Überversicherte Deutsche So vermeiden Sie unnötige Versicherungen

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Wie Sie Ihren Versicherungsbedarf ermitteln

Beim BdV können Versicherungsnehmer kostenlos ihren eigenen Versicherungsbedarf ermitteln. So braucht beispielsweise ein kinderloser Selbstständiger ohne Wohneigentum mit einem Auto dringend eine Privathaftpflichtversicherung, eine Kfz-Versicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig sind eine Unfall- und eine Hausratversicherung. Nur noch ein Kreuz gibt es für die private Krankenhauszusatzversicherung, eine Rechtschutzversicherung für Mieter beziehungsweise Rechtsschutzversicherung Privat und Beruf oder eine Rechtschutzversicherung Verkehr für Vielfahrer. Völlig unsinnig für diesen Versicherungsnehmer sind eine Glasversicherung, eine Insassenunfallpolice oder eine Risikolebensversicherung.

Die Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit

Handelt es sich bei den Versicherungsnehmern dagegen um ein Paar mit Haus, Kindern und Hund, ändert sich auch der Versicherungsbedarf: Zur Privathaftpflichtversicherung kommt dann noch die Wohngebäudeversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung hinzu (jeweils drei Kreuze).

Je nach Wohnort muss auch noch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sein, die in vielen Bundesländern für alle Hunde oder zumindest für bestimmte Rassen Pflicht ist.

Wichtig (zwei Kreuze) sind in diesem Fall eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung und eine private Pflegezusatzversicherung. Weniger wichtig (ein Kreuz) sind dagegen die bereits erwähnten Rechtschutzversicherungen.

Hausratversicherung: Worauf achten Versicherte?

Ein Versicherungs-Check kann also Kosten sparen. Dabei lohnt es sich, auch die bestehenden Policen zu überprüfen. Viele Versicherte sind nämlich doppelt und dreifach abgesichert. So ist eine Grundfähigkeitsversicherung, die dann greift, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr lang nicht sehen, sprechen oder laufen kann, völlig überflüssig.

Diese und weitere Risiken deckt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ebenso psychische Erkrankungen, die eines der Hauptrisiken für die Berufsunfähigkeit sind. Eine Unfallversicherung greift dagegen nur, wenn der Schaden auch bei einem Unfall entstanden ist. Beide Policen zu besitzen, ist also Unsinn.

Unnötige Versicherungen loswerden

Auch wer heiratet oder mit dem Partner zusammenzieht, sollte einen Blick in seine Papiere werfen. Bei einigen Versicherungen ist der Ehepartner bereits eingeschlossen. Und Haftpflichtversicherungen für Paare sind günstiger als für Singles, so dass sich hier ein neuer Tarif lohnt.

Wer beschlossen hat, die Zahl seiner Versicherungen zu reduzieren, sollte drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich - am besten per Einschreiben - beim Versicherer kündigen. Ausnahmen sind die Lebens- und Kfz-Haftpflichtversicherung, für die eine einmonatige Kündigungsfrist gilt.

Versicherte können außerdem von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der versicherte Schaden eingetreten ist und von der Versicherung reguliert wurde. Hier empfiehlt es sich jedoch, das Ende des Versicherungsjahres abzuwarten, weil der Versicherer bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung Anspruch auf den vollen Beitrag des laufenden Versicherungsjahres hat.

Und Vorsicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr: Die Police endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht automatisch. Verträge, die nicht bis zum Stichtag gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein Jahr.

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