Kurz vor der Fußball-WM hagelte es Tipps für Fans, wie Abmahnungen, Bußgelder, Streit mit dem Nachbarn oder Versicherungsfälle im Fußballfieber zu vermeiden sind. So auch von der Rechtsschutzversicherung Advocard. Denn der Spaß solle ja nicht im Streit enden. Die gut gemeinten Tipps sind nicht ganz uneigennützig, denn sie weisen auf Prozessrisiken hin und gegen die damit verbundenen Kosten kann sich jedermann mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
Niemand steht gerne vor Gericht. Rechtsschutzversicherer vermeiden Gerichtsverfahren zudem gern, um Kosten zu sparen. Um sein Recht durchzusetzen oder seine Unschuld zu beweisen, kann es jedoch unumgänglich sein. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt, Zeugenentschädigung, Gutachter und Gerichtsverfahren, muss man wenigstens nicht mit Blick aufs Budget sein gutes Recht sausen lassen.
Wer aber glaubt, mit seiner Rechtsschutzversicherung wäre jede Klage oder die Verteidigung vor Gericht quasi gratis, wird oft enttäuscht. Rechtsschutzversicherungen sind gespickt mit Stolperfallen – angefangen von der Auswahl der richtigen Police bis hin zum Ernstfall gibt es zahlreiche Fälle und Ausnahmen, in denen der Versicherer die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten verweigern kann.
So wird die Durchsetzung des eigenen Rechts trotz vorhandener Versicherung schnell zum finanziellen Risiko. Denn nur wer einen Prozess gewinnt, kann den größten Teil seiner Ausgaben für den Rechtsstreit auf die gegnerische Seite abwälzen. Wer aber verliert, muss unter Umständen nicht nur seine eigenen Anwalts- und Prozesskosten, sondern auch die des Gegners begleichen.
Typische Geltungsbereiche der Rechtsschutzversicherung
Hier geht es beispielsweise um die Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen, privatrechtliche Vertragsangelegenheiten oder steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten. Auch Fälle vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht sowie strafrechtliche Fälle sind mitversichert, etwa die Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässigen Verhaltens. Ohne Vorvertrag, an den der neue Vertrag anschließt, beträgt die Wartezeit in der Regel drei Beitragsmonate, bevor die Versicherung Rechtsschutz gewährt. Ausgenommen sind allerdings meist Leistungsbereiche, in denen der Versicherungsfall unvorhersehbar ist, zum Beispiel bei Schadenersatz.
Auch hier geht es hauptsächlich um die Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzforderungen. Auch bei strittigen Ordnungswidrigkeiten oder in verkehrsrechtlichen Strafsachen zahlen die Versicherer. Verstöße gegen Halte- und Parkvorschriften sind meist nicht inbegriffen. Versichert ist der Versicherungsnehmer als Fahrer, unabhängig davon, welches Fahrzeug er benutzt. Wichtig: Da sich Unfälle unvorhergesehen ereignen, gibt es für diese Fälle keine Wartezeit. Die Rechtsschutzversicherung gewährt Leistungen in diesem Bereich sofort nach Vertragsabschluss.
Das wichtigste Anwendungsgebiet sind zweifellos Kündigungen durch den Arbeitgeber, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Auch Abmahnungen oder angedrohte Kündigungen sind häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Im Falle von Aufhebungsverträgen zahlen die Rechtsschutzversicherer meist für eine Rechtsberatung oder drängen auf ein Mediationsverfahren. Die Wartezeit bis zu einem Wirksamwerden des Rechtsschutzes beträgt abhängig vom Leistungsfall zwischen null und drei Monaten.
Der Rechtsschutz greift in der Regel nur bei Mietrechtsstreitigkeiten oder wenn es sich eine selbstgenutzte Immobilie im Inland handelt. Für Vermieter gibt es spezielle Tarife. Eingeschlossen sind oft Rechtsstreitigkeiten um laufende Erschließungskosten oder Anliegerangaben, einmalige Ereignisse bleiben in der Regel ausgeklammert. Auch bei Ordnungswidrigkeiten, Schadenersatzforderungen, Steuer- und Strafsachen sowie Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ziehen die Versicherer meist mit. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate.
