Tool der Woche So riestern Sie richtig

Vor Jahresende schnell noch einen Riester-Vertrag abzuschließen kann eine gute Idee sein. Es kommt aber auf das richtige Produkt an. Ob sich Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung lohnt, zeigt ein Vergleichsrechner.

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Mit der richtigen Vorsorge ist ein schönes Leben im Ruhestand möglich. Quelle: dpa

Frankfurt Jetzt schnell noch staatliche Zulagen sichern – mit dieser Aufforderung werden dieser Tage Riester-Verträge beworben. Wer bis Ende des Jahres einen Vertrag abschließt, bekommt die vollständige Zulage für 2016. Doch Vorsicht, die Angebotsauswahl bei Riester ist breit und die Qualitätsunterschiede groß. Von manchen Produkten raten Verbraucherschützer nachdrücklich ab, bei anderen dagegen kann der Verbraucher kaum etwas verkehrt machen.

Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge und sollen helfen, die gesetzliche Rente aufzustocken. Die staatliche Förderung erhalten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, aber beispielsweise auch Beamte. Pro Jahr gibt es eine staatliche Zulage von bis zu 154 Euro.

Die volle Zulage erhält, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Brutto-Jahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro – abzüglich der Zulagen. Pro Kind gibt es eine Zulage von 185 Euro – und sogar jeweils 300 Euro, wenn die Kinder ab 2008 geboren wurden. Dies gilt solange wie die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.

Ein Rechenbeispiel: Eine Mutter zweier nach 2008 geborener Kinder hat ein Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro. Vier Prozent davon sind 1200 Euro. Abzüglich ihrer Zulagen in Höhe von 154 Euro und zwei Mal 300 Euro bleibt noch ein Einzahlungsbetrag in Höhe von 446 Euro. Die Förderung ist also höher als der Betrag, den die Mutter selbst für den Vertrag aufbringen muss. Für Familien kann sich Riester also vor allem wegen der Zulagen lohnen. Aber auch kinderlose Gutverdiener können profitieren, indem sie ihre Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Soweit die Theorie. In der Praxis wurden seit 2001 bereits 16,5 Millionen solcher Verträge abgeschlossen. Mit rund 11 Millionen handelt es sich laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Mehrheit um Versicherungsverträge, gefolgt von 3,1 Millionen Investmentfonds-Verträgen, 1,6 Millionen Wohnriester-Verträgen und nicht einmal 800.000 Banksparverträgen.


Vier Varianten, viele Produkte

Sich der Mehrheit anzuschließen und ebenfalls auf einen Versicherungsvertrag zu setzen, ist aber keine gute Idee. Kerstin Becker-Eiselen, Altersvorsorge-Expertin der Verbraucherzentrale Hamburg, kritisiert die „hohen Abschlusskosten und die zumeist geringe Rendite“ dieser Policen. Die Abzüge für die jährliche Verwaltung seien höher als bei Alternativprodukten und könnten teilweise sogar die Grundzulage von 154 Euro im Jahr übersteigen – das drückt massiv auf die Rendite.

Nötig sei eine Reglementierung der Kosten. „Wir raten deshalb vom Abschluss solcher Verträge ab“, sagt die Verbraucherschützerin. Stattdessen empfiehlt sie einen Riester-Banksparplan. „Für viele Sparer ist das eine gute Wahl, denn die Verträge sind flexibel und transparent.“

Selbst im aktuellen Niedrigzinsumfeld seien die Banksparpläne interessant. „Allein schon die staatliche Zulage bringt bei vielen Sparern eine enorme Rendite“, so die Verbraucherschützerin. Zudem könne die Verzinsung steigen, wenn sich das allgemeine Zinsniveau wieder erhöhe. Trotz der Empfehlung: Nicht alle Sparpläne sind gleichermaßen geeignet. So unterscheidet sich etwa der Referenzwert für den Zinssatz, manche Sparpläne enthalten Bonuszahlungen. Einige dieser Verträge enthalten auch Verwaltungskosten in geringer Höhe, viele enthalten keine laufenden Kosten.

