Finma Schweizer Aufsicht verbietet Bank Bär vorerst Großübernahmen

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht rügt die Privatbank Julius Bär wegen Mängel in der Geldwäsche-Bekämpfung. Das hat Auswirkungen auf Firmenakquisitionen.

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Die Schweizer Privatbank muss Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen. Quelle: Reuters

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Privatbank Julius Bär wegen schwerer Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung gerügt. „Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmaßlichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fußballverband Fifa“, erklärte die Finma am Donnerstag und sprach von systematischen Mängel bei den Vorkehrungen gegen Geldwäsche und im Risikomanagement.

Die Behörde wies die Bank an, wirkungsvolle Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten im Hinblick auf Geldwäsche zu ergreifen und bereits eingeleitete Maßnahmen rasch umzusetzen. Zudem muss Julius Bär Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen. Außerdem untersagte sie dem Geldhaus „bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes“ große und komplexe Firmenakquisitionen.

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