Tarifdickicht lichten
Um Enttäuschungen zu vermeiden, müssen Verbraucher sich daher intensiv mit ihren individuellen Risiken auseinandersetzen und anschließend eine möglichst passende Rechtschutzversicherung ausfindig machen. Das ist allerdings gar nicht so einfach.
Dominierten früher noch Kombipolicen aus Privat-, Berufs- und Kfz-Rechtsschutz, setzen Versicherer mittlerweile häufiger auf Baukastensysteme. So lässt sich der Rechtsschutz im Rahmen der angebotenen Leistungen zwar individuell zuschneiden, macht aber eine Analyse des realistischen Bedarfs und die intensive Beschäftigung mit den jeweiligen Tarifbedingungen der Versicherer unumgänglich.
Gesetzliche Mindestvorschriften für Rechtsschutzversicherungen gibt es schon seit zwanzig Jahren nicht mehr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat lediglich Musterbedingungen herausgegeben. Daran orientieren sich zwar viele Versicherungstarife, doch Abweichungen im Detail sind eher die Regel als die Ausnahme.
Ausschlüsse beim Rechtsschutz
„Verbraucher übersehen häufig, welche Fälle alle von ihrer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden“, bestätigt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Es gibt zum Beispiel keinen Versicherer, der die Kosten für einen Rechtsstreit im Baurecht, Erbrecht oder Scheidungsrecht abdeckt. Besonders konfliktträchtige Rechtsbereiche sind somit gar nicht versicherbar.“
Beispiel Hausbau: Kaum ein Bauvorhaben geht ohne Streit mit der Baufirma oder Handwerksbetrieben über die Bühne. Zudem sind es oft hohe Summen, die im Raum stehen. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess bemessen sich am Streitwert. Würden die Versicherer entsprechende Policen anbieten, müssten die Versicherungsbeiträge schon fast astronomisch hoch sein.
Ähnlich ist die Situation im Erbrecht oder bei Scheidungsfällen. Einige Rechtsschutzversicherer bezahlen zumindest eine erste Beratung durch den Anwalt vor dem Scheidungsverfahren. Mit dem Rest aber wollen sie nichts zu tun haben. Das gilt auch für Fälle, in denen um die Höhe von Unterhaltszahlungen gestritten wird.
Ebenso klammern die Versicherer regelmäßig juristische Auseinandersetzungen zum Urheber- und Markenrecht, zu Spiel- oder Wettverträgen, zu Kapitalanlagen und Parkverstößen im Straßenverkehr aus.
Erfolgsaussichten entscheiden
Neben den ausgeschlossenen Rechtsgebieten und zahllosen Ausschluss- oder Begrenzungsklauseln in den Vertragsklauseln können die Versicherer die Kostenübernahme in der Regel auch ablehnen, wenn ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat oder in keinem angemessen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.
Wer sich einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung gegenübersieht, muss daher zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung erfragen, ob sie für ihn einsteht. Dazu erbitten die Versicherer meist Schilderungen, Gutachten und Belege zu den Ereignissen, die zur Auseinandersetzung geführt haben.
Gelingt es nicht, den Versicherer vom Sinn eines Gerichtsverfahrens zu überzeugen, kann der Betroffene nur noch seinen Anwalt um eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten. Ist in den Versicherungsbedingungen die Zulässigkeit des sogenannten Stichentscheids vereinbart, muss sich die Versicherung der Anwaltsmeinung anschließen und die erste Instanz finanzieren.
Tücken im Kleingedruckten einer Rechtsschutzversicherung
In den Vertragsbedingungen sollte eine allgemeine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro vereinbart sein. Es gibt aber auch viele Tarife mit unbegrenzter Deckung. Für den Rechtsschutz weltweit empfiehlt der Bund der Versicherten mindestens 25.000 Euro. Soll die Versicherung bei Strafsachen eine Kaution stellen, sollten dafür im In- wie Ausland mindestens 100.000 Euro zur Verfügung stehen.
