Ungleiche Startchancen Warum Liberale für ein Grunderbe eintreten sollten

Ist Vererben leistungsgerecht? Quelle: dpa

Ungleiche Ausgangsbedingungen hebeln das Leistungsprinzip aus. Eine hohe Erbschaftsteuer und staatliche Geldgeschenke für alle Volljährigen sollten im Sinne eines jeden sein, dem Wettbewerb am Herzen liegt. Ein Kommentar.

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Bei professionellen Sportwettkämpfen gilt das Leistungsprinzip. Der oder die Beste gewinnt. Das bedeutet auch: Niemand kommt auf die Idee, einen 55 Kilo schweren Boxer gegen einen Gegner mit 85 Kilo Kampfgewicht antreten zu lassen. Die Leistungen der Kämpfer würden in einem solchen Match kaum zählen. Sie würden zurücktreten hinter die ungleichen Startchancen.

Was im Profisport undenkbar ist, ist in unserer Gesellschaft gang und gäbe. Junge Menschen starten mit extrem unterschiedlichen Ausgangsbedingungen ins Erwachsenenleben.

Wer Hartz IV bezieht, darf etwa für sich oder seine Kinder nicht mehr als 10.050 Euro Vermögen aufbauen, jeder weitere Cent wird auf den Regelsatz angerechnet. Bekommt eine Familie irrtümlich zu hohe kinderbezogene Leistungen, erreicht den Nachwuchs zum 18. Geburtstag eine Rückforderung von den Inkassobüros der Bundesagentur für Arbeit. Mehr als eine halbe Million Minderjährige in Deutschland stehen ohne eigenes Verschulden beim Staat in der Kreide, ehe sie überhaupt ihren ersten Job angetreten haben.

Die Sprösslinge wohlhabender Familien starten dagegen mit einem üppigen Finanzpolster ins Leben. Mit Geld kann man eine gute Ausbildung kaufen, sich Zutritt zu den richtigen Kreisen verschaffen, wertvolle Kontakte knüpfen. Kommt ein dickes Erbe obendrauf, ist auch noch ein eigenes Haus drin. Ohne Eigenkapital in mittlerer fünfstelliger Höhe braucht man dagegen in vielen Städten gar nicht erst anfangen, nach Wohneigentum zu suchen.

Erbschaftsteuer auf hundert Prozent

Wer behauptet, dass in Deutschland das Leistungsprinzip gelte, lügt sich in die Tasche. Tag für Tag treten in Deutschland Hunderttausende Boxerinnen und Boxer aus unterschiedlichen Gewichtsklassen gegeneinander an, und wer blutend am Boden liegt, muss sich oft auch noch anhören, er habe nicht hart genug trainiert. Wer das Leistungsprinzip vertritt, sollte dafür sorgen, dass sich die Ausgangsbedingungen der Kämpfer angleichen. Ein „Grunderbe“, wie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgeschlagen, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Idee: Alle 18-Jährigen sollen vom Staat 20.000 Euro geschenkt bekommen, die sie zweckgebunden zum Beispiel für die Aus- und Weiterbildung, den Erwerb von Wohneigentum oder zur Gründung eines Unternehmens einsetzen können.

Finanzieren ließe sich ein solches Grunderbe über eine höhere Erbschaftsteuer. Auch die sollte im Sinne eines jeden liberalen Leistungsverfechters sein. Geld von einer Generation an die nächste weiterzureichen hat nichts mit Leistung zu tun, sondern wirkt wie ein Relikt aus Feudalzeiten. Gerade FDP-Abgeordnete führen gern das Wort „Leistungsgerechtigkeit“ im Mund. Zugleich sprechen sie sich mehrheitlich dafür aus, die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen. Das passt nicht zusammen. Wer für mehr Leistungsgerechtigkeit ist, sollte die Erbschaftsteuer vielmehr auf hundert Prozent anheben.



Gates und Buffett machen es vor

Ausgerechnet in den Kreisen der Reichen und Superreichen verbreitet sich zunehmend die Erkenntnis, dass ein großes Erbe weder für die Gesellschaft noch für die Erben selbst von Vorteil ist. Milliardäre wie die Investorenlegende Warren Buffett und Microsoft-Gründer Bill Gates wollen ihren Kindern nur einen Bruchteil ihrer Vermögen vermachen. Den Großteil wollen sie zu Lebzeiten spenden. So müsse sich der Nachwuchs selbst darum bemühen, im Leben erfolgreich zu sein, erklärte Gates.

Seine Kinder werden zwar immer noch finanzielle Schwergewichte sein. Aber es würde schon helfen, wenn nicht alle anderen als Fliegengewichte antreten müssten.

Mehr zum Thema: Skeptiker argumentieren, ein bedingungsloses Grundeinkommen sei nicht finanzierbar. Doch das stimmt nicht: Es ginge sogar ohne neue Steuern. Für das jetzt vorgeschlagene Grunderbe gilt das eher nicht. Ein Gastbeitrag.

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