Tool der Woche Das richtige Konto für Taschengeld & Geldgeschenke

Am Anfang tut es auch ein Sparschwein – und dann? Ab wann Kinder ein eigenes Konto haben dürfen und was Eltern beachten sollten.

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Taschengeld & Geldgeschenke: Das richtige Konto für Kinder Quelle: dpa

Frankfurt Geldgeschenken von Oma, Opa und Co. oder dem ersten Taschengeld sei Dank, häufen schon kleine Kinder frühzeitig Bares an. Vier- und Fünfjährige bekommen pro Jahr mehr als 200 Euro zugesteckt. Im Alter von sechs bis neun Jahren steigt die Summe fast auf das Doppelte und zehn- bis 13-Jährige nehmen schon über 600 Euro pro Jahr ein. Das zeigt die Kinder-Medien-Studie 2017.

Bei solchen Summen platzt schnell das Sparschwein und so stellen sich irgendwann alle Eltern die Frage, wann es Zeit für ein eigenes Konto ist. Grundsätzlich kann man bei einigen Banken schon ab der Geburt ein Konto im Namen des Kindes eröffnen.

Richtig sinnvoll wird es nach Empfehlung des privaten Bankenverbands BdB aber erst im Alter von etwa sieben Jahren. Dann „spielt der Umgang mit Geld eine immer wichtigere Rolle, denn Kinder äußern nach der Einschulung vermehrt eigene finanzielle Bedürfnisse“, beobachtet die Commerzbank.

Ob Süßigkeiten oder Panini-Bilder – Eltern müssen sich nicht immer anpumpen lassen, sondern können den Kindern erklären, dass sie genau dafür ihr Taschengeld oder die letzte Banknote von der Tante nutzen können, um langsam ein Gefühl für den Umgang mit Geld zu entwickeln. Neben den wachsenden finanziellen Bedürfnissen ist das siebte Lebensjahr auch der Zeitpunkt, ab dem Kinder „beschränkt geschäftsfähig“ und das Konto auch richtig benutzen dürfen.

„Bis zur Volljährigkeit tragen die Eltern die Verantwortung und dürfen auch festlegen, ob das Kind zum Beispiel eine Bankkundenkarte haben darf, um Geld abzuheben und Kontoauszüge auszudrucken“, erklärt der BdB. In jedem Fall würden Konten Minderjähriger ausschließlich auf Guthabenbasis geführt – in den Dispo kann das Konto also nicht rutschen, so der Verband weiter.

Die Kontoeröffnung dürfen minderjährige Kinder noch nicht machen. Dazu müssen sich in der Regel beide Eltern ausweisen und die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Mama und Papa dürfen dann nicht mehr an das Vermögen des Sprösslings. „Der Gesetzgeber regelt (…) klar, dass das Geld Eigentum des Kindes ist“, schreibt das Zinsportal Weltsparen. „Fehlt Geld, können die Kinder juristisch gegen den bisherigen Kontoinhaber vorgehen.“

Damit das Kind auch selbst Geld abheben kann, eignen sich klassische Girokonten oder spezielle Kindersparkonten mit Bankkarte. Einige Institute bieten für den Nachwuchs sogar noch etwas Zinsen, die jedoch auf rund 1000 Euro oder etwas mehr gedeckelt sind.

Um größere Beträge zu sparen, kommt für Kinder auch ein Tagesgeldkonto in Frage. Bargeldabhebungen sind hier jedoch nicht möglich. Das Geld ist zwar grundsätzlich schon täglich verfügbar, muss dafür aber zunächst auf ein Referenzkonto überwiesen werden. Die aktuell besten Konditionen für Tagesgeld finden Sie hier.

Wer den lieben Kleinen regelmäßig hohe Summen schenken will, muss die Schenkungssteuer im Blick behalten. „Um unnötige Belastungen zu vermeiden, sollten Vermögende daher strategisch vorgehen und die recht großzügigen Freibeträge nutzen“, rät die Stiftung Warentest.

So dürfen Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400 000 Euro steuerfrei schenken. Bei Großeltern beträgt das Limit im gleichen Zeitraum 200.000 Euro. Von anderen Verwandten wie Tante oder Onkel unterliegen schon Beträge ab 20 000 Euro der Schenkungsteuer.

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