Schon eine Selbstbeteiligung von 150 Euro sorgt für deutlich niedrigere Beiträge. Aber selbst 500 Euro sind für die vergleichsweise teuren Gerichtsverfahren eigentlich keine unvertretbare Größe. Die Selbstbeteiligung ist sinnvoll, weil der Versicherer keine Klageflut wegen Bagatellfällen fürchten muss und dadurch die Prämien niedrig gehalten werden. Einige Versicherer nutzen die Selbstbeteiligung für einen Schadenfreiheitsrabatt. Mit den Jahren sinkt dann die Selbstbeteiligung, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Ist der Versicherer nicht von den Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens überzeugt, kann er den Rechtsschutz verweigern. Ist laut Vertragsbedingungen aber der sogenannte Stichentscheid zulässig, kann der Versicherte seinen Anwalt mit einem Gutachten zu den Erfolgsaussichten eines Prozesses auf Kosten der Versicherung beauftragen. Kommt der Anwalt zu der Einschätzung, dass gute Chancen bestehen, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die erste Instanz übernehmen.
Die Rechtsschutzversicherung sollte in ihren Bedingungen die sogenannte Ereignis-Theorie zulassen. Als Eintritt eines Versicherungsfalles gilt dann der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wurde - und nicht der Zeitpunkt, an dem das Ereignis seinen Anfang nahm. Beispiel: Taucht ein verdeckter Mangel an einem Neuwagen erst später auf, hilft die Rechtschutzversicherung Schadenersatz oder Garantieansprüche durchzufechten. Auch wenn der Zeitpunkt des Neuwagenkauf lange vor Abschluss der Rechtsschutzpolice erfolgt ist.
Die Streitschlichtung durch einen unparteiischen Mediator ist prinzipiell eine gute Sache. Problematisch sind aber Versicherungsbedingungen, die sie für bestimmte Fälle zwingend vorschreiben. Dann laufen Versicherte Gefahr, die Fristen für ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verpassen. Sind die Fronten verhärtet, fehlt zudem oft die Bereitschaft zur Kompromisssuche. Unzulässig sind voraussichtlich Klauseln, die nur dem Versicherer die Auswahl des Mediators gestatten. Selbst in Bereichen, in denen der Versicherer kein Gerichtsverfahren abdeckt, sollte zumindest die Mediation oder eine außergerichtliche Beilegung durch den Versicherer abgedeckt sein. Viele Tarife bieten diese Möglichkeit zum Beispiel für Erbstreitigkeiten oder Scheidungsfälle.
Viele Versicherungstarife schließen Rechtsschutz in Kapitalanlageverfahren kategorisch aus. Einige Anbieter haben jedoch auch Tarife, die Kapitalanlegerklagen abdecken. Diese sind in der Regel deutlich teurer. Versicherungskunden sollten darauf achten ob und in welcher Höhe Prozesskosten oder Anlagen bis zu einer bestimmten Höhe gedeckelt sind.
Wer mit der Regulierung durch seine Versicherung unzufrieden ist und sich zu Unrecht falsch behandelt fühlt, kann den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen, sofern der Versicherer dem Trägerverein dieser Schlichtungsstelle angehört. Bis zu einem bestimmten Streitwert kann er Urteile zum Versicherungsfall treffen, die für die Versicherung dann bindend sind. Jährlich bearbeitet der Ombudsmann mehr als 15.000 Streitfälle mit Versicherungen. Die Kosten dafür tragen die Versicherungen.
Es ist ähnlich wie mit dem Werkstattnetz der Kfz-Versicherer: Viele Rechtsschutztarife sind günstiger, wenn die Versicherung einen Anwalt auswählt, beziehungsweise nur einen Anwalt aus dem eigenen Netzwerk erlaubt. Solche Tarife sind eher zu vermeiden. Eine Umfrage unter Versicherten, die ihre Rechtsschutzversicherung bereits in Anspruch genommen hatten, ergab, dass die freie Wahl des Anwalts sogar als noch höheres Gut gesehen wird als eine hohe Deckungssumme.
