Beim BdV können Versicherungsnehmer kostenlos ihren eigenen Versicherungsbedarf ermitteln. So braucht beispielsweise ein kinderloser Selbstständiger ohne Wohneigentum mit einem Auto dringend eine Privathaftpflichtversicherung, eine Kfz-Versicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig sind eine Unfall- und eine Hausratversicherung. Nur noch ein Kreuz gibt es für die private Krankenhauszusatzversicherung, eine Rechtschutzversicherung für Mieter beziehungsweise Rechtsschutzversicherung Privat und Beruf oder eine Rechtschutzversicherung Verkehr für Vielfahrer. Völlig unsinnig für diesen Versicherungsnehmer sind eine Glasversicherung, eine Insassenunfallpolice oder eine Risikolebensversicherung.
Die Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit
Die Mehrheit, nämlich 28,67 Prozent, wird wegen psychischer Erkrankungen wie Burnout berufsunfähig.
(Angaben mit Stand April 2013)
Auf Platz zwei der Erkrankungen, die die Deutschen vorzeitig aus dem Berufsleben wirft, sind Erkrankungen des Skeletts und der Muskulatur. Mehr als 22 Prozent können wegen "Rücken" nicht mehr in ihrem Beruf oder auch gar nicht mehr arbeiten.
15,51 Prozent nehmen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht näher kategorisierter Krankheiten in Anspruch.
Krebs und andere bösartige Geschwüre sind bei gut 15 Prozent der Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Bei gut zehn Prozent sind Unfälle beziehungsweise deren Spätfolgen dafür verantwortlich, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Bei fast acht Prozent aller Deutschen, die im letzten Jahr berufsunfähig wurden, spielten Erkrankungen von Herz und Gefäßen eine Rolle.
Handelt es sich bei den Versicherungsnehmern dagegen um ein Paar mit Haus, Kindern und Hund, ändert sich auch der Versicherungsbedarf: Zur Privathaftpflichtversicherung kommt dann noch die Wohngebäudeversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung hinzu (jeweils drei Kreuze).
Je nach Wohnort muss auch noch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sein, die in vielen Bundesländern für alle Hunde oder zumindest für bestimmte Rassen Pflicht ist.
Wichtig (zwei Kreuze) sind in diesem Fall eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung und eine private Pflegezusatzversicherung. Weniger wichtig (ein Kreuz) sind dagegen die bereits erwähnten Rechtschutzversicherungen.
Hausratversicherung: Worauf achten Versicherte?
Die Hausratversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle, die wertvolle Gegenstände in ihrer Wohnung haben. Sie ersetzt Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden entstanden sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Das sind Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden oder zur Einrichtung gehören. Beispiele: Möbel, Teppiche, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, aber auch Sportgeräte oder Satellitenschüsseln. Egal ist, ob die Gegenstände dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlossen ist das Eigentum von Untermietern.
Bei Bargeld und Wertpapiere gibt es Höchstgrenzen für die Entschädigung. Sie ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die Grenzen können vereinbart werden.
Wer Geld rumliegen lässt, bekommt in der Regel nicht mehr als 1000 Euro zurück. Für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt die Grenze meist bei 2.500 Euro.
Wer unvorsichtig ist, bekommt auch etwas von der Versicherung zurück. Allerdings hängt die Höhe davon ab, wie schwer der Verstoß war, den der Verbraucher zu vertreten hat.
Der eigene Hausrat sollte geschätzt werden. Sonst macht dies der Versicherer pauschal. So kann man etwa 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ansetzen. Bei 80 Quadratmetern Wohnfläche entspricht dies einer Versicherungssumme von 52.000 Euro. Pauschale Berechnungen führen in die Irre, wenn Wohnung zwar klein ist, aber mit sehr vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist.
Die Prämie hängt auch ab vom Versicherungsort. Hausratversicherungen sind in größeren Städten teurer, weil hier eine höhere Kriminalitätsrate angenommen wird. Daher gilt die Daumenregel: Je weniger Einwohner die Stadt, desto geringer die Prämie.
Wenn etwas passiert ist, muss das dem Versicherer sofort schriftlich gemeldet werden. Auf keinen Fall sollten beschädigte Sachen vernichtet werden, bevor der Schadenersatz beglichen ist!
Bei einem Einbruch oder Vandalismus muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden.
Sparbücher und andere wichtige Urkunden sollte man sofort sperren lassen.
Wer sich mit seinem Versicherer streitet, kann einen Sachverständigen einsetzen. Bei strittigen Ergebnissen der Gutachten entscheidet ein Obmann.
Ein Versicherungs-Check kann also Kosten sparen. Dabei lohnt es sich, auch die bestehenden Policen zu überprüfen. Viele Versicherte sind nämlich doppelt und dreifach abgesichert. So ist eine Grundfähigkeitsversicherung, die dann greift, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr lang nicht sehen, sprechen oder laufen kann, völlig überflüssig.
Diese und weitere Risiken deckt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ebenso psychische Erkrankungen, die eines der Hauptrisiken für die Berufsunfähigkeit sind. Eine Unfallversicherung greift dagegen nur, wenn der Schaden auch bei einem Unfall entstanden ist. Beide Policen zu besitzen, ist also Unsinn.
Unnötige Versicherungen loswerden
Auch wer heiratet oder mit dem Partner zusammenzieht, sollte einen Blick in seine Papiere werfen. Bei einigen Versicherungen ist der Ehepartner bereits eingeschlossen. Und Haftpflichtversicherungen für Paare sind günstiger als für Singles, so dass sich hier ein neuer Tarif lohnt.
Wer beschlossen hat, die Zahl seiner Versicherungen zu reduzieren, sollte drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich - am besten per Einschreiben - beim Versicherer kündigen. Ausnahmen sind die Lebens- und Kfz-Haftpflichtversicherung, für die eine einmonatige Kündigungsfrist gilt.
Versicherte können außerdem von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der versicherte Schaden eingetreten ist und von der Versicherung reguliert wurde. Hier empfiehlt es sich jedoch, das Ende des Versicherungsjahres abzuwarten, weil der Versicherer bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung Anspruch auf den vollen Beitrag des laufenden Versicherungsjahres hat.
Und Vorsicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr: Die Police endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht automatisch. Verträge, die nicht bis zum Stichtag gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein Jahr.