Zahllose Tarifvarianten Stolperfallen in der Rechtsschutzversicherung

Kaum eine Versicherung ist für Verbraucher so schwer zu durchschauen wie der Rechtsschutz. Worauf es bei der Police ankommt, wann sie überflüssig ist.

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Quelle: dpa, Montage

Kurz vor der Fußball-WM hagelte es Tipps für Fans, wie Abmahnungen, Bußgelder, Streit mit dem Nachbarn oder Versicherungsfälle im Fußballfieber zu vermeiden sind. So auch von der Rechtsschutzversicherung Advocard. Denn der Spaß solle ja nicht im Streit enden. Die gut gemeinten Tipps sind nicht ganz uneigennützig, denn sie weisen auf Prozessrisiken hin und gegen die damit verbundenen Kosten kann sich jedermann mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.

Niemand steht gerne vor Gericht. Rechtsschutzversicherer vermeiden Gerichtsverfahren zudem gern, um Kosten zu sparen. Um sein Recht durchzusetzen oder seine Unschuld zu beweisen, kann es jedoch unumgänglich sein. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt, Zeugenentschädigung, Gutachter und Gerichtsverfahren, muss man wenigstens nicht mit Blick aufs Budget sein gutes Recht sausen lassen.

Wer aber glaubt, mit seiner Rechtsschutzversicherung wäre jede Klage oder die Verteidigung vor Gericht quasi gratis, wird oft enttäuscht. Rechtsschutzversicherungen sind gespickt mit Stolperfallen – angefangen von der Auswahl der richtigen Police bis hin zum Ernstfall gibt es zahlreiche Fälle und Ausnahmen, in denen der Versicherer die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten verweigern kann.

So wird die Durchsetzung des eigenen Rechts trotz vorhandener Versicherung schnell zum finanziellen Risiko. Denn nur wer einen Prozess gewinnt, kann den größten Teil seiner Ausgaben für den Rechtsstreit auf die gegnerische Seite abwälzen. Wer aber verliert, muss unter Umständen nicht nur seine eigenen Anwalts- und Prozesskosten, sondern auch die des Gegners begleichen.

Typische Geltungsbereiche der Rechtsschutzversicherung

Tarifdickicht lichten

Um Enttäuschungen zu vermeiden, müssen Verbraucher sich daher intensiv mit ihren individuellen Risiken auseinandersetzen und anschließend eine möglichst passende Rechtschutzversicherung ausfindig machen. Das ist allerdings gar nicht so einfach.

Dominierten früher noch Kombipolicen aus Privat-, Berufs- und Kfz-Rechtsschutz, setzen Versicherer mittlerweile häufiger auf Baukastensysteme. So lässt sich der Rechtsschutz im Rahmen der angebotenen Leistungen zwar individuell zuschneiden, macht aber eine Analyse des realistischen Bedarfs und die intensive Beschäftigung mit den jeweiligen Tarifbedingungen der Versicherer unumgänglich.

Gesetzliche Mindestvorschriften für Rechtsschutzversicherungen gibt es schon seit zwanzig Jahren nicht mehr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat lediglich Musterbedingungen herausgegeben. Daran orientieren sich zwar viele Versicherungstarife, doch Abweichungen im Detail sind eher die Regel als die Ausnahme.