Die dritte Variante ist ein Riester-Fondssparplan. Hier bestehen die höchsten Renditechancen, allerdings wird oftmals in relativ teure Fonds investiert. Auch Depotgebühren, Abschlusskosten oder Ausgabeaufschläge sowie Verwaltungskosten können fällig werden. „Um reine Aktienfonds handelt es sich dabei nicht, häufig fließt ein relativ hoher Anlageteil in Anleihen“, so Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. Wer auf eine renditestarke Aktienanlage hofft, kann also enttäuscht werden.

Variante vier eignet sich für Verbraucher, die eine eigene Immobilie als Altersvorsorge erwerben oder bauen wollen. Bei Wohn-Riester kann zwischen einem Barsparvertrag, einem Darlehen und einer Kombination aus beidem gewählt werden. Die Produkte kommen allerdings nur dann in Frage, wenn man tatsächlich in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen oder bauen will. Ob sich Wohn-Riester gegenüber einer herkömmlichen Finanzierung tatsächlich lohnt, können Vergleichsrechner wie der Wohn-Riester-Vergleich auf Handelsblatt Online zeigen.

Bei allen Riester-Produkten müssen die Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn mindestens die Summe aller Einzahlungen zur Verfügung steht. Der Sparer kann bei allen Varianten erst bei Renteneintritt über sein Geld verfügen. Maximal 30 Prozent können dann als Kapitalsumme auf einmal ausgezahlt werden. Die restlichen 70 Prozent fließen als monatliche Rente. Wer sein Geld vorzeitig zurückhaben möchte, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.


Einmaliger Antrag auf Zulage nötig

Um die staatlichen Zulagen überhaupt erst zu erhalten, müssen Verbraucher einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Dies ist aber nicht jedes Jahr aufs Neue nötig, sondern kann einmalig mit einem „Dauerzulagenantrag“ erledigt werden. Änderungen des persönlichen Einkommens werden dann automatisch berücksichtigt. Änderungen der familiären Situation muss der Verbraucher der ZfA melden.

Allerdings gibt es von der ZfA keinen Informationsservice, der Verbraucher darauf hinweist, dass die Sparrate anpasst werden muss, um etwa trotz Einkommensanstieg weiterhin die volle Zulage zu bekommen. Dies sollte jeder selbst im Blick behalten, beziehungsweise der Anbieter des Riester-Produkts.

„Sollten Verbraucher mit ihrem Anbieter keine Beantragung der Zulagen vereinbart haben, besteht die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2016 Einzahlungen aufzustocken und die Anträge für 2014 und 2015 zu stellen und damit die Zulagen voll zu erhalten“, so Becker-Eiselen. Wer aber bereits eine Teilzahlung der Zulagen erhalten hat, kann grundsätzlich nicht mehr aufstocken.

Ein besonderer Vorteil der Riester-Förderung liegt laut Verbraucherschützern darin, dass die Produkte nach Vertragsabschluss noch gewechselt werden können. Wer etwa mit den Konditionen seiner Riester-Versicherung nicht zufrieden ist, könnte zu einem Riester-Banksparplan wechseln.

Hierbei müssen die Sparer beachten, dass nur der aktuelle Vertragswert übertragen wird. Dieser kann unterhalb der Einzahlungen liegen, denn die Beitragserhaltungsgarantie greift erst zum Rentenbezugszeitpunkt.

„Allerdings sollte man seinen alten Vertrag nicht überstürzt kündigen, sondern sich vorab genau über die möglichen Alternativen und Kosten informieren“, rät Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. So können etwa bei Versicherern Provisionen oder Verwaltungskosten anfallen. Als Alternative zur Kündigung kann der Vertrag auch „beitragsfrei“ gestellt werden. Der Verbraucher zahlt dann nicht mehr weiter in den alten Vertrag ein, kann parallel einen neuen abschließen und erhält später Zahlungen aus beiden Verträgen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Kapitaltransfer von einem Riester-Vertrag in den anderen. Ob dies sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Im Einzelfall sollten sich Verbraucher persönlichen Rat holen.

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