Verschleierte Anlagedepots Zweifelhafte Geschäfte mit Lebensversicherungen

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Steuersparvehikel für Reiche

Steuerhinterziehung: Vom Kavaliersdelikt zum Verbrechen
Die schweizer Flagge vor einer Bank Quelle: dpa
Ein Bild vom 11. September 2001 Quelle: REUTERS
Hans Eichel Quelle: REUTERS
Schweizer Käse Quelle: AP
Klaus Zumwinkel Quelle: dpa
Das Logo der UBS Quelle: dapd
Schweizer Fahne auf einer CD Quelle: dpa

Banken und Vermögensverwalter, aber auch Versicherungsmakler und die Assekuranzen selbst tourten bis 2009 durch Deutschland und bewarben die LV-Mäntel auf Roadshows als legale Art, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Das Konzept ist einfach: Erträge aus Lebensversicherungen sind auch nach Einführung der Abgeltungssteuer weiterhin steuerbegünstigt. So muss während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer auf Zinsen oder Dividenden oder Kursgewinne bezahlt werden. Wird die Versicherung nach mehr als zwölf Jahren ausbezahlt, muss der Zugewinn zwar versteuert werden, doch durch das Ausnutzen des vollen Zinseszinseffekts während der Laufzeit ergeben sich Renditevorteile gegenüber einem gleich aufgestellten Wertpapierdepot, dessen Erträge laufend mit 25 Prozent verteuert werden müssten. Der Mehrertrag liegt laut Berechnungen der Wirtschaftswoche aus dem Jahr 2008 bei bis zu 20 Prozent in 15 Jahren.

Geködert wurden nur wohlhabende Kunden. Meist lag die Untergrenze bei einer halben Million. Der Versicherungsmantel lohnte sich nicht für jeden. Aber für viele. Faustregel: Je mehr Geld man einzahlte, und je länger es nicht aus dem LV-Mantel herausgeholt wurde, desto eher rechnete es sich.

Auch nach der Umstellung der Steuern waren Lebensversicherungen zudem steuerlich etwas besser gestellt als normale Anlagedepots: wurde die Spekulationsfrist von zwölf Jahren eingehalten und – so das Gesetz - das Geld „altersnah“ entnommen (nach einer weiteren Verschärfung bedeutet dies heute im Klartext: frühestens mit 62 Jahren), mussten sie nur noch nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren (Hälfte des persönlichen Einkommenssteuersatzes) versteuert werden; selbst Spitzenverdiener stellten sich so besser als normale Anleger, die die volle Abgeltungsteuer bezahlten.

Das Konzept der LV-Mäntel zog: So verwaltete ein Versicherungskonzern 2005 erst rund 140 Millionen Euro in den LV-Mänteln; 2009 waren es bereits knapp neun Milliarden Euro. Swiss Life verwaltete nach eigenen Angaben Mitte 2009 fast sieben Milliarden Euro von Anlegern aus ganz Europa über Liechtensteiner LV-Mäntel. Auch Konkurrenten wie Bâloise und Swisspartners boten die Produkte an.

Der Fiskus erkannte, dass er reingelegt werden sollte: „In vielen Fällen einer individuellen Vermögensverwaltung tritt der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung so weit hinter den Zweck der Kapitalanlage zurück, dass eine privilegierte Besteuerung nicht weiter angemessen ist“, heiß es im Antrag des Bundesrates von 2008 auf eine „Lex Liechtenstein“, die dem Treiben ein Ende bereiten sollte. So kam es dann auch: 2009 verschärfte der Gesetzgeber die Regeln für die Vermögensverwaltung im LV-Mantel massiv. Im BMF-Schreiben vom 1.10.2009 wurde klipp und klar geregelt, wie ein Lebensversicherungsvertrag gestaltet sein muss, damit die Finanzbehörden einen solchen Vertrag weiterhin als Versicherung anerkennen. So durften ab 2009 die Anleger offiziell keinen Einfluss mehr auf die Anlagepolitik ihrer Versicherungsmäntel nehmen. Auch mussten die LVs mindestens zehn Prozent ihres Zeitwertes stets als Todesfallschutz zurückhalten.

Daraufhin seit das Geschäft mit den „Vermögen im Mäntelchen eingebrochen“, so der Insider. „Wir haben nach der Verschärfung keinen einzigen Vertrag mehr dafür geschrieben“, sagt er. „Danach konnte man in Deutschland auf legale Weise eigentlich nur noch „stinknormale fondsgebundene Lebensversicherungen verkaufen; die sind schon wegen der hohen prozentualen Gebühren für reiche Vermögensverwaltungskunden vollkommen uninteressant; die Rechnung ging danach in fast allen Fällen nicht mehr auf“, erklärt der Ex-Banker.

Denn die Vermögensverwaltungskunden hatten mit den LV-Mänteln meist ganz anderes im Sinn: Sie wollten ihre individuelle Vermögensverwaltung weiter haben – nur im steuerlich privilegierten Versicherungsmantel.

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