Das sind Deutschlands größte Streithähne
Die Berliner sind die streitlustigsten Deutschen. Pro hundert Einwohner gab es in der Bundeshauptstadt 2012 insgesamt 26,2 Streitfälle, die vor Gericht landeten. Während sich also in Berlin mehr als jeder Vierte zankte, war es im friedfertigsten Bundesland Bayern nur etwa jeder Sechste. Das ergab die Auswertung von mehr als einer Million Streitigkeiten von Privatpersonen aus der gesamten Bundesrepublik durch die Advocard Rechtsschutzversicherung. "Die Deutschen gelten ja gemeinhin als besonders konfliktfreudig. Wir wollten mit "Deutschlands großem Streitatlas" einmal genauer analysieren, wo und wie die Deutschen streiten und ob es in den letzten zehn Jahren Veränderungen gegeben hat", erklärt Peter Stahl, Sprecher des Vorstands, die Idee. Quelle: dpa
Im Vergleich der deutschen Großstädte mit mehr als 300.000 Einwohnern liegt Köln - eigentlich die Hochburg von Frohsinn und Karneval - sogar noch vor Berlin. Auffällig ist zudem, dass sich allein in Nordrhein-Westfalen acht der zehn streitlustigsten Städte finden. Dort liegen allerdings auch neun der 16 deutschen Großstädte über 300.000 Einwohner (ohne die Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg). Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Männer deutlich häufiger einen Streit vom Zaun brechen als Frauen. 68,1 Prozent aller Auseinandersetzungen gingen 2012 von ihnen aus, 2002 lag ihr Anteil mit 70,6 Prozent noch höher. "Bei den Gründen für Auseinandersetzungen sind sich beide Geschlechter relativ ähnlich - bis auf eine fast schon klischeehafte Ausnahme: Männer streiten sich öfter um ihr liebstes Kind, das Auto. Bei Frauen geht es dagegen häufiger um die eigenen vier Wände", erläutert Christian Vogl, Advocard-Vorstand Vertrieb und Marketing. Quelle: Fotolia
Der Anteil der männlichen Streits im Bereich "Verkehr & Mobilität" - oft rund um Verkehrsunfälle und Vertragsstreitigkeiten - liegt mit 29,1 Prozent deutlich höher als bei den Frauen mit 21,8 Prozent. Dafür sind Auseinandersetzungen im Bereich "Wohnen & Miete" bei Frauen mit 16,9 Prozent häufiger als bei den Männern mit 12,6 Prozent. Quelle: Fotolia
Am häufigsten aber streiten beide Geschlechter um Alltagsthemen: In 37 Prozent aller Streitfälle geht es um Privates, beispielsweise um Kauf- oder Mobilfunkverträge. Auch das Arbeitsleben ist immer wieder Streitthema. Darum geht es durchschnittlich in fast jedem sechsten Rechtsstreit. Nur etwas seltener gibt es Streitigkeiten im Bereich "Wohnen & Miete". Im Vordergrund stehen dabei Themen im Mietrecht wie Nebenkostenabrechnungen, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Schimmel in der Wohnung. Quelle: Fotolia
Ein Drittel der Auseinandersetzungen dauert länger als ein Jahr. "Wir beobachten hier seit 2009 wieder eine deutlich steigende Tendenz. Gleichzeitig nehmen die Streitwerte weiter zu", erklärt Vogl weiter. Quelle: Fotolia
Bei über einem Drittel der Streitigkeiten geht es um mehr als 2.000 Euro, in etwa elf Prozent der Fälle sogar um mehr als 10.000 Euro. "Damit gewinnt eine umfassende Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung an Bedeutung", stellt Vogl fest. Quelle: Fotolia

Ausschlüsse beim Rechtsschutz

„Verbraucher übersehen häufig, welche Fälle alle von ihrer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden“, bestätigt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Es gibt zum Beispiel keinen Versicherer, der die Kosten für einen Rechtsstreit im Baurecht, Erbrecht oder Scheidungsrecht abdeckt. Besonders konfliktträchtige Rechtsbereiche sind somit gar nicht versicherbar.“

Beispiel Hausbau: Kaum ein Bauvorhaben geht ohne Streit mit der Baufirma oder Handwerksbetrieben über die Bühne. Zudem sind es oft hohe Summen, die im Raum stehen. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess bemessen sich am Streitwert. Würden die Versicherer entsprechende Policen anbieten, müssten die Versicherungsbeiträge schon fast astronomisch hoch sein.

Ähnlich ist die Situation im Erbrecht oder bei Scheidungsfällen. Einige Rechtsschutzversicherer bezahlen zumindest eine erste Beratung durch den Anwalt vor dem Scheidungsverfahren. Mit dem Rest aber wollen sie nichts zu tun haben. Das gilt auch für Fälle, in denen um die Höhe von Unterhaltszahlungen gestritten wird.

