Tücken einer Scheidung Wenn der Ex-Partner die Versicherung behält

Streit, Trennung, schließlich Scheidung: Neben Vermögen und Hausrat müssen auch die Versicherungsverträge aufgeteilt werden. Was Paare bei einer Trennung über ihre Policen wissen sollten.

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Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Eine Liebesheirat gilt vielen als Ideal. Heiraten hat aber oft genug auch etwas mit ökonomischer Vernunft zu tun. Dank Ehegattensplitting können Ehepaare Steuern sparen, Hinterbliebenenansprüche sind klarer geregelt und einiges mehr. Aber Liebe hin, Steuern her, jede dritte Ehe wird trotzdem wieder geschieden – und dann geht es auch darum, die finanziellen Vorteile wieder auseinander zu dividieren.

Vielleicht geben zwei Drittel der Brautpaare auch deshalb weniger als 5000 Euro für ihre Hochzeitfeier aus, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage für den Versicherer CosmosDirekt kürzlich ergab. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Mann oder Frau die immensen Ausgaben später bereuen.

Lassen sich Trennung und/oder Scheidung jedoch nicht mehr umgehen, sollten Paare in allen Finanzbelangen reinen Tisch machen. Dabei gibt es insbesondere hinsichtlich der gemeinsamen Versicherungs- und Vorsorgeverträge einiges zu beachten.

Lebensversicherung und Rentenversicherung – kündigen kostet

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Sache im Fall einer Scheidung klar: Das zuständige Familiengericht führt bei Paaren, die länger als drei Jahre verheiratet waren, automatisch Scheidungsverfahren durch, den sogenannten Versorgungsausgleich. Dafür berechnet das Gericht die zu übertragenden Entgeltpunkte zwischen den Geschiedenen.

Die drei Güterstände in der Ehe

Bei einer privaten Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung liegt der Fall anders. Das fängt schon damit an, dass dem Versicherer die Scheidung nicht gemeldet werden muss. Entscheidend ist, welcher Ex-Partner die Versicherung abgeschlossen, also die Police unterschrieben hat. Dieser Inhaber des Vertrages entscheidet grundsätzlich über die versicherte Person – meist ist es der Inhaber selbst – und die begünstigte Person, die die Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person erhält. Ist die begünstigte Person der Ex-Partner sollte der Versicherungsnehmer also eine andere Person eintragen lassen. Ist der Ex-Partner die versicherte Person, ist es sinnvoller, den Vertrag aufzulösen oder an den Ex-Partner zu übertragen.

Gibt es keine Gütertrennung per Ehevertrag zwischen den Partnern, gilt für die Dauer der Ehe die Zugewinngemeinschaft. Diese schließt Lebensversicherungen auf Kapitalbasis mit ein. Der während der Ehe aufgebaute Kapitalstock muss also im Zuge des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden.

Der einfachste Weg, solch eine Police aufzuteilen ist sicher die Kündigung des Vertrags mit Auszahlung des Rückkaufwertes. Das geht allerdings regelmäßig mit hohen Verlusten für die Versicherten einher. Es empfiehlt sich daher, mit der Versicherung Alternativen zu prüfen. Zum Beispiel kann die Versicherung beitragsfrei gestellt und erst bei Fälligkeit mit Erreichen des Rentenalters aufgeteilt werden. Auch Teilkündigungen des Vertrages sind denkbar.

Bei einer Versicherung auf Rentenbasis werden die Rentenansprüche nicht in den Zugewinn mit eingerechnet, sondern in den Versorgungsausgleich. Die Rentenansprüche werden also aufgeteilt. Einige Versicherungsgesellschaften teilen den alten Vertrag auch auf zwei Verträge auf. Ob das vorteilhafter als eine Vertragsauflösung ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherte am Ende der Laufzeit zwischen Einmalzahlung und Verrentung wählen darf, werden so behandelt, wie Lebensversicherungen auf Kapitalbasis, der Zugewinn wird bei einer Scheidung also aufgeteilt.

Krankenversicherung aus dem Unterhalt

Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz, mit der sich Partner gegenseitig und gegen den Tod des Anderen versichern, wird im Scheidungsfall in jedem Fall eine Vertragsumstellung notwendig. Da der Versicherungsnehmer im Grunde das Leben seines Ex-Partners versichert, dürfte er kein Interesse mehr an weiteren Einzahlungen haben. Daher bietet es sich an, den Versicherungsnehmer zu wechseln, also die Police vom Ex-Partner übernehmen zu lassen.

Steht in einer Lebenspolice lediglich allgemein der „jeweilige Ehegatte“ als Begünstigter und kommt es zur Scheidung, wären im Todesfall dessen Erben zum Empfang der Versicherungssumme berechtigt. Wer also nicht sofort wieder heiratet, muss die Police ändern lassen.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Krankenkasse oder privat versichert entscheidet

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner und Kindern ein großer Pluspunkt. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner und die Kinder kein eigenes Einkommen haben. Im Falle einer Scheidung hat der mitversicherte Partner dann noch drei Monate Zeit, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen, während die Kinder einfach beim berufstätigen Elternteil mitversichert bleiben.

