Streit um Reformpläne Rente mit 68? Eigentlich steht viel mehr auf dem Spiel!

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Die Vorschläge der Wissenschaftler

Ist das ein Horrorszenario? Eine deutliche Verschlechterung gegenüber heute wäre es. Und so dürfte der politische Handlungsdruck groß sein, wenn es wirklich zu dieser Entwicklung kommt. Mit ihren Vorschlägen wollen die Wissenschaftler der Politik Handlungsansätze geben, um gegenzusteuern. So sehen diese aus.

Wiedereinführung des Nachholfaktors schon vor 2025

Neben dem Nachhaltigkeitsfaktor, der nicht mehr richtig wirken kann, ist auch der sogenannte Nachholfaktor ausgesetzt. Dieses 2008 eingeführte Instrument wurde 2018 abgeschaltet. Dabei sollte dieser eigentlich die Balance zwischen Beitragszahlern und Rentnern sicherstellen. Wegen einer gesetzlichen Rentengarantie darf der Rentenwert, also der Gegenwert in Renten-Euro pro Monat je gesammelten Rentenpunkt, nämlich nicht sinken. Ein Problem wird das, wenn die Rente rein rechnerisch sinken müsste. Weil sich ihre Höhe vor allem nach der Entwicklung der Bruttolöhne richtet, kann es dazu bei einem Konjunktureinbruch kommen. Sinken die Löhne dann, müsste auch die Rente gekürzt werden. Theoretisch. Wegen der Rentengarantie würde sie praktisch aber nicht sinken.

Der Nachholfaktor stellte bis 2018 sicher, dass die unterbliebene Kürzung wenigstens in den Folgejahren nachgeholt wird: Die sich dann rechnerisch ergebenden Rentenerhöhungen werden so lange nur zur Hälfte gutgeschrieben, bis die Lohnentwicklung wieder mit der Rentenentwicklung Schritt hält. Seit 2018 passiert das nicht mehr, bis 30. Juni 2026. Unterbliebene Rentenkürzungen werden jetzt nie nachgeholt, was Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern besser stellt. Ein FDP-Vorstoß im Dezember 2020, den Nachholfaktor kurzfristig wiedereinzuführen, verpuffte. Die Wissenschaftler plädieren nun dafür, den Nachholfaktor möglichst schnell wieder zu aktivieren.

Wegfall der doppelten Haltelinie

Die sogenannte doppelte Haltelinie ist auf den ersten Blick eine feine Sache: Sie begrenzt den Anstieg der Rentenbeiträge und gleichzeitig das relative Niveau zwischen Renten und  Löhnen. So sichert sie sowohl Beitragszahlende als auch Rentnerinnen und Rentner ab. Klingt gut. Nur ändert die doppelte Haltelinie nichts an den ökonomischen Grundlagen und der Demographie. Anders gesagt: Die Haltelinie bekämpft bei der Rente Symptome, ändert aber nichts an den Ursachen des Problems. Wenn das umlagefinanzierte Rentensystem, bei dem die heutigen Beitragszahler für die zeitgleich fließenden Renten aufkommen, mehr ausgibt als es einnimmt, gerät es in Schieflage. 

Wobei, ein Joker bleibt: der Steuerzahler. Schon 2019 steuerte der Bund fast 100 Milliarden Euro von knapp 327 Milliarden Euro Gesamteinnahmen der Rentenversicherung bei. Teilweise fließen die für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, etwa Rentengutschriften für Kindererziehungszeiten. Bei solchen Leistungen ist es gerechtfertigt, dass dafür die gesamte Gesellschaft aufkommt, also nicht nur Rentenbeitragszahler, sondern alle Steuerzahler. Doch zunehmend muss der Bund auch einspringen, um schlicht ein Defizit bei der Rente auszugleichen.

Damit das Sicherungsniveau der Rente (Rente nach 45 Jahren mit Durchschnittsgehalt relativ zu den Durchschnittslöhnen bei Rentenstart) nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz 20 Prozent nicht überschreitet – so gibt es die doppelte Haltelinie derzeit vor –, müsste 2045 schon mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts in die Rentenkasse fließen, errechnet der Wissenschaftliche Beirat. Aktuell ist es bereits mehr als ein Viertel des Bundeshaushalts. Bislang gilt die doppelte Haltelinie allerdings nur bis 2025. Danach, bis 2030, darf der Beitragssatz laut Gesetz maximal 22 Prozent betragen, das Rentenniveau nicht weniger als 43 Prozent.

Zwei Debattenbeiträge, keine Empfehlungen

Um auch ohne Haltelinie Leitplanken einzuziehen, stellen die Experten zwei Änderungen vor. Mit diesen würden die künftigen Renten bei einigen Rentnerinnen und Rentnern zwar schmaler ausfallen, dafür würde das System insgesamt stabilisiert. Eine Empfehlung des Beirats stellen diese zwei Änderungen nicht dar, vielmehr möchten die Wissenschaftler diese zur Diskussion stellen.

