Tücken einer Scheidung Wenn der Ex-Partner die Versicherung behält

Streit, Trennung, schließlich Scheidung: Neben Vermögen und Hausrat müssen auch die Versicherungsverträge aufgeteilt werden. Was Paare bei einer Trennung über ihre Policen wissen sollten.

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Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Eine Liebesheirat gilt vielen als Ideal. Heiraten hat aber oft genug auch etwas mit ökonomischer Vernunft zu tun. Dank Ehegattensplitting können Ehepaare Steuern sparen, Hinterbliebenenansprüche sind klarer geregelt und einiges mehr. Aber Liebe hin, Steuern her, jede dritte Ehe wird trotzdem wieder geschieden – und dann geht es auch darum, die finanziellen Vorteile wieder auseinander zu dividieren.

Vielleicht geben zwei Drittel der Brautpaare auch deshalb weniger als 5000 Euro für ihre Hochzeitfeier aus, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage für den Versicherer CosmosDirekt kürzlich ergab. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Mann oder Frau die immensen Ausgaben später bereuen.

Lassen sich Trennung und/oder Scheidung jedoch nicht mehr umgehen, sollten Paare in allen Finanzbelangen reinen Tisch machen. Dabei gibt es insbesondere hinsichtlich der gemeinsamen Versicherungs- und Vorsorgeverträge einiges zu beachten.

Lebensversicherung und Rentenversicherung – kündigen kostet

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Sache im Fall einer Scheidung klar: Das zuständige Familiengericht führt bei Paaren, die länger als drei Jahre verheiratet waren, automatisch Scheidungsverfahren durch, den sogenannten Versorgungsausgleich. Dafür berechnet das Gericht die zu übertragenden Entgeltpunkte zwischen den Geschiedenen.

Die drei Güterstände in der Ehe

Bei einer privaten Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung liegt der Fall anders. Das fängt schon damit an, dass dem Versicherer die Scheidung nicht gemeldet werden muss. Entscheidend ist, welcher Ex-Partner die Versicherung abgeschlossen, also die Police unterschrieben hat. Dieser Inhaber des Vertrages entscheidet grundsätzlich über die versicherte Person – meist ist es der Inhaber selbst – und die begünstigte Person, die die Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person erhält. Ist die begünstigte Person der Ex-Partner sollte der Versicherungsnehmer also eine andere Person eintragen lassen. Ist der Ex-Partner die versicherte Person, ist es sinnvoller, den Vertrag aufzulösen oder an den Ex-Partner zu übertragen.

Gibt es keine Gütertrennung per Ehevertrag zwischen den Partnern, gilt für die Dauer der Ehe die Zugewinngemeinschaft. Diese schließt Lebensversicherungen auf Kapitalbasis mit ein. Der während der Ehe aufgebaute Kapitalstock muss also im Zuge des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden.

Der einfachste Weg, solch eine Police aufzuteilen ist sicher die Kündigung des Vertrags mit Auszahlung des Rückkaufwertes. Das geht allerdings regelmäßig mit hohen Verlusten für die Versicherten einher. Es empfiehlt sich daher, mit der Versicherung Alternativen zu prüfen. Zum Beispiel kann die Versicherung beitragsfrei gestellt und erst bei Fälligkeit mit Erreichen des Rentenalters aufgeteilt werden. Auch Teilkündigungen des Vertrages sind denkbar.

Bei einer Versicherung auf Rentenbasis werden die Rentenansprüche nicht in den Zugewinn mit eingerechnet, sondern in den Versorgungsausgleich. Die Rentenansprüche werden also aufgeteilt. Einige Versicherungsgesellschaften teilen den alten Vertrag auch auf zwei Verträge auf. Ob das vorteilhafter als eine Vertragsauflösung ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherte am Ende der Laufzeit zwischen Einmalzahlung und Verrentung wählen darf, werden so behandelt, wie Lebensversicherungen auf Kapitalbasis, der Zugewinn wird bei einer Scheidung also aufgeteilt.

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