Ebenso klammern die Versicherer regelmäßig juristische Auseinandersetzungen zum Urheber- und Markenrecht, zu Spiel- oder Wettverträgen, zu Kapitalanlagen und Parkverstößen im Straßenverkehr aus.

Erfolgsaussichten entscheiden

Neben den ausgeschlossenen Rechtsgebieten und zahllosen Ausschluss- oder Begrenzungsklauseln in den Vertragsklauseln können die Versicherer die Kostenübernahme in der Regel auch ablehnen, wenn ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat oder in keinem angemessen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.

Wer sich einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung gegenübersieht, muss daher zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung erfragen, ob sie für ihn einsteht. Dazu erbitten die Versicherer meist Schilderungen, Gutachten und Belege zu den Ereignissen, die zur Auseinandersetzung geführt haben.

Gelingt es nicht, den Versicherer vom Sinn eines Gerichtsverfahrens zu überzeugen, kann der Betroffene nur noch seinen Anwalt um eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten. Ist in den Versicherungsbedingungen die Zulässigkeit des sogenannten Stichentscheids vereinbart, muss sich die Versicherung der Anwaltsmeinung anschließen und die erste Instanz finanzieren.

Tücken im Kleingedruckten einer Rechtsschutzversicherung

Undurchschaubare Vertragsvarianten

Den richtigen Tarif zu finden, wird für Verbraucher somit zur Mammutaufgabe. Komplexität und Vielfalt der Tarife sprechen eigentlich für die Konsultation eines Versicherungsberaters. Das Problem: Auch der vermeintliche Experte blickt kaum noch durch. Eine bundesweite Umfrage des Fachmagazins „Versicherungsjournal Extrablatt“ unter 232 Vermittlern ergab, dass sich 37 Prozent nur auf die Tarife eines Anbieters konzentrieren, ein weiteres Drittel beschränkt sich auf zwei bis fünf Versicherer. Viele Versicherungsmakler wünschten sich laut Umfrage selbst Bedingungswerke, die sowohl der Kunde als auch der Berater ohne Jurastudium verstehen kann.

Immerhin hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom März 2014 die Rechte der Verbraucher gestärkt. Vermittler sind zur Bedarfsanalyse und konkreten Risikohinweisen im Hinblick auf Leistungsausschlüsse verpflichtet. Beraten sie schlecht, können die Versicherungsmakler für den eingetretenen Versicherungsschaden selbst haftbar gemacht werden. Das Baukastensystem im Rechtsschutz ist deshalb bei den Beratern vor Ort eher unbeliebt.

Online-Vergleich ergänzend

Alternativ sollten Interessenten daher auch die Versicherungsvergleiche im Internet zu Rate ziehen. Die Vergleichsportale bilden regelmäßig einen Großteil des Marktes ab und bieten einfachen Zugang zu den einzelnen Tarifbedingungen. Mit den drei Top-Angeboten kann der Kunde dann immer noch zu einem unabhängigen Berater gehen, der nochmals die Details durchgeht und idealerweise nicht auf provisions- sondern auf Honorarbasis den Abschluss vermitteln kann.

Laut Verivox sind derzeit besonders Policen von Auxilia, ARAG und Deurag gefragt. Das beliebteste Versicherungsmodul ist dabei der Privat-Rechtsschutz, gefolgt von Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Kombipakete mit diesen drei Modulen plus Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter zählen zu den gefragtesten.

Damit aber der Online-Vergleich gelingt, sollten zumindest einige Mindestanforderungen an den Rechtsschutz die Auswahl aus den zahllosen Tarifen der rund 50 Rechtsschutzversicherer begrenzen:

Angemessene Deckungssumme

„Jede Police sollte gewisse Mindeststandards abdecken, etwa eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro und die Übernahme einer Strafkaution in Höhe von mindestens 100.000 Euro“, rät Ingo Weber, Geschäftsführer bei Verivox, einem der populärsten Online-Vergleichsportale für Versicherungen. Der Bund der Versicherten geht da noch weiter. Er empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro. Hintergrund: Durch die neue Gebührenordnung sind die Kosten für Anwälte und bei Gericht im Durchschnitt um 16 Prozent gestiegen. Außerdem sind in den vergangenen Jahren die Streitwerte immer weiter gewachsen.

