




Die Bundesregierung will Betriebsrenten von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen künftig fördern. Im Gespräch sind derzeit rund 150 Euro Zuschuss jährlich. Das entspricht in etwa der Riester-Zulage von 154 Euro pro Jahr. Geringverdiener sollen jährlich 450 Euro über das Unternehmen fürs Alter sparen, ohne dadurch Einbußen beim Nettoeinkommen zu haben, so das Ziel der Bundesregierung.
Für Arbeitnehmer haben Betriebsrenten schon jetzt steuerliche Vorteile. Je nach Konstruktion des Betriebsrentenmodells fällt der Steuerbonus für Verträge, die von 2005 an abgeschlossen wurden, unterschiedlich aus.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer eine betriebliche Lebensversicherung ab. Bis zu 2976 Euro Jahresbeitrag bleiben steuerfrei. Bis zu dieser Grenze fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die späteren Renten sind jedoch nachgelagert zu versteuern, also bei Auszahlung im Ruhestand mit dem individuellen Steuersatz.
Zusätzlich fallen auf die Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an – soweit die Betriebsrentner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Das schließt auch den Arbeitgeberanteil ein. Wer privat krankenversichert ist, muss später keine Kassenbeiträge auf seine Betriebsrente zahlen.
Laufende Verzinsung wichtiger bAV-Versicherer
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,60 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
im Spezialkollektivgeschäft
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,25 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,40 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,35 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,30 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,20 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,20 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: -0,30 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
Laufende Verzinsung 2014: 3,00 Prozent
Veränderung gegenüber 2013: 0,00 Prozentpunkte
Quelle: Towers Watson bAV Kompakt
- Pensionskassen und -fonds: Statt über eine Lebensversicherung werden die Beiträge über einen externen Vermögensverwalter angelegt. Pensionskasse und Pensionsfonds unterscheiden sich in den Anlagevorschriften. Soweit es sich nicht um berufsständische Versorgungswerke, etwa für Anwälte oder Ärzte, handelt, gelten die gleichen Regeln für Steuern und Sozialabgaben wie bei der Direktversicherung. Berufsständische Betriebsrenten, die die gesetzliche Rente ersetzen, werden dagegen wie diese besteuert.





- Direktzusage: Beiträge, die das Unternehmen über die Rückstellungen in der Bilanz abdeckt, bleiben unbegrenzt steuerfrei. Bis 2976 Euro jährlich bleiben die Beiträge zudem sozialabgabenfrei. Betriebsrenten sind wie Arbeitslohn mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Zusätzlich fallen für Kassenmitglieder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rente an – inklusive Arbeitgeberanteil.
- Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge in eine externe Versorgungseinrichtung. Es gelten die gleichen Regeln für Steuern und Sozialabgaben wie bei der Direktzusage.
Bei Verträgen für Betriebsrenten, die vor 2005 abgeschlossen wurden, greifen andere Regeln für Steuern und Sozialabgaben.
Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten
Die Prognosen beziehen sich auf den sogenannten Standardrentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt und immer das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdient hat. Die angegebene Bruttostandardrente versteht sich vor Steuern. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das Verhältnis der Renten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der beitragszahlenden Beschäftigten abzüglich der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: November 2015
Beitragssatz zur GRV: 19,9 %
Bruttostandardrente: 1224 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 51,6 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1372 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,7 %
Beitragssatz zur GRV: 18,7 %
Bruttostandardrente: 1517 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 47,6 %
Beitragssatz zur GRV: 20,4 %
Bruttostandardrente: 1680 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 46,0 %
Beitragssatz zur GRV: 21,5 %
Bruttostandardrente: 1824 Euro monatlich
Sicherungsniveau vor Steuern: 44,6 %
Die seit 2005 geltende, nachgelagerte Besteuerung von Betriebsrenten zahlt sich für Arbeitnehmer dann aus, wenn sie im Ruhestand einen geringeren Steuersatz haben als während ihres Berufslebens. Kontraproduktiv ist dagegen der volle Beitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten.
Derzeit wird in Berlin auch darüber diskutiert, die Doppelbelastung der Betriebsrenten mit Krankenversicherungsbeiträgen wieder abzuschaffen.