Kurz vor der Fußball-WM hagelte es Tipps für Fans, wie Abmahnungen, Bußgelder, Streit mit dem Nachbarn oder Versicherungsfälle im Fußballfieber zu vermeiden sind. So auch von der Rechtsschutzversicherung Advocard. Denn der Spaß solle ja nicht im Streit enden. Die gut gemeinten Tipps sind nicht ganz uneigennützig, denn sie weisen auf Prozessrisiken hin und gegen die damit verbundenen Kosten kann sich jedermann mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
Niemand steht gerne vor Gericht. Rechtsschutzversicherer vermeiden Gerichtsverfahren zudem gern, um Kosten zu sparen. Um sein Recht durchzusetzen oder seine Unschuld zu beweisen, kann es jedoch unumgänglich sein. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt, Zeugenentschädigung, Gutachter und Gerichtsverfahren, muss man wenigstens nicht mit Blick aufs Budget sein gutes Recht sausen lassen.
Wer aber glaubt, mit seiner Rechtsschutzversicherung wäre jede Klage oder die Verteidigung vor Gericht quasi gratis, wird oft enttäuscht. Rechtsschutzversicherungen sind gespickt mit Stolperfallen – angefangen von der Auswahl der richtigen Police bis hin zum Ernstfall gibt es zahlreiche Fälle und Ausnahmen, in denen der Versicherer die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten verweigern kann.
So wird die Durchsetzung des eigenen Rechts trotz vorhandener Versicherung schnell zum finanziellen Risiko. Denn nur wer einen Prozess gewinnt, kann den größten Teil seiner Ausgaben für den Rechtsstreit auf die gegnerische Seite abwälzen. Wer aber verliert, muss unter Umständen nicht nur seine eigenen Anwalts- und Prozesskosten, sondern auch die des Gegners begleichen.
Typische Geltungsbereiche der Rechtsschutzversicherung
Hier geht es beispielsweise um die Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen, privatrechtliche Vertragsangelegenheiten oder steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten. Auch Fälle vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht sowie strafrechtliche Fälle sind mitversichert, etwa die Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässigen Verhaltens. Ohne Vorvertrag, an den der neue Vertrag anschließt, beträgt die Wartezeit in der Regel drei Beitragsmonate, bevor die Versicherung Rechtsschutz gewährt. Ausgenommen sind allerdings meist Leistungsbereiche, in denen der Versicherungsfall unvorhersehbar ist, zum Beispiel bei Schadenersatz.
Auch hier geht es hauptsächlich um die Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzforderungen. Auch bei strittigen Ordnungswidrigkeiten oder in verkehrsrechtlichen Strafsachen zahlen die Versicherer. Verstöße gegen Halte- und Parkvorschriften sind meist nicht inbegriffen. Versichert ist der Versicherungsnehmer als Fahrer, unabhängig davon, welches Fahrzeug er benutzt. Wichtig: Da sich Unfälle unvorhergesehen ereignen, gibt es für diese Fälle keine Wartezeit. Die Rechtsschutzversicherung gewährt Leistungen in diesem Bereich sofort nach Vertragsabschluss.
Das wichtigste Anwendungsgebiet sind zweifellos Kündigungen durch den Arbeitgeber, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Auch Abmahnungen oder angedrohte Kündigungen sind häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Im Falle von Aufhebungsverträgen zahlen die Rechtsschutzversicherer meist für eine Rechtsberatung oder drängen auf ein Mediationsverfahren. Die Wartezeit bis zu einem Wirksamwerden des Rechtsschutzes beträgt abhängig vom Leistungsfall zwischen null und drei Monaten.
Der Rechtsschutz greift in der Regel nur bei Mietrechtsstreitigkeiten oder wenn es sich eine selbstgenutzte Immobilie im Inland handelt. Für Vermieter gibt es spezielle Tarife. Eingeschlossen sind oft Rechtsstreitigkeiten um laufende Erschließungskosten oder Anliegerangaben, einmalige Ereignisse bleiben in der Regel ausgeklammert. Auch bei Ordnungswidrigkeiten, Schadenersatzforderungen, Steuer- und Strafsachen sowie Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ziehen die Versicherer meist mit. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate.
Tarifdickicht lichten
Um Enttäuschungen zu vermeiden, müssen Verbraucher sich daher intensiv mit ihren individuellen Risiken auseinandersetzen und anschließend eine möglichst passende Rechtschutzversicherung ausfindig machen. Das ist allerdings gar nicht so einfach.
Dominierten früher noch Kombipolicen aus Privat-, Berufs- und Kfz-Rechtsschutz, setzen Versicherer mittlerweile häufiger auf Baukastensysteme. So lässt sich der Rechtsschutz im Rahmen der angebotenen Leistungen zwar individuell zuschneiden, macht aber eine Analyse des realistischen Bedarfs und die intensive Beschäftigung mit den jeweiligen Tarifbedingungen der Versicherer unumgänglich.
Gesetzliche Mindestvorschriften für Rechtsschutzversicherungen gibt es schon seit zwanzig Jahren nicht mehr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat lediglich Musterbedingungen herausgegeben. Daran orientieren sich zwar viele Versicherungstarife, doch Abweichungen im Detail sind eher die Regel als die Ausnahme.
Ausschlüsse beim Rechtsschutz
„Verbraucher übersehen häufig, welche Fälle alle von ihrer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden“, bestätigt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Es gibt zum Beispiel keinen Versicherer, der die Kosten für einen Rechtsstreit im Baurecht, Erbrecht oder Scheidungsrecht abdeckt. Besonders konfliktträchtige Rechtsbereiche sind somit gar nicht versicherbar.“
Beispiel Hausbau: Kaum ein Bauvorhaben geht ohne Streit mit der Baufirma oder Handwerksbetrieben über die Bühne. Zudem sind es oft hohe Summen, die im Raum stehen. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess bemessen sich am Streitwert. Würden die Versicherer entsprechende Policen anbieten, müssten die Versicherungsbeiträge schon fast astronomisch hoch sein.
Ähnlich ist die Situation im Erbrecht oder bei Scheidungsfällen. Einige Rechtsschutzversicherer bezahlen zumindest eine erste Beratung durch den Anwalt vor dem Scheidungsverfahren. Mit dem Rest aber wollen sie nichts zu tun haben. Das gilt auch für Fälle, in denen um die Höhe von Unterhaltszahlungen gestritten wird.
Ebenso klammern die Versicherer regelmäßig juristische Auseinandersetzungen zum Urheber- und Markenrecht, zu Spiel- oder Wettverträgen, zu Kapitalanlagen und Parkverstößen im Straßenverkehr aus.