Selbstbeteiligung beruhigt Versicherer

Eine Selbstbeteiligung ist für private Versicherungsnehmer unbedingt sinnvoll. Denn häufen sich die Streitfälle, machen die Versicherer schnell von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Oft genügen schon zwei Versicherungsfälle in einem Jahr. Nach einer Kündigung wird es für den Versicherten schwer, eine Rechtsschutzpolice bei einem anderen Versicherer abzuschließen, denn in der zentralen Datenbank HIS erfasst die Versicherungswirtschaft als kostspielig aufgefallene Kunden.

Mit einer Selbstbeteiligung vermeidet der Versicherungsnehmer den Eindruck, wegen jeder Bagatelle vor Gericht zu ziehen. Zudem senkt der Eigenanteil die Versicherungsprämie mitunter erheblich. Mit einer Selbstbeteiligung können Versicherte den Beitrag deutlich senken. Wer bei jedem Schaden 150 oder 250 Euro selbst bezahlt, kann beim Beitrag bis zu 30 Prozent sparen.

Das relativiert die ansonsten feststellbaren Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent, die bei Rechtsschutzversicherungen gleichen Leistungsumfangs zwischen den Anbietern feststellbar sind.

Alternativen zum Gericht

Rechtsschutz ist Luxus

Verbraucherschützer, Experten und selbst die Versicherungslobby sind sich in einem Punkt weitgehend einig: Eine Rechtsschutzversicherung deckt kein existenzielles Risiko ab. Erst wenn diese etwa durch Haftpflicht-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgedeckt seien, ist eine Rechtsschutzversicherung je nach individueller Lebenslage und Bedarf eine sinnvolle Investition. Selbst die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erachten viele Experten als wichtiger.

Das hat seinen Grund. Denn einerseits sorgen auch andere Policen oder Mitgliedschaften für rechtlichen Beistand, zum Beispiel Automobilclubs wie der ADAC oder eine Gewerkschaft. Andererseits gehen die Kosten eines gewonnenen Gerichtsverfahrens zum Großteil zu Lasten der unterlegenen Partei.

Einzig die Vorfinanzierung eines langwierigen Rechtsstreits sorgt dann für ein hohes finanzielles Risiko. Spezialisierte Prozesskostenfinanzierer können helfen, seine Rechte durchzufechten. Dafür erhalten sie einen Anteil an der erstrittenen Summe. Bedürftige können auch Prozesskostenhilfe vom Staat beantragen.

„Manche Bereiche einer Rechtsschutzversicherung sind teilweise auch durch andere Versicherungen abgedeckt“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Vor allem, wenn es darum geht, Ansprüche an den Versicherten oder seine Haftpflichtversicherung abzuwehren.“ Beispiel Verkehrsrechtsschutz: Wird der Versicherte zum Beispiel nach einem Unfall ohne eigenes Verschulden auf Schadenersatz verklagt, greift auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie hat selbst ein Interesse an einem Verfahren zur Feststellung der Unschuld, da sie so ihre Schadenersatzzahlungen verhindern oder zumindest begrenzen kann.