  1. Die Rente könnte ab Rentenstart von der Lohnentwicklung entkoppelt werden und nur noch mit der Inflation steigen. Bis zum Rentenbeginn hingegen, würden die Ansprüche weiter auf Basis der Lohnentwicklung angehoben. So, heißt es im Gutachten, ließe sich zum Rentenstart weiter ein Absicherungsniveau von 48 Prozent des Durchschnittslohnes sicherstellen und der Beitragssatz könne zumindest unterhalb von 23 Prozent gehalten werden. Andreas Irion, Rentenberater aus Siegburg, hält eine solche Änderung für vertretbar. In Österreich werde dies bereits so umgesetzt. Anders als der Beirat im Gutachten fürchtet er bei einer solchen Änderung auch keine Neiddebatte: „Planungssicherheit und Inflationsausgleich ist den Rentnern viel wichtiger als ein Vergleich mit der jüngeren Generation.“
  2. Höhere Renten könnten stärker demographiebedingt gekürzt werden als niedrigere Renten. Mit diesem Vorschlag wäre eine Abkehr vom sogenannten Äquivalenzprinzip verbunden. Bislang gilt bei der Rente in Deutschland weitgehend, dass höhere Rentenbeiträge auch mit höheren Renten einhergehen. Dabei hat jeder zusätzliche Euro Rentenbeitrag den gleichen rentensteigernden Effekt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also dem Maximalbeitrag. Bei niedrigeren Renten wird vom Prinzip aber ohnehin schon abgewichen, etwa mit der Grundrente. Die Wissenschaftler stellen nun eine Option vor, bei der nur noch ein Teil der Rentenansprüche über Haltelinien geschützt würde. Höhere Ansprüche hingegen würden gemäß der demographischen Rahmenbedingungen bewertet. Bei hohen Beiträgen hätten der erste und der letzte gezahlte Beitrags-Euro dann nicht mehr den gleichen rentensteigernden Effekt. Ungerecht? Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass so eine Ungerechtigkeit des aktuellen Systems gemindert werde: Besserverdiener haben nämlich statistisch eine längere Lebenserwartung. Damit kassieren sie länger Renten als Geringverdiener, was sie faktisch im Vergleich zu diesen bei gleicher Rentenhöhe besserstellt.


Späteres Renteneintrittsalter

Ach, ja, da war noch was. Die Rente mit 68. Dieser Vorschlag, verkürzt wiedergegeben, rief die größte Kritik hervor. Zu Recht? Ohnehin steigt das Rentenalter schon auf Basis der bisherigen Regeln, bis 2031 auf 67 Jahre. Dieser Anstieg folge der Logik, dass eine steigende Lebenserwartung auf Erwerbsleben und Rentenphase aufgeteilt werden müsse, im Verhältnis 2:1, heißt es im Gutachten. Einem 40-jährigen Erwerbsleben stehe also eine 20-jährige Rentenphase gegenüber. Diese Logik solle weiter gefolgt werden, auch nach 2031, schreiben die Wissenschaftler. Auf Basis der aktuellen Prognosen zur Lebenserwartung steige das Rentenalter damit bis 2042 auf 68 Jahre. Sollte sich die Lebenserwartung anders entwickeln, könne das Rentenalter aber auch weniger stark steigen oder sogar fallen.

Um den sehr unterschiedlichen Lebensumständen Rechnung zu tragen, plädieren die Experten gleichzeitig für ein „Renteneintrittsfenster“ statt einer starren Altersgrenze. In diesem Fenster wäre es möglich, den Beginn der Rente frei auszuwählen – mit Auf- oder Abschlägen bei der Rentenhöhe. Damit verbunden werden sollte dann ein Weiterbeschäftigungsrecht, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gegen ihren Willen in eine womöglich für sie nicht auskömmliche frühe Rente gezwungen würden. Rentenberater Irion hält diesen Vorschlag für besonders mehrheitsfähig. Vielleicht hätte der Beirat diesen Vorschlag an den Anfang seines Gutachtens stellen sollen und nicht erst auf Seite 53, sagt Irion. „Dann würden jetzt nicht alle über die Rente mit 68 sprechen.“

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Ganz unerwartet kam aber auch das wohl nicht. Einige Kritikpunkte nehmen die Wissenschaftler im Gutachten schon vorweg: Es gebe in der Bevölkerung eine Fehlvorstellung, dass der Gesundheitszustand älterer Menschen ein so langes Arbeiten nicht zulasse. Das aber entspreche nicht der Realität. Noch mit 69 Jahren stuften über 70 Prozent der Europäer ihre eigene Gesundheit mit gut bis exzellent ein. Der Anteil liege kaum niedriger als im Alter von 60 Jahren. Studien aus einem Automobil-Montagewerk und einer Versicherung zeigten, dass auch die Produktivität älterer Mitarbeiter hoch bleibe.  

Doch vor lauter Empörung war für solche Details in der Debatte kein Platz mehr. Bis jetzt.

Mehr zum Thema: Mit Zusatzbeiträgen will unser Leser die Rente aufbessern. Nun wird ein höheres Rentenalter diskutiert. Wären seine Zuzahlungen dann unattraktiv? Rentenberater Andreas Irion beruhigt.

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