




Gesetzliche Krankenkassen drängen Versicherte immer wieder, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Das zeigen viele Beschwerden von Patienten. Was die Versicherten derzeit am meisten bewegt, erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bei der Vorlage ihres Jahresberichts an diesem Dienstag (12 Uhr).
Wie Rentner den Zugriff der Sozialkassen bremsen
Kassenzahler sind gekniffen: Auf Auszahlungen aus betrieblichen Vorsorgeverträgen zahlen sie den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Beitragssatz am 1. Juli jedes Jahres, derzeit 15,5 Prozent plus 2,05 Prozent.
Werden 120.000 Euro aus einer Direktversicherung ausgezahlt, teilt die Kasse die Summe durch 120. Aus dem so ermittelten Monatslohn von 1000 Euro zahlt der Versicherte bei 15,5 Prozent Beitragssatz zehn Jahre monatlich 155 Euro an die Kasse, plus 20,50 Euro Pflegebeitrag.
Wer seine Betriebsrente ohne Zuschüsse vom Arbeitgeber bestreitet, sollte nachrechnen, ob sich die Vorsorge lohnt. Tut sie dies nicht, könnte er den Vertrag ohne Einzahlungen weiterlaufen lassen.
In jedem Fall sollte der Beitragszahler ohne Arbeitgeberzuschuss sich als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Dadurch hat er als Rentner die Chance, dass ein Teil der Auszahlung vom Kassenabzug verschont bleibt. Er muss aber als Arbeitnehmer stets in die Krankenkasse eingezahlt haben und bei Auszahlung in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein.
Mitunter ist nur der vom Arbeitgeber eingezahlte Teil der Auszahlung beitragspflichtig. Gegen den Kassenzugriff sollten Vorsorgesparer Widerspruch einlegen. Hilfreich ist eine Liste des Versicherers, aus der hervorgeht, was der Versicherte und was der Arbeitgeber eingezahlt hat – und wer jeweils als Versicherungsnehmer eingetragen war.
Am Bundessozialgericht laufen Klagen gegen den Kassenabzug bei Pensionskassen. Auch hier kann sich Widerspruch lohnen, den Beitrag müssen Versicherte aber zunächst zahlen.
Wer wegen Auslandsaufenthalten oder zeitweiliger Privatversicherung eine bestimmte Zahl von Beitragsjahren unterschreitet, gilt als freiwillig versicherter Rentner und entkommt dem Zugriff der Kasse nicht.
Dargestellt werden Auffälligkeiten, häufige Probleme und besonders relevante Themen in der Patientenberatung. Für den aktuellen „Monitor Patientenberatung 2014“ wurden rund 80 000 Beratungsgespräche anonym ausgewertet. UPD-Geschäftsführer Sebastian Schmidt-Kaehler hatte der Nachrichtenagentur dpa bereits im Mai gesagt, Beschwerden zum Thema Krankengeld hätten nicht nachgelassen. Das Problem, dass krankgeschriebene Versicherte zum Arbeiten gedrängt würden, tauche in der Beratung häufig bei psychischen Erkrankungen auf. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Patientenberatung auf tausende solcher Fälle aufmerksam gemacht.
Auch dem Sozialverband VdK sind viele solcher Fälle bekannt. Bei der Bundesdatenschutzbeauftragten gibt es ebenfalls entsprechende Beschwerden. Kassen versuchten auch, Versicherte zu Reha-Leistungen auf Kosten der Rentenkasse zu bewegen, hieß es dort. Die Grünen warnten, die schwarz-rote Reform der Krankenkassen-Finanzen drohe restriktives Verhalten der Kassen noch zu verschärfen. Die Kassen würden immer stärker zum Sparen gezwungen. Die UPD berät Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Der Bundespatientenbeauftragte Karl-Josef Laumann (CDU) will Schlussfolgerungen aus dem Bericht ziehen.