Wichtige Versicherung Die besten Policen gegen Berufsunfähigkeit

Schutz bei Berufsunfähigkeit ist so wichtig wie kaum eine andere Police. Wie Sie die besten Tarife finden, was die kosten – und wie Sie sich wehren, wenn Versicherer mauern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die gefährlichsten Berufe
Extreme UnterschiedeWer den falschen Beruf ausübt, muss beim Versicherungsschutz mehr bezahlen. Für Handelsblatt Online hat das Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) analysiert, wo die Beiträge steigen und wer weniger zahlen muss. Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Berufsgruppen wurde der Schutz günstiger. Von den 145 Berufen stellte M&M nur bei 30 Berufen eine Verteuerung fest. Die Analyse zeigt vor allem, dass „gute“ Risiken, also Berufe mit einer niedrigen Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit überproportional profitieren. Quelle: dpa
Platz 10: ErgotherapeutEin Ergotherapeut muss einen unmittelbaren und persönlichen Kontakt zu seinen Patienten bilden. Seine Aufgabe ist es sie in ihrem Alltag zu unterstützen, um ihre Handlungsfähigkeit zu vergrößern und somit ihre Lebensqualität zu verbessern. Laut Morgen & Morgen überwiegen die "schlechten" Risiken, was einen Beitragsanstieg zur Folge hat. Quelle: Reuters
Platz 9: PflastererDer Beruf des Pflasterers wird überwiegend von Männern ausgeübt. Kein Wunder, denn die körperlichen Belastungen in diesem Beruf sind erheblich. Die hohen Beitrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwundern ebenfalls nicht. Eine Baustelle birgt viele Risiken. Quelle: dpa
Platz 8: EstrichlegerAuch der Beruf des Estrichleger wird überwiegend von Männern ausgeübt. Die ungesunde Arbeitshaltung kann Gelenk- und Wirbelsäulenschäden verursachen und so zu einer verfrühten Berufsunfähigkeit führen. Im Ranking von Morgen & Morgen kommt der Estrichleger auf Platz acht der Berufe mit dem höchsten Beitragsanstiegen. Quelle: dpa
Platz 7: RangierbegleiterDer überwiegend im Bahnbetrieb ausgeübte Job verlangt ebenfalls körperliche Belastungsfähigkeit. Außerdem stellt der Arbeitsplatz spezielle Risiken dar. Auf den Gleisen neben fahrenden Zügen darf sich der Rangierbegleiter keine Unaufmerksamkeit erlauben. Quelle: dpa
Platz 6: ReinigungskraftDie Reinigungskraft kommt auf den sechsten Platz. Auch in dieser Tätigkeit ist die körperliche Belastung hoch. Jedoch wird der Beruf der Reinigungskraft vorwiegend von Frauen ausgeübt. Quelle: ap
Platz 5: GleisbauerWie der Rangierbegleiter stellt auch der Arbeitsplatz des Gleisbauers Risiken dar. Trotz signalfarbener Arbeitskleidung kann es schnell zu brenzligen Situationen mit fahrenden Zügen kommen. Auch das Montieren der schweren Gleise birgt Gefahren. Quelle: ZB

Mit ausdruckslosem Gesicht erzählt Jan Grube* seine Geschichte: Rücken kaputt, Depression, Zusammenbruch. 2010 lässt sich der Besitzer eines Waffengeschäfts krankschreiben, die Versicherung zahlt Krankentagegeld. Sie schickt ihn zum Arzt. Diagnose: berufsunfähig. Zum Glück hat Grube vorgesorgt.

Die Beiträge für die Rentenversicherung soll bei Berufsunfähigkeit Versicherer Ergo übernehmen. Der zahlt anstandslos. Doch Swiss Life und Gothaer, von denen Grube monatlich immerhin 4.370 Euro Rente erwartet, stellen sich quer.

Für Grube beginnt ein über dreijähriger Kampf, bis er seine Rente bekommt. Ärzte bestätigen die Berufsunfähigkeit, Gutachter der Versicherer halten dagegen. Mal fehlt diese Unterlage, dann jene.

Um keine Police streiten Kunden häufiger mit ihrer Assekuranz als um die Berufsunfähigkeit. Kein Wunder – geht es doch um hohe Summen, und das über Jahre.

Allein: Eine Versicherung, die einspringt, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt nicht mehr verdienen können, ist unerlässlich. „Berufsunfähigkeit ist für die meisten Menschen existenzgefährdend“, weiß Versicherungsberater Marco Krieter. Laut Rentenstatistik scheidet einer von vier Arbeitnehmern aus dem Erwerbsleben aus, bevor er das Rentenalter erreicht. Krieter schätzt, dass jeder zehnte berufsunfähig wird. Aktuell sichert sich nur ein knappes Drittel der Haushalte ab – zu wenig.

Die besten Tarife für Selbstständige, Angestellte, Beamte und Studenten

Wer Streit vermeiden will, braucht die richtige Versicherung. Die gute Nachricht: Problemen kann man schon bei Abschluss aus dem Weg gehen. Es gibt keine Definition, wann einer berufsunfähig ist. Ob der Versicherer zahlen muss, steht im Vertrag.

Die WirtschaftsWoche hat daher mit dem unabhängigen Analysehaus Softfair Tarife von 31 Versicherern durchleuchtet. Beurteilt wurden nur eigenständige und keine Zusatzversicherungen, die an einen anderen Vertrag gekoppelt sind. Nur wer den separaten Vertrag hat, kann in der Notlage etwa die Leben-Police auflösen, ohne die Berufsunfähigkeitsrente zu gefährden.

Und weil die Versicherung höchst individuell ist, sollte jeder vor Abschluss Kriterien definieren, die sein Tarif haben soll. Beamte etwa bekommen Dienstunfähigkeitspension, da reicht eine kleine Police.

Eine Vertragsklausel, die oft Ärger macht, ist die „abstrakte Verweisung“. Sie erlaubt, dass der Versicherer Kunden darauf verweist, dass er einen anderen Beruf annehmen soll. Wer als Bäcker eine Mehl-allergie erleidet, könnte Kassierer werden. Die Redaktion hat daher nur Tarife berücksichtigt, die auf die Verweisung verzichten.

Familienvater Grube hätte ein solcher Tarif viel Ärger erspart. Ein orthopädisches Gutachten bestätigte zwar, dass Grube spätestens seit Oktober 2011 zu 30 Prozent beeinträchtigt war. Und laut Vertrag sollte Swiss Life schon ab 25 Prozent zahlen. Doch der Versicherer sperrte sich mit der Begründung, dass Grube mit seinem verbliebenen Leistungsvermögen „eine andere berufliche Tätigkeit“ wie die eines Wachmanns verrichten könne.

Verhängnisvolle Verweisung

Ein Wachmann, der kaum laufen kann? Eine Tätigkeit etwa im Objektschutz sei möglich gewesen, so Swiss Life in einer Stellungnahme, da oft „lediglich ein Überwachungsraum zu besetzen“ sei. 2013 schrieb der Versicherer Grube, dass es nicht darauf ankomme, ob ein Arbeitsplatz vorhanden sei.

Der Arbeitsmarkt sei schließlich „nicht Gegenstand“ der Versicherung. Swiss Life konnte sich nonchalant auf die Versicherungsbedingungen berufen. Grube hat unterschrieben, dass Berufsunfähigkeit erst vorliege, wenn er auch außerstande sei „eine andere Tätigkeit auszuüben“ – eine klassische abstrakte Verweisung.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%