Diese Versicherungen können Sie sich schenken
Platz zehn: Die GlasbruchversicherungEine Glasbruchversicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie einen Wintergarten besitzen oder ihr gesamtes Haus verglast ist – womöglich noch mit verspiegeltem Spezialglas. Andernfalls ist es deutlich günstiger, wenn Sie eine kaputte Scheibe selber bezahlen, als jeden Monat ein paar Euro dafür zu zahlen, dass Sie vielleicht einmal eine Scheibe ruinieren. Quelle: Bund der Versicherten e.V. Quelle: dpa
Platz neun: Die BrillenversicherungWer eine Brillenversicherung abschließt, bekommt den Wert seiner Brille im Schadensfall nicht vollständig ersetzt. Die Versicherung zahlt ein neues Gestell, wenn die Brille zerbrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser gibt es nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer spezielle Gläser oder eine schicke Fassung statt des Kassenmodells will, zahlt kräftig dazu. Also ganz so, wie beim Brillenkauf an sich auch. Quelle: dpa
Platz acht: Die KrankenhaustagegeldversicherungOb die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an. Quelle: dpa
Platz sieben: Die ReisegepäckversicherungWer sein Reisegepäck gegen Diebstahl und Schaden versichern will, muss es trotzdem hüten, wie seinen Augapfel. Sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht. Koffer dürfen nicht unbeaufsichtigt sein, Wertgegenstände sind in der Regel nur unzureichend mitversichert. Grundsätzlich werfen die Versicherer ihren Kunden gerne vor, grob fahrlässig mit dem Gepäck umgegangen zu sein. Der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen können. Quelle: dapd
Platz sechs: Die Handyversicherung Wer ein Handy versichern möchte, sollte wissen, dass er bei Verlust oder Diebstahl nur den aktuellen Wert, nicht aber den Kaufpreis zurückerstattet bekommt – und den auch nicht vollständig. Ein neues Handy zu kaufen, dürfte nervenschonender sein. Quelle: AP
Platz fünf: Die Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung Wenn eine Hochzeit platzt, ist das für alle Beteiligten schon unschön genug. Eine Versicherung, die die Stornokosten für Partylocation, Hochzeitstorte und Kleid anteilig übernimmt, macht es auch nicht besser. Schon gar nicht, wenn sie nur dann greift, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken oder die Wohnung des Brautpaares am Hochzeitsmorgen in Flammen steht. Quelle: dpa
Platz vier: Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben. Quelle: dpa

Außergerichtliche Einigungen bevorzugt

Daneben bestehen attraktive Möglichkeiten, für eine außergerichtliche und damit deutlich günstigere Streitbeilegung: Es gibt zivilgerichtliche Schiedsgerichte, Schiedsämter für private Streitigkeiten und Ombudsmänner für verschiedene Branchen.

Darüber hinaus haben insbesondere Mediationsverfahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie wurden 2012 eingeführt. Die unparteiischen Mediatoren unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sollen im Streit zwischen zwei Parteien vermitteln. Besonders qualifiziert sind zertifizierte Mediatoren. Die Kosten von rund 200 Euro pro Stunde teilen sich die Streitparteien.

Nur eingeschränkt sinnvoll

Damit die Mediation wirkt, müssen sich aber beide Parteien zunächst auf den Kompromissfinder einlassen. Kein Wunder, dass gerade die Rechtsschutzversicherer immer häufiger auf Mediationsverfahren drängen, bevor der langwierige und kostenintensive Rechtsweg eingeschlagen wird. In vielen Fällen zahlen sie ein Mediationsverfahren unabhängig von dessen Ausgang. In manchen Fällen machen sie es sogar zu Bedingung vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens.

Was bei der Kündigung von Versicherungen zu beachten ist
Krankenkassenkarten von gesetzlichen Krankenkassen Quelle: dpa
Kündigungsfristen einhaltenUnabhängig davon, ob es um eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen geht oder eine sogenannte Sonderkündigung, weil beispielsweise die monatlichen Beiträge erhöht wurden, wichtig ist, die Kündigungsfristen einzuhalten. Wird der Termin verpasst, ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag verlängert sich. Die meisten Policen wie die Kfz-Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, bei Lebensversicherungen ist es dagegen ein Monat - nachschauen ist also unerlässlich. . Quelle: Fotolia
Formalien beachtenAußerdem müssen sowohl ordentliche als auch Sonderkündigungen schriftlich erfolgen. Ein Anruf bei der Assekuranz oder eine E-Mail reichen nicht aus. Es ist außerdem ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Quelle: Fotolia
Kündigungsgrund BeitragserhöhungEin Grund für eine sogenannte Sonderkündigung ist beispielsweise die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Wer einen Brief von seinem Versicherer bekommt, dass es künftig teurer wird, hat das Recht, die Police - auch vorzeitig - zu kündigen. Die Kündigung muss allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung stattfinden. Zwei Jahre lang zahlen und dann bemängeln, dass es zu teuer ist, geht nicht. In einem solchen Fall müssen Sie ordentlich - sprich: ein bis drei Monate vor Vertragsende - kündigen. Quelle: Fotolia
Ein Feuerwehrmann steht am 13.01.2013 neben einem verunglückten Personenwagen auf der Bundesautobahn A 38 bei Friedland (Niedersachsen). Quelle: dpa
Kündigungsgrund: VertragsbruchSollte sich die Versicherung widerrechtlich vor einer Schadensregulierung drücken, hat der Kunde das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Gleiches gilt natürlich auch für die jeweilige Assekuranz, falls der Versicherungsnehmer sich nicht an den Vertrag hält. Quelle: Fotolia
Gebrauchtwagen verschiedener Marken stehen am Dienstag, 5. Februar 2002, bei einem Audi-Haendler in Koblenz zum Verkauf. Quelle: AP

