oder Smartphone lassen sich Position der Fahrzeuge, Bremsspuren und Schäden am Auto gut festhalten. Lieber zu viele als zu wenige Aufnahmen machen. Auch Kennzeichen und Unfallbeteiligte lassen sich so festhalten. Sind die Fotos mit Datum und Uhrzeit versehen, hilft das bei der Rekonstruktion der Unfallzeit. Auch die Polizisten machen in der Regel Bilder von der Unfallsituation
• Zeugen notieren: Sind umstehende Zeugen verfügbar, sollten Geschädigte deren Namen und Telefonnummer notieren. Auch die Polizei kann Zeugenaussagen aufnehmen und deren Kontaktdaten erfassen.
• Versicherungsnachweis: Unfallbeteiligte sollten noch an Ort und Stelle die Versicherungsdaten austauschen. Am besten Anhand von Versicherungskarten, die speziell für Unfälle immer im Auto bereitliegen sollten.
• Arzt aufsuchen: Gerade bei Auffahrunfällen stellen sich Schmerzen oft erst ein, wenn der erste Schock abgeklungen ist. Dann sollte sofort ein Arzt oder eine Klinik aufgesucht werden. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wird die gegnerische Versicherung später dort ein ärztliches Protokoll anfordern. Wird ein Arzt erst Tage später konsultiert, macht sich der Geschädigte unglaubwürdig.
Idealerweise kann der Unfallgegner eine grüne Versicherungskarte vorlegen, die seit vielen Jahren bei europäischen Kfz-Haftpflichtversicherern Standard ist. Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) – der Zusammenschluss der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer – harmonisiert das Chaos der unterschiedlichen Gesetze und Regeln in Europa und gibt die bekannten grünen Versicherungskarten aus, mit denen Autofahrer ihren Versicherungsschutz im europäischen Ausland nachweisen können.
Der Vorteil: Für jede Versicherung im europäischen Ausland gibt es einen Korrespondenzversicherer auf deutscher Seite. Der übernimmt die Stelle der ausländischen Versicherung im Inland und bearbeitet die Schadenregulierung so, als wäre der ausländische Fahrer bei ihm versichert. Allein Deutschlands größter Versicherer, die Allianz, bearbeitet pro Jahr etwa 6500 Schadenfälle in Deutschland mit Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs. 5000 wickelt sie dabei im Auftrag eines ausländischen Versicherers ab.
Wichtig: Bei Unfällen in Deutschland gilt immer deutsches Recht. Damit kennt sich der Korrespondenzversicherer in der Regel besser aus, als die gegnerische Versicherung im Ausland.