
Das Jahresende rückt näher – und damit enden auch die Vertragslaufzeiten vieler Versicherungen. Und selbst bei den Policen, die nicht immer von Neujahr bis Silvester laufen, flattern in den Wochen rund um Jahreswechsel die Bescheide, Beitragsrechnungen, Statusmitteilungen ins Haus. Viele Versicherungen können jetzt problemlos gekündigt, geändert oder gewechselt werden – und damit lässt sich viel Geld sparen.
Die letzten Wochen des Jahres eigenen sich daher gut für einen umfassenden Versicherungscheck. „Erfahrungsgemäß vergammeln bei vielen Verbrauchern alte Versicherungspolicen in irgendwelchen Aktenordnern“, sagt Bianco Boss, Sprecherin beim Bund der Versicherten. Hier sollten sich Verbraucher fragen, ob sie die Versicherung noch benötigen oder ob Preis und Leistungen noch auf heutigem Niveau sind.
Unnötige Versicherungen rauswerfen
Die Versicherungen, die keiner braucht
Ob Brillen, Handy oder Glas - in Deutschland kann man fast alles versichern lassen. Doch von vielen dieser Verträge profitiert nur einer - die Versicherungsgesellschaft. Der Bund der Versicherten hat die überflüssigsten Policen zusammengetragen.
Eine kaputte Scheibe ist ärgerlich, aber kein finanzielles Desaster. Deshalb mache eine Glasbruchversicherung für die meisten keinen Sinn, so der Bund der Versicherten. Die Beiträge seien für die mögliche Schadenshöhe zu hoch. Ausnahme: Sie haben einen Wintergarten oder teure Spezialglasscheiben im Haus. Oder fußballverrückte Kinder.
Kaum einem Brillenträger wurde sie nicht angeboten: Die Brillenversicherung. Dabei glauben viele, dass die Brille bei Bruch oder Beschädigung vollständig ersetzt würde. Doch falsch gedacht. Geht die Brille kaputt, gibt es nur Geld für die Sparvariante zurück. Wer eine hochwertige Fassung und aufwändige Gläser haben möchte, muss auch mit Brillenversicherung zuzahlen. Neue Gläser gibt es übrigens nur bei Beschädigung und bei einer starken Veränderung der Sehstärke (ab 0,5 Dioptrien). Wer das nicht zu befürchten hat, sollte seine Brille unversichert lassen.
Die Krankenhaustagesgeldversicherung verspricht eine Zuzahlung für jeden Tag, den man in einer Klinik verbringen muss. Ob sie die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, bezweifelt der BDV allerdings. Der Verein rät, für solche Fälle lieber Geld auf einem Tagesgeldkonto bereit zu halten.
Wer sich Geld von einer Reisegepäckversicherung verspricht, muss bestens auf seine Koffer aufpassen. Denn oft zahlen die Versicherer nur anteilig oder gar nicht, wenn sie ihren Kunden grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Und was grob fahrlässig ist, ist Auslegungssache. Wertsachen wie Schmuck, Film- und Fotoapparate nur unzureichend mitversichert, bemängelt der BDV. Hinzu kommt, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung versichert ist.
Auch eine Handyversicherung bieten Verkäufer gerne und häufig an, meist gleich an der Kasse. Da hört sie sich auch besonders gut an - schließlich kostet ein Smartphone mehrere Hundert Euro. Es zu versichern, lohnt sich trotzdem nicht. Geht das Gerät verloren oder kaputt, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert des Handys und eine Selbstbeteiligung wird fällig. Wer Geld zurück möchte, für den gilt also: Das Handy zeitnah kaputt machen oder im Taxi liegen lassen.
Eine ausgefallene Heizung oder ein vergessener Schlüssel - das sind die „häuslichen Notfälle”, gegen die sich Verbraucher versichern können. Doch einmal einen Notdienst zu rufen, treibt einen nicht in den finanziellen Ruin. Eine Versicherung gegen häusliche Notfälle zieht einem dagegen unnötig Geld aus der Tasche. Auch, weil sie nur begrenzt zahlt. Wer zur Miete wohnt, muss sich ohnehin keine Sorgen machen. Mieter müssen nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben, zum Beispiel bei einem Heizungsausfall.