Wichtig: Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Mai dieses Jahres (AZ 2-06 O271/13) darf ein Rechtschutzversicherer nicht auch noch den Mediator bestimmen. Die Unparteilichkeit des Mediators wäre dann nicht zwingend gewährleistet, eine solche Vertragsbedingung daher ungesetzlich. Der Versicherer Deurag unterlag vor Gericht. Die klagende Rechtsanwaltskammer Berlin wies auf das Risiko hin, dass so gedrängte und von einem Nicht-Juristen beratene Versicherte womöglich zu schnell auf ihre Rechte verzichten könnte. Auch das Verpassen von Fristen zur Anrufung eines Gerichts wäre durch so ein Mediationsverfahren nicht auszuschließen.

Leistungen sind wichtiger als die Beitragshöhe

Wer trotz aller Stolperfallen eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte seinen Vergleich nicht vorrangig an der Prämienhöhe orientieren. Angesichts der uneinheitlichen Versicherungsbedingungen, Leistungsein- und -ausschlüsse sowie Service-Angebote sind die Leistungsmerkmale einer Rechtsschutzversicherung viel entscheidender. Denn nur, wenn sich der Versicherer nicht bei jeder Kleinigkeit aus der Verantwortung stehlen kann, besteht wirklicher Schutz für die eigenen Rechte.

Um bei den Prämien zu sparen, genügt es, den Abschluss nicht weiter aufzuschieben. Denn auch da sind sich Experten einig: Die Prämien werden aufgrund der gestiegenen Gerichtskosten weiter flächendeckend steigen – oder die Leistungen reduziert. Große Versicherer wie Arag und Roland haben bereits Beitragssteigerungen von bis zu 7,5 Prozent angekündigt. In solchen Fällen genießt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Schon heute gilt: Alte Policen sind in der Regel verbraucherfreundlicher als neue. Und Vertragsänderungen müssen Versicherte nicht hinnehmen. Ihre schriftliche Zustimmung ist per Gesetz vorgeschrieben. Neue Klauseln sollten sie daher nie leichtfertig unterschreiben.

Fazit: Nur eingeschränkt sinnvoll

Ob sich die Rechtsschutzversicherung lohnt und tatsächlich vor finanziellen Risiken schützt, muss ganz individuell abgewogen werden. „Verkehrsrechtsschutz kann zum Beispiel für Vielfahrer sinnvoll sein“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Arbeitsrechtsschutz bietet sich an, wenn Sorge um den Erhalt des Arbeitsplatzes besteht. In den vergangenen Jahres ist die Zahl der Arbeitsrechtsprozesse geradezu explodiert.“

Wer jedoch den Berufsrechtsschutz haben will, muss seine Police unterschreiben lange bevor sich der Jobverlust konkretisiert. „Hat der Arbeitnehmer aber schon eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber erhalten, nimmt ihn keine Versicherung mehr. Der Abschluss muss deutlich früher stattgefunden haben.“ Allgemein veranschlagen die Versicherungen sowieso eine Versicherungszeit von drei Monaten, bevor der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden darf. Hat also die Nachricht vom bevorstehenden Stellenabbau die Runde gemacht, ist es für einen Abschluss zu spät.

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