Die Rechtsschutzversicherer befinden sich im Verdrängungswettbewerb und bemühen sich daher um besseren Service. Sehr sinnvoll sind telefonische Rechtsberatungen durch Juristen der Versicherung. Einige Tarife bieten diese Rechtsberatung auch für Fälle und Rechtsgebiete an, die nicht im Leistungskatalog der Versicherung stehen. Solche Angebote helfen dabei, Prozessrisiken und den Nutzen den damit verbundenen Kosten gegenüberzustellen.
Undurchschaubare Vertragsvarianten
Den richtigen Tarif zu finden, wird für Verbraucher somit zur Mammutaufgabe. Komplexität und Vielfalt der Tarife sprechen eigentlich für die Konsultation eines Versicherungsberaters. Das Problem: Auch der vermeintliche Experte blickt kaum noch durch. Eine bundesweite Umfrage des Fachmagazins „Versicherungsjournal Extrablatt“ unter 232 Vermittlern ergab, dass sich 37 Prozent nur auf die Tarife eines Anbieters konzentrieren, ein weiteres Drittel beschränkt sich auf zwei bis fünf Versicherer. Viele Versicherungsmakler wünschten sich laut Umfrage selbst Bedingungswerke, die sowohl der Kunde als auch der Berater ohne Jurastudium verstehen kann.
Immerhin hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom März 2014 die Rechte der Verbraucher gestärkt. Vermittler sind zur Bedarfsanalyse und konkreten Risikohinweisen im Hinblick auf Leistungsausschlüsse verpflichtet. Beraten sie schlecht, können die Versicherungsmakler für den eingetretenen Versicherungsschaden selbst haftbar gemacht werden. Das Baukastensystem im Rechtsschutz ist deshalb bei den Beratern vor Ort eher unbeliebt.
Online-Vergleich ergänzend
Alternativ sollten Interessenten daher auch die Versicherungsvergleiche im Internet zu Rate ziehen. Die Vergleichsportale bilden regelmäßig einen Großteil des Marktes ab und bieten einfachen Zugang zu den einzelnen Tarifbedingungen. Mit den drei Top-Angeboten kann der Kunde dann immer noch zu einem unabhängigen Berater gehen, der nochmals die Details durchgeht und idealerweise nicht auf provisions- sondern auf Honorarbasis den Abschluss vermitteln kann.
Laut Verivox sind derzeit besonders Policen von Auxilia, ARAG und Deurag gefragt. Das beliebteste Versicherungsmodul ist dabei der Privat-Rechtsschutz, gefolgt von Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Kombipakete mit diesen drei Modulen plus Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter zählen zu den gefragtesten.
Damit aber der Online-Vergleich gelingt, sollten zumindest einige Mindestanforderungen an den Rechtsschutz die Auswahl aus den zahllosen Tarifen der rund 50 Rechtsschutzversicherer begrenzen:
Angemessene Deckungssumme
„Jede Police sollte gewisse Mindeststandards abdecken, etwa eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro und die Übernahme einer Strafkaution in Höhe von mindestens 100.000 Euro“, rät Ingo Weber, Geschäftsführer bei Verivox, einem der populärsten Online-Vergleichsportale für Versicherungen. Der Bund der Versicherten geht da noch weiter. Er empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro. Hintergrund: Durch die neue Gebührenordnung sind die Kosten für Anwälte und bei Gericht im Durchschnitt um 16 Prozent gestiegen. Außerdem sind in den vergangenen Jahren die Streitwerte immer weiter gewachsen.
Selbstbeteiligung beruhigt Versicherer
Eine Selbstbeteiligung ist für private Versicherungsnehmer unbedingt sinnvoll. Denn häufen sich die Streitfälle, machen die Versicherer schnell von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Oft genügen schon zwei Versicherungsfälle in einem Jahr. Nach einer Kündigung wird es für den Versicherten schwer, eine Rechtsschutzpolice bei einem anderen Versicherer abzuschließen, denn in der zentralen Datenbank HIS erfasst die Versicherungswirtschaft als kostspielig aufgefallene Kunden.
Mit einer Selbstbeteiligung vermeidet der Versicherungsnehmer den Eindruck, wegen jeder Bagatelle vor Gericht zu ziehen. Zudem senkt der Eigenanteil die Versicherungsprämie mitunter erheblich. Mit einer Selbstbeteiligung können Versicherte den Beitrag deutlich senken. Wer bei jedem Schaden 150 oder 250 Euro selbst bezahlt, kann beim Beitrag bis zu 30 Prozent sparen.