Eine Police, bei der man seine eingezahlten Beiträge am Ende zurückbekommen soll - das verspricht die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Dahinter steckt aber ein Koppelprodukt, nämlich eine Versicherung mit einem schlecht verzinsten Sparvertrag. Als „Milchmädchen-Rechnung“ bezeichnet der BDV solche Policen: Den Betrag, den der Kunde zurück bekommt, hat er vorher zusätzlich eingezahlt. Und auch die Versicherungsleistungen seien oft nicht ausreichend.
Die Angst vor Autounfällen ist groß, deshalb schließen viele Deutsche die Insassenhaftpflichtversicherung ab. Unnötigerweise, so der BDV. Verursacht der Fahrer einen Unfall und werden die Fahrgäste verletzt, tritt seine eigene Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung. Eine Insassenunfallversicherung lohnt sich nur bei Fahrerflucht oder, wenn der Unfall durch einen Fußgänger verursacht wurde, der keine private Haftpflicht besitzt. Doch auch dem kann vorgebeugt werden, etwa durch eine Forderungsausfallabdeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung. Wer sie abschließe, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen, so der BDV. Wer seine Angehörigen entlasten wolle, sollte lieber rechtzeitig Geld beiseite legen.
Zum Beispiel hält der Bund der Versicherten Policen gegen Glasbruch, eine Brillenversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Versicherungen gegen häusliche Notfälle, Insassenunfallversicherung, Handyversicherung oder Sterbegeldversicherung in den meisten Fällen für unwirtschaftlich und verzichtbar. Eine gute Hausratversicherung kann etwa eine Reisegepäckversicherung überflüssig machen, wenn Ersatz für beschädigtes oder verlorenes Gepäck im Tarif enthalten ist.
Verbraucher sollten sich genau überlegen, welche Versicherungen oder Versicherungsleistungen unverzichtbar sind. „Grundsätzlich sollte man sich nur gegen Risiken versichern, die einen ruinieren können“, rät Versicherungsexpertin Boss. „Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist dabei sicher wichtiger als eine Zahnzusatzversicherung.
Was auf den Prüfstand gehört
Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung schließt man in der Regel nur einmal im Leben ab. Änderungen oder Kündigungen sind lediglich bei Erreichen des Rentenalters sinnvoll oder nötig. Ähnliches gilt für Versicherungen zur privaten Altersvorsorge, etwa Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen. Hier sollten Versicherte vor allem für eine angemessene Versicherungssumme sorgen. Den Anbieter zu wechseln oder die Police zu kündigen, geht meist mit herben Verlusten einher.
Wer mit diesen Versicherungen unzufrieden ist – etwa, weil die Rendite zu schlecht und die Beiträge zu hoch sind -, sollte sie besser beitragsfrei stellen und nach Alternativen Ausschau halten. Bei Riester-Verträgen sind hingegen die Beiträge vom Versicherungskunden so zu wählen, dass ihm keine staatlichen Zulagen entgehen.





Bei anderen Versicherungen hat jedoch ein gelegentlicher Wechsel von Tarif oder Anbieter große Vorteile. Zum einen, weil sich die Versicherungsbedingungen und das Leistungsspektrum im Markt verändert haben, zum anderen, weil bei einem Wechsel eine deutliche Ersparnis gegenüber laufenden Policen drin ist. Das betrifft vor allem Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Umzug, Geburt oder Änderungen des Familienstandes haben ebenfalls Einfluss auf Versicherungsbedarf und -bedingungen. So spielt der Wohnort etwa in der Hausratversicherung aufgrund des lokalen Einbruchsrisikos eine gewichtige Rolle, Kinder und Ehe wirken sich auf die Risikoeinschätzungen der Versicherer aus. Daher sind sie alle immer auch Gelegenheiten, den bestehenden Versicherungsschutz zu hinterfragen und Versicherungsleistungen anzupassen.