Bei privaten Krankenversicherungen laufen die Versicherungsverträge auch nach einer Scheidung weiter und werden höchstens aufgrund von Partnerrabatten angepasst. Sind nach einer Scheidung Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner fällig, bekommt der Unterhaltsberechtigte auch für die private Krankenversicherung Geld vom Ex.

Die Krankenversicherung von Kindern richtet sich in der Regel danach, wie der Elternteil versichert ist, bei dem sie leben. Ist ein Partner aber gesetzlich und der andere privat versichert, kann das Kind nach einer Scheidung in jedem Fall mit in die gesetzliche Versicherung.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Haftpflichtversicherung – einer hat sie, der andere braucht sie

Üblicherweise sparen sich Ehepartner unnötige Versicherungsbeiträge und doppelte Policen. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind Ehepartner und Kinder nämlich eingeschlossen. Im Scheidungsfall muss die Versicherung deshalb zwingend geändert werden. Sie gilt dann nur für den Unterzeichner der Police und dessen Kinder. Der geschiedene Partner muss eine eigene Versicherung abschließen, um sich vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Sind beide als Vertragsnehmer eingetragen, muss die Versicherung gekündigt oder darüber informiert werden, wer die Police übernimmt.

Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz und Kfz-Versicherung unkritisch

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – mein Schrank, dein Haus

Für Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist es unerheblich, ob die Versicherungsnehmer verheiratet sind oder nicht. Wichtig ist hingegen die Trennung, also das Ende des gemeinsamen Hausstandes. Im Fall der Hausratversicherung ist die Versicherung an den gebunden, der den Vertrag abgeschlossen hat. Dabei gilt der Vertrag für die Wohnung des Versicherungsnehmers.

Verlässt der Partner des Vertragsunterzeichners die gemeinsame Wohnung, passiert also zunächst nichts, lediglich die Versicherungssumme ist im Zweifel dann zu hoch angesetzt und kann angepasst werden. Für eine Übergangszeit von drei Monaten ist aber auch der Hausrat des Ausgezogenen mitversichert, nach Ablauf der Frist braucht der eine eigene Police. Zieht der Versicherungsnehmer aus, muss er die Versicherung ohnehin über den neuen Wohnsitz informieren. Der in der Wohnung Verbliebene benötigt dann einen eigenen Vertrag.

Die Wohngebäudeversicherung ist hingegen an eine Immobilie gebunden. Versicherungsnehmer ist, wem die Immobilie gehört, also wer im Grundbuch eingetragen ist. Im Scheidungsfall müssen daher die Besitzverhältnisse geklärt werden. Bleiben beide im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gibt es zunächst keinen Handlungsbedarf. Wird die Immobilie auf einen der Geschiedenen übertragen – in der Regel gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung – kann der alleinige Eigentümer den Vertrag behalten oder innerhalb eines Monats kündigen. Entschließt sich das Ex-Paar zum Verkauf der Immobilie, kann der neue Eigentümer ebenfalls den Vertrag übernehmen.

Rechtsschutzversicherung schützt nicht bei Scheidung

Kaum eine Rechtsschutzversicherung zahlt bei Scheidungsstreitigkeiten. Vielmehr gilt der gemeinsame Rechtsschutz bis zur Scheidung. Bis dahin sind Ehepartner und Kinder mitversichert. Nach der Scheidung erlischt der Versicherungsschutz für den Partner. Läuft die Police auf beide Ex-Partner, muss die Versicherung informiert und der Vertrag geändert werden.

Kfz-Versicherung – neu mit Rabatt

Wird der Zweitwagen über den Ehepartner versichert, um in den Genuss eines günstigeren Schadenfreiheitsrabatts zu kommen und das Gericht spricht die Scheidung aus, braucht der Ex-Partner eine eigene Versicherung für sein Fahrzeug. Allerdings bieten viele Versicherungen die Möglichkeit, einen Teil des zuvor über den Partner gewährten Rabatts in einen neuen Vertrag zu übertragen. Vergleichsportale helfen, beim Filtern passender Tarifangebote.

Insgesamt ist die Aufteilung oder Umstellung der Versicherungsverträge nur beim Thema Lebens- und Krankenversicherung wirklich problematisch oder kostspielig. Daher empfiehlt es sich im Scheidungs- oder Trennungsfall insbesondere bei diesen beiden Policentypen, externen Rat bei Anwälten und den Versicherern einzuholen. Auch der Bund der Versicherten und Verbraucherschützer können helfen – damit es für die Scheidenden nicht unnötig teuer wird.

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