Das relativiert die ansonsten feststellbaren Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent, die bei Rechtsschutzversicherungen gleichen Leistungsumfangs zwischen den Anbietern feststellbar sind.
Alternativen zum Gericht
Im Sommer 2012 wurde das erste Mediationsgesetz eingeführt. Mediatoren sollen danach unparteiisch sein und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem müssen sie ihre berufliche Qualifikation offenlegen. Konkrete Ausbildungsvorschriften gibt es nur für zertifizierte Mediatoren, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Mediatoren können nur vermitteln, wenn beide Streitparteien zustimmen. Die Kosten für die Vermittlung teilen sich die Betroffenen je zur Hälfte. Der Stundensatz eines Mediators liegt bei etwa 200 Euro je Stunde.
Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht. Für ein Verfahren schließen die Streitparteien einen Vertrag. Am Schiedsgericht entscheiden Juristen über zivilrechtliche Streitfälle. Beide Parteien sind an den Schiedsspruch gebunden, der einem rechtskräftigen Urteil eines staatlichen Gerichts entspricht. Vor allem Unternehmen nutzen Schiedsgerichte, um sich im Stillen einigen zu können. Die Kosten für ein Verfahren am Schiedsgericht hängen vom Streitwert ab. Beispiel: Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) berechnet für ein Verfahren mit einem Einzelrichter und einem Streitwert von 50.000 Euro Gebühren in Höhe von 5675 Euro.
Kommunen beauftragen unabhängige Schiedspersonen, bei privaten Streitigkeiten zu vermitteln. Sie sollen die Gerichte entlasten. Es geht um Nachbarschaftsstreit, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen. Anders als beim Schiedsgericht gibt es keinen Schiedsspruch, sondern eine einvernehmliche Einigung. Die Kosten für ein Schiedsverfahren liegen meist unter 100 Euro.
Rechtsschutz ist Luxus
Verbraucherschützer, Experten und selbst die Versicherungslobby sind sich in einem Punkt weitgehend einig: Eine Rechtsschutzversicherung deckt kein existenzielles Risiko ab. Erst wenn diese etwa durch Haftpflicht-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgedeckt seien, ist eine Rechtsschutzversicherung je nach individueller Lebenslage und Bedarf eine sinnvolle Investition. Selbst die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erachten viele Experten als wichtiger.
Das hat seinen Grund. Denn einerseits sorgen auch andere Policen oder Mitgliedschaften für rechtlichen Beistand, zum Beispiel Automobilclubs wie der ADAC oder eine Gewerkschaft. Andererseits gehen die Kosten eines gewonnenen Gerichtsverfahrens zum Großteil zu Lasten der unterlegenen Partei.
Einzig die Vorfinanzierung eines langwierigen Rechtsstreits sorgt dann für ein hohes finanzielles Risiko. Spezialisierte Prozesskostenfinanzierer können helfen, seine Rechte durchzufechten. Dafür erhalten sie einen Anteil an der erstrittenen Summe. Bedürftige können auch Prozesskostenhilfe vom Staat beantragen.
„Manche Bereiche einer Rechtsschutzversicherung sind teilweise auch durch andere Versicherungen abgedeckt“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Vor allem, wenn es darum geht, Ansprüche an den Versicherten oder seine Haftpflichtversicherung abzuwehren.“ Beispiel Verkehrsrechtsschutz: Wird der Versicherte zum Beispiel nach einem Unfall ohne eigenes Verschulden auf Schadenersatz verklagt, greift auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie hat selbst ein Interesse an einem Verfahren zur Feststellung der Unschuld, da sie so ihre Schadenersatzzahlungen verhindern oder zumindest begrenzen kann.
Außergerichtliche Einigungen bevorzugt
Daneben bestehen attraktive Möglichkeiten, für eine außergerichtliche und damit deutlich günstigere Streitbeilegung: Es gibt zivilgerichtliche Schiedsgerichte, Schiedsämter für private Streitigkeiten und Ombudsmänner für verschiedene Branchen.
