Stichtag 30. November Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich auszahlen

Die Kfz-Versicherung zu wechseln, kann sich richtig lohnen. Quelle: dpa

Jedes Jahr im Herbst purzeln die Beiträge für die Kfz-Versicherung. Allerdings nur für Neukunden. Häufig genug ein Grund zum Wechseln.

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Bevor zum Jahresende die meisten Versicherungsbeiträge auslaufen, werben die Assekuranzen noch einmal kräftig um Kunden. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, kann mehrere Hundert Euro sparen.

Kündigen lassen sich Kfz-Versicherungen in der Regel nur zum Jahresende. Anders als bei den meisten anderen Policen beträgt die Frist dabei lediglich einen Monat; Stichtag ist also der 30. November. Die aktuelle Police muss auf jeden Fall schriftlich gekündigt werden, wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein zu seiner Assekuranz. Textvorlagen findet man mit einer kurzen Suche im Internet. Die neue Versicherung muss dann am 1. Januar beginnen, um auch im neuen Jahr weiter mit dem Auto unterwegs sein zu dürfen.

Vor dem Abschluss des neuen Vertrages empfiehlt sich ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Angebote. Vor allem beim Abschluss einer Police mit Vollkaskoschutz sollten immer mehrere Versicherer miteinander verglichen werden. Am einfachsten gelingt das über die einschlägigen Vergleichsportale im Internet. Preisunterschiede von 50 Prozent und mehr bei gleichen Leistungen sind keine Seltenheit. Schnell geht es um mehrere Hundert Euro, einzelne Vergleichsportale werben sogar mit einer potenziellen Ersparnis im fast vierstelligen Bereich. Dabei dürfte es sich allerdings um Extremfälle handeln.

Wer auf persönlichen Kontakt zu seinem Versicherungsmakler verzichten kann, findet bei Direktversicherungen meist ein besonders preiswertes Angebot, die Kontakte erfolgen dann allerdings lediglich per Mail, Brief oder Hotline. Ist einem der Vertreter vor Ort wichtig, zahlt in der Regel etwas mehr.

Wer übrigens den 30. November als Stichtag für die Kündigung verpasst, muss nicht unbedingt ein ganzes Jahr warten. Es gibt Möglichkeiten, auch unter dem Jahr aus seinem Vertrag auszusteigen: Erhöht beispielsweise die Versicherung die Beiträge, steht dem Kunden ein Monat lang ein Sonderkündigungsrecht zu. Grund können etwa veränderte Einstufungen in der Typ- oder Regionalklasse sein. Häufig ist die Preiserhöhung nicht auf den ersten Blick zu sehen, da sie durch einen gestiegenen Schadensfreiheitsrabatt ausgeglichen wird. Versicherungen müssen daher in ihren Rechnungen den sogenannten Vergleichsbeitrag angeben, der anzeigt, wie sich die Prämienhöhe ohne die Verbesserte Einstufung bei der Schadenfreiheit entwickelt hätte. Gerne findet sich dieser etwas versteckt in dem Anschreiben mit den Beiträgen für das kommende Jahr.

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