Zahllose Tarifvarianten Stolperfallen in der Rechtsschutzversicherung

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Erfolgsaussichten entscheiden

Neben den ausgeschlossenen Rechtsgebieten und zahllosen Ausschluss- oder Begrenzungsklauseln in den Vertragsklauseln können die Versicherer die Kostenübernahme in der Regel auch ablehnen, wenn ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat oder in keinem angemessen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.

Wer sich einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung gegenübersieht, muss daher zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung erfragen, ob sie für ihn einsteht. Dazu erbitten die Versicherer meist Schilderungen, Gutachten und Belege zu den Ereignissen, die zur Auseinandersetzung geführt haben.

Gelingt es nicht, den Versicherer vom Sinn eines Gerichtsverfahrens zu überzeugen, kann der Betroffene nur noch seinen Anwalt um eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten. Ist in den Versicherungsbedingungen die Zulässigkeit des sogenannten Stichentscheids vereinbart, muss sich die Versicherung der Anwaltsmeinung anschließen und die erste Instanz finanzieren.

Tücken im Kleingedruckten einer Rechtsschutzversicherung

Undurchschaubare Vertragsvarianten

Den richtigen Tarif zu finden, wird für Verbraucher somit zur Mammutaufgabe. Komplexität und Vielfalt der Tarife sprechen eigentlich für die Konsultation eines Versicherungsberaters. Das Problem: Auch der vermeintliche Experte blickt kaum noch durch. Eine bundesweite Umfrage des Fachmagazins „Versicherungsjournal Extrablatt“ unter 232 Vermittlern ergab, dass sich 37 Prozent nur auf die Tarife eines Anbieters konzentrieren, ein weiteres Drittel beschränkt sich auf zwei bis fünf Versicherer. Viele Versicherungsmakler wünschten sich laut Umfrage selbst Bedingungswerke, die sowohl der Kunde als auch der Berater ohne Jurastudium verstehen kann.

Immerhin hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom März 2014 die Rechte der Verbraucher gestärkt. Vermittler sind zur Bedarfsanalyse und konkreten Risikohinweisen im Hinblick auf Leistungsausschlüsse verpflichtet. Beraten sie schlecht, können die Versicherungsmakler für den eingetretenen Versicherungsschaden selbst haftbar gemacht werden. Das Baukastensystem im Rechtsschutz ist deshalb bei den Beratern vor Ort eher unbeliebt.

Online-Vergleich ergänzend

Alternativ sollten Interessenten daher auch die Versicherungsvergleiche im Internet zu Rate ziehen. Die Vergleichsportale bilden regelmäßig einen Großteil des Marktes ab und bieten einfachen Zugang zu den einzelnen Tarifbedingungen. Mit den drei Top-Angeboten kann der Kunde dann immer noch zu einem unabhängigen Berater gehen, der nochmals die Details durchgeht und idealerweise nicht auf provisions- sondern auf Honorarbasis den Abschluss vermitteln kann.

Laut Verivox sind derzeit besonders Policen von Auxilia, ARAG und Deurag gefragt. Das beliebteste Versicherungsmodul ist dabei der Privat-Rechtsschutz, gefolgt von Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Kombipakete mit diesen drei Modulen plus Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter zählen zu den gefragtesten.

Damit aber der Online-Vergleich gelingt, sollten zumindest einige Mindestanforderungen an den Rechtsschutz die Auswahl aus den zahllosen Tarifen der rund 50 Rechtsschutzversicherer begrenzen:

Angemessene Deckungssumme

„Jede Police sollte gewisse Mindeststandards abdecken, etwa eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro und die Übernahme einer Strafkaution in Höhe von mindestens 100.000 Euro“, rät Ingo Weber, Geschäftsführer bei Verivox, einem der populärsten Online-Vergleichsportale für Versicherungen. Der Bund der Versicherten geht da noch weiter. Er empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro. Hintergrund: Durch die neue Gebührenordnung sind die Kosten für Anwälte und bei Gericht im Durchschnitt um 16 Prozent gestiegen. Außerdem sind in den vergangenen Jahren die Streitwerte immer weiter gewachsen.

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