"Wie in allen Versicherungszweigen gibt es auch im Bereich der Wohngebäudepolicen erhebliche Prämienunterschiede am Markt", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Häufig seien es die kleineren Anbieter, die die günstigeren Preise bieten. Auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) hält einen Anbieterwechsel grundsätzlich für lohnenswert. "Der Verbraucher sollte aber nicht nur auf günstige Beiträge, sondern vor allem auf gute Versicherungsbedingungen achten", sagt Boss.
Normalerweise können Versicherte einmal im Jahr kündigen, die entsprechende Frist ist in der Regel drei Monate. "Allerdings haben Verbraucher bei Preiserhöhungen seitens der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht", sagt Castelló. Innerhalb eines Monats kann der bestehende Vertrag dann gekündigt werden. Allerdings nur dann, wenn die Leistungen trotz höherer Prämie gleich geblieben sind.
Ist das Haus noch mit einer Hypothek belastet, muss der Kreditgeber einer Kündigung zustimmen. Das ist in der Regel kein Problem, wenn der Kunde einen neuen Folgevertrag vorlegen kann. Aufpassen müssen auch Hauskäufer. "Die bestehende Police geht automatisch auf den Käufer über", sagt Castelló. Wer also nicht aufpasst, hat möglicherweise den teuren Vertrag des Vorbesitzers eingesackt. "Auch hier besteht ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht", so die Verbraucherschützerin.
Bei älteren Verträgen muss noch genauer hingeschaut werden. "Altverträge haben tatsächlich häufig den Nachteil, dass die Bedingungen schlechter sind als die aktuellen und das die Beiträge dafür zu hoch sind", sagt Boss von BdV. Allerdings gibt es einige Altverträge, die besondere Vorteile aufweisen. So wurden beispielsweise in der ehemaligen DDR Wohngebäudepolicen verkauft, in denen die Versicherung gegen Elementarschäden wie die Folgen von Überschwemmungen und Hochwasser bereits mit inbegriffen. Bekanntermaßen lassen sich derartige Schäden mittlerweile nur noch zusätzlich versichern, gegen vergleichsweise hohe Beiträge. Gerade in einer Niedrigzinsphase, in der die Zinserträge der Versicherer sinken, versuchen Versicherer derart teure Altpolicen loszuwerden.
Deshalb hat die Allianz rund 15000 Kunden mit Ost-Verträgen in hochwassergefährdeten Gebieten jetzt eine Frist gesetzt. Noch bis Donnerstag können sie sich entscheiden, ob sie ihre alte DDR-Police behalten wollen. Dafür müssen sie allerdings eine höhere Versicherungsprämie und einen Selbstbehalt akzeptieren. Anderenfalls muss ein neuer Versicherer her. Laut Stiftung Warentest fahren allerdings die meisten Allianz-Kunden besser damit, den Vertrag zu den neuen Konditionen fortzuführen. Denn für die betroffenen Hochwasser-Risikozonen bieten Versicherer oft gar keine Elementarschadenversicherung an - oder die Police ist für Normalverdiener unbezahlbar. "Wenn es auf dem Markt kaum möglich ist, neuen Versicherungsschutz zu bekommen, ist eine Kündigung durch den Versicherer besonders ärgerlich", sagt BdV-Expertin Boss. Wehren könnten sich Versicherte dagegen allerdings nicht.
Nicht nur Allianz-Kunden wurde seitens ihres Versicherers gekündigt. Auch die Ergo trennt sich in diesem Jahr von zahlreichen alten Versicherungsverträgen. Denn die Düsseldorfer stellten rund 120.000 Kunden vor einen Deal. Entweder diese lassen sich auf neue Verträge ein und zahlen in der Regel 14 Prozent mehr Beiträge, oder sie fliegen aus der Versicherung.