Ein Häkchen gesetzt, einen Mausklick später hat der Kunde zur online gebuchten Reise auch gleich ein paar Versicherungen abgeschlossen. Beliebt ist etwa die Reiserücktrittversicherung, die einem die Reisekosten erstattet, wenn der Reiseantritt plötzlich unmöglich ist. Schließlich kann immer was passieren, denken viele Verbraucher. „Diese Versicherung greift aber nur bei schweren Krankheiten, die auch ein Arzt bescheinigt. Bei einer Erkältung zahlt die Reiserücktrittversicherung nicht“, erklärt Opfermann. Wer so eine Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen genau ansehen.
Auch der BdV bestätigt in dem ganzen Bereich der Reiserücktrittsversicherung immer wieder Probleme im Leistungsfall bei den „unerwartet schwere Krankheiten“. Deshalb lässt er jetzt vor Gericht klären, wann eine Erkrankung „unerwartet“ und wann „schwer“ ist.
Nahezu überflüssig ist eine Versicherung für das Reisegepäck. Denn in vielen Fällen zahlt die Versicherung nicht. Verschwindet Gepäck, das nur einen Moment unbeaufsichtigt war, zahlt die Versicherung wegen Fahrlässigkeit nicht. Wird hingegen der Koffer aus dem Hotelzimmer gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Noch ein Tipp: Ist der Auslandsaufenthalt über mehrere Monate geplant, sollte die Hausratversicherung unbedingt informiert werden.
Hilfe im Streitfall
Damit es nicht zum Streit mit der Versicherung kommt, müssen sich Verbraucher zuerst mit dem Kleingedruckten beschäftigen, am besten schon vor dem nächsten Schadenfall. „Im Streitfall sollten Verbraucher zunächst auf ihre Versicherung zugehen und das Gespräch suchen“, sagt Boss. „Erst wenn dann trotz Schadenprotokoll und Fotonachweisen keine entsprechende Leistung angeboten wird, sind auch der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, Verbraucherschützer oder der Gang zum Anwalt eine Option.“
Jetzt sagt der Bund der Versicherten dem Kleingedruckten den Kampf an. Mit Musterbriefen für Mitglieder will sie die Versicherungen dazu bringen, ihr Kleingedrucktes verständlich zu erläutern. Ob die gewählte Versicherung die vom BdV geforderten Kriterien erfüllt, muss die Assekuranz dann darlegen. Die Prüfung des Tarifs wird somit teilweise dem Versicherer übertragen. „Ein Versicherer, der mauert, ist kein guter Partner“, warnt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.