
Kunden alter Lebensversicherungen können nicht Jahre nach Vertragsschluss ihre eingezahlten Prämien zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Dem Gericht zufolge verhalten sich Versicherungskunden „treuewidrig“, wenn sie jahrelang anstandslos einbezahlt haben und den Vertrag dann rückgängig machen wollen.
In dem konkreten Fall hatte ein Kunde seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung 2004 gekündigt und 2011 Widerspruch eingelegt. Die Senatsvorsitzende Barbara Mayen wies darauf hin, dass sich der Kunde widersprüchlich verhalten habe. Denn er habe die gesetzliche Widerspruchsfrist verstreichen lassen und jahrelang einbezahlt, sagte sie in Karlsruhe.
Von dem Verfahren waren Verträge betroffen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 nach dem damals vorherrschenden sogenannten „Policenmodell“ abgeschlossen wurden. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins. Den Vertrag konnte er 14 Tage lang widerrufen, nachdem er vorschriftsmäßig über seine Rechte belehrt worden war.
Diese Altverträge seien allesamt unwirksam, ein Widerruf daher jederzeit möglich, argumentierte der Anwalt des Klägers. Denn die Verträge verstießen gegen EU-Recht. Dieses habe bereits in den 90-er Jahren eine umfassende Information des Verbrauchers zu einem früheren Zeitpunkt als damals in Deutschland üblich verlangt.
Die Unwirksamkeit aller Verträge wäre jedoch nur vermeintlich eine verbraucherfreundliche Lösung gewesen, argumentierte Mayen. „Millionen von Verträgen stünden dann unter dem Damoklesschwert der Unwirksamkeit“. In so einem Fall könnten auch die Assekuranzen Versicherungen auflösen, etwa weil der Vertrag für sie heute nicht mehr lukrativ sei. Viele Versicherte seien mit ihrer Lebensversicherung jedoch zufrieden und hätten etwa ihre Altersvorsorge darauf aufgebaut.
Der Kläger hatte durch seine Kündigung 4600 Euro weniger bekommen, als er an Prämien geleistet hatte. Er klagte, um sein restliches Geld doch noch zu erhalten. Der BGH sieht sein Urteil nicht als verbraucherfeindlich an. Hätte das Gericht anders entschieden, wären unter Umständen Millionen von Altverträgen auf der Kippe gestanden. Genau das wollte das Gericht nicht, wie Senatsvorsitzende Barbara Mayen in der Verhandlung betonte. „Millionen von Verträgen stünden dann unter dem Damoklesschwert der Unwirksamkeit“, sagte sie. Denn nicht nur Versicherte könnten die Verträge in diesem Fall auflösen, sondern auch die Assekuranzen. Viele Versicherte seien aber mit ihrer Lebensversicherung zufrieden und hätten etwa ihre Altersvorsorge darauf aufgebaut.