Gebührenordnung EZB-Bankenwächter senken Aufsichtsgebühren für kleinere Geldinstitute

Kleinere Banken hatten die bisherige Gebührenordnung der EZB als zu teuer kritisiert. Rund zwei Drittel der kleineren Institute werden nun von der Neuregelung profitieren.

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Gelten sollen die neuen Abgaben ab der Gebührenperiode 2020. Quelle: dpa

Die EZB-Bankenkontrolleure haben ihre Gebührenordnung geändert und wollen von kleineren Geldhäusern künftig geringere Abgaben verlangen. Voraussetzung sei eine Bilanzsumme von einer Milliarde Euro oder weniger, teilten die EZB-Bankenwächter am Dienstag in Frankfurt mit. Rund zwei Drittel der kleineren Institute würden von der Neuregelung profitieren.

Gelten sollen die neuen Abgaben ab der Gebührenperiode 2020. Mit der Neufassung sollen sie künftig aufgrund tatsächlich entstandener Kosten berechnet und nicht mehr geschätzt werden. Die Kontrolleure wollen sie im jeweils folgenden Jahr im zweiten Quartal einsammeln. Für 2020 sollen die Gebühren daher im zweiten Jahresviertel 2021 erhoben werden.

Kleinere Banken in Deutschland hatten die bisherige Gebührenordnung der Europäischen Zentralbank (EZB) als zu teuer kritisiert und zudem auf einen hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) beispielsweise hatte eine Halbierung der Mindestgebühren für kleinere Institute gefordert. Dabei hatte er eine Senkung für Institute mit einer Bilanzsumme von maximal fünf Milliarden Euro vorgeschlagen. Zu der Neufassung gab es zwei öffentliche Konsultationen.

Die EZB ist seit Herbst 2014 für die Aufsicht über die großen Banken im Euro-Raum zuständig. Insgesamt kontrolliert sie derzeit 117 Institute, darunter in Deutschland die Deutsche Bank und die Commerzbank. Die Aufsicht über die kleineren Geldhäuser im Währungsraum teilt sie sich mit den nationalen Behörden.

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