Darüber hinaus haben insbesondere Mediationsverfahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie wurden 2012 eingeführt. Die unparteiischen Mediatoren unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sollen im Streit zwischen zwei Parteien vermitteln. Besonders qualifiziert sind zertifizierte Mediatoren. Die Kosten von rund 200 Euro pro Stunde teilen sich die Streitparteien.
Nur eingeschränkt sinnvoll
Damit die Mediation wirkt, müssen sich aber beide Parteien zunächst auf den Kompromissfinder einlassen. Kein Wunder, dass gerade die Rechtsschutzversicherer immer häufiger auf Mediationsverfahren drängen, bevor der langwierige und kostenintensive Rechtsweg eingeschlagen wird. In vielen Fällen zahlen sie ein Mediationsverfahren unabhängig von dessen Ausgang. In manchen Fällen machen sie es sogar zu Bedingung vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens.
Wichtig: Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Mai dieses Jahres (AZ 2-06 O271/13) darf ein Rechtschutzversicherer nicht auch noch den Mediator bestimmen. Die Unparteilichkeit des Mediators wäre dann nicht zwingend gewährleistet, eine solche Vertragsbedingung daher ungesetzlich. Der Versicherer Deurag unterlag vor Gericht. Die klagende Rechtsanwaltskammer Berlin wies auf das Risiko hin, dass so gedrängte und von einem Nicht-Juristen beratene Versicherte womöglich zu schnell auf ihre Rechte verzichten könnte. Auch das Verpassen von Fristen zur Anrufung eines Gerichts wäre durch so ein Mediationsverfahren nicht auszuschließen.
Leistungen sind wichtiger als die Beitragshöhe
Wer trotz aller Stolperfallen eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte seinen Vergleich nicht vorrangig an der Prämienhöhe orientieren. Angesichts der uneinheitlichen Versicherungsbedingungen, Leistungsein- und -ausschlüsse sowie Service-Angebote sind die Leistungsmerkmale einer Rechtsschutzversicherung viel entscheidender. Denn nur, wenn sich der Versicherer nicht bei jeder Kleinigkeit aus der Verantwortung stehlen kann, besteht wirklicher Schutz für die eigenen Rechte.
Um bei den Prämien zu sparen, genügt es, den Abschluss nicht weiter aufzuschieben. Denn auch da sind sich Experten einig: Die Prämien werden aufgrund der gestiegenen Gerichtskosten weiter flächendeckend steigen – oder die Leistungen reduziert. Große Versicherer wie Arag und Roland haben bereits Beitragssteigerungen von bis zu 7,5 Prozent angekündigt. In solchen Fällen genießt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Schon heute gilt: Alte Policen sind in der Regel verbraucherfreundlicher als neue. Und Vertragsänderungen müssen Versicherte nicht hinnehmen. Ihre schriftliche Zustimmung ist per Gesetz vorgeschrieben. Neue Klauseln sollten sie daher nie leichtfertig unterschreiben.
Fazit: Nur eingeschränkt sinnvoll
Ob sich die Rechtsschutzversicherung lohnt und tatsächlich vor finanziellen Risiken schützt, muss ganz individuell abgewogen werden. „Verkehrsrechtsschutz kann zum Beispiel für Vielfahrer sinnvoll sein“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Arbeitsrechtsschutz bietet sich an, wenn Sorge um den Erhalt des Arbeitsplatzes besteht. In den vergangenen Jahres ist die Zahl der Arbeitsrechtsprozesse geradezu explodiert.“
Wer jedoch den Berufsrechtsschutz haben will, muss seine Police unterschreiben lange bevor sich der Jobverlust konkretisiert. „Hat der Arbeitnehmer aber schon eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber erhalten, nimmt ihn keine Versicherung mehr. Der Abschluss muss deutlich früher stattgefunden haben.“ Allgemein veranschlagen die Versicherungen sowieso eine Versicherungszeit von drei Monaten, bevor der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden darf. Hat also die Nachricht vom bevorstehenden Stellenabbau die Runde gemacht, ist es für einen Abschluss zu spät.