Wohngebäudeversicherung Wann ein Wechsel der Haus-Police lohnt

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Was gibt's beim Wechsel zu beachten?

Wenn der Blitz einschlägt und Hagelkörner randalieren
Gebäude und HausratEgal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch solche Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Mieter halten sich an ihre Hausratversicherung, Vermieter an die Wohngebäudevariante. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Die hat aber längst nicht jeder! Vorsicht auch beim Blitzeinschlag: Versichert sind meist nur dessen direkte Auswirkungen, nicht aber so genannte Überspannungsschäden. Das sind Schäden, die erst in zweiter Ableitung durch den Blitz verursacht werden. Quelle: dpa
AutosDie Teilkaskoversicherung übernimmt die Hagel-, Blitz- und Sturmschäden. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Vorher gilt es für Voll- und Teilkaskoversicherte aber nachzurechnen: Was bedeutet die Kostenübernahme für den künftigen Schadenfreiheitsrabatt? Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden. Quelle: dpa
Feld und ErnteLandwirte können ihre Felder gegen Hagel versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt. Das entspricht in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen. Quelle: dpa
SturmschädenFür Schäden nach Stürmen haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings: Stürmisch ist es aus Sicht der Versicherer es erst ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Kilometern pro Stunde. In Zweifelsfragen helfen die Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern. Dort erhalten Geschädigte auch viele Tipps. Im Bild: Ein Unwetter über Augsburg (Bayern). Die Hitze verabschiedete sich mit Gewittern und Hagelschlag. Quelle: dpa
Bloß nicht leichtsinnig werdenWer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dorthin fährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt hat, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest kann die Gesellschaft dann entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Lediglich ein unkorrektes Verhalten, das als "leichte Fahrlässigkeit" betrachtet werden kann, bewahrt vor solchen finanziellen Einbußen. Im Bild: Ein Junge schiebt sein Fahrrad über eine überschwemmte Straße in Lohmar (Nordrhein-Westfalen). Heftige Gewitter haben in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Rettungseinsätzen der Feuerwehr geführt. Quelle: dpa
Schäden durch BlitzschlagSchlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung. Im Bild: Rettungskräfte versuchen Jungvieh aus einem Stall in Lamderdingen (Bayern) zu befreien, der nach einem Blitzschlag teilweise eingestürzt war. Quelle: dpa
Kaputter HausratWenn der Sturm mit Hausrat spielt, zahlt die Hausratversicherung – aber nur, wenn diese Dinge während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Eine Ausnahme gibt es für Mieter, wenn Antennen und Markisen außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Auch dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden. Im Bild: Feuerwehrleute pumpen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) Wasser aus einer überfluteten Garage. Gewitterregen sorgten in weiten teilen von Rheinland-Pfalz für Überflutungen. Quelle: dpa

"Wie in allen Versicherungszweigen gibt es auch im Bereich der Wohngebäudepolicen erhebliche Prämienunterschiede am Markt", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Häufig seien es die kleineren Anbieter, die die günstigeren Preise bieten. Auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) hält einen Anbieterwechsel grundsätzlich für lohnenswert. "Der Verbraucher sollte aber nicht nur auf günstige Beiträge, sondern vor allem auf gute Versicherungsbedingungen achten", sagt Boss.

Normalerweise können Versicherte einmal im Jahr kündigen, die entsprechende Frist ist in der Regel drei Monate. "Allerdings haben Verbraucher bei Preiserhöhungen seitens der Versicherung ein Sonderkündigungsrecht", sagt Castelló. Innerhalb eines Monats kann der bestehende Vertrag dann gekündigt werden. Allerdings nur dann, wenn die Leistungen trotz höherer Prämie gleich geblieben sind.

Ist das Haus noch mit einer Hypothek belastet, muss der Kreditgeber einer Kündigung zustimmen. Das ist in der Regel kein Problem, wenn der Kunde einen neuen Folgevertrag vorlegen kann. Aufpassen müssen auch Hauskäufer. "Die bestehende Police geht automatisch auf den Käufer über", sagt Castelló. Wer also nicht aufpasst, hat möglicherweise den teuren Vertrag des Vorbesitzers eingesackt. "Auch hier besteht ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht", so die Verbraucherschützerin.

Bei älteren Verträgen muss noch genauer hingeschaut werden. "Altverträge haben tatsächlich häufig den Nachteil, dass die Bedingungen schlechter sind als die aktuellen und das die Beiträge dafür zu hoch sind", sagt Boss von BdV. Allerdings gibt es einige Altverträge, die besondere Vorteile aufweisen. So wurden beispielsweise in der ehemaligen DDR Wohngebäudepolicen verkauft, in denen die Versicherung gegen Elementarschäden wie die Folgen von Überschwemmungen und Hochwasser bereits mit inbegriffen. Bekanntermaßen lassen sich derartige Schäden mittlerweile nur noch zusätzlich versichern, gegen vergleichsweise hohe Beiträge. Gerade in einer Niedrigzinsphase, in der die Zinserträge der Versicherer sinken, versuchen Versicherer derart teure Altpolicen loszuwerden.

Deshalb hat die Allianz rund 15000 Kunden mit Ost-Verträgen in hochwassergefährdeten Gebieten jetzt eine Frist gesetzt. Noch bis Donnerstag können sie sich entscheiden, ob sie ihre alte DDR-Police behalten wollen. Dafür müssen sie allerdings eine höhere Versicherungsprämie und einen Selbstbehalt akzeptieren. Anderenfalls muss ein neuer Versicherer her. Laut Stiftung Warentest fahren allerdings die meisten Allianz-Kunden besser damit, den Vertrag zu den neuen Konditionen fortzuführen. Denn für die betroffenen Hochwasser-Risikozonen bieten Versicherer oft gar keine Elementarschadenversicherung an - oder die Police ist für Normalverdiener unbezahlbar. "Wenn es auf dem Markt kaum möglich ist, neuen Versicherungsschutz zu bekommen, ist eine Kündigung durch den Versicherer besonders ärgerlich", sagt BdV-Expertin Boss. Wehren könnten sich Versicherte dagegen allerdings nicht.

Nicht nur Allianz-Kunden wurde seitens ihres Versicherers gekündigt. Auch die Ergo trennt sich in diesem Jahr von zahlreichen alten Versicherungsverträgen. Denn die Düsseldorfer stellten rund 120.000 Kunden vor einen Deal. Entweder diese lassen sich auf neue Verträge ein und zahlen in der Regel 14 Prozent mehr Beiträge, oder sie fliegen aus der Versicherung.

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