Geldpolitik Bundesbank muss laut Rechtsgutachten EZB-Anleihekäufe prüfen

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die EZB es versäumt habe, die Verhältnismäßigkeit des Anleiheprogramms zu prüfen und darzulegen.

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Verfassungsrichter verlangten von der EZB, ihre Politik umfangreich zu begründen. Quelle: dpa

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt einem Medienbericht zufolge in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Bundesbank die Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms durch die Europäische Zentralbank (EZB) unter die Lupe nehmen muss.

„Für diese Prüfung dürfte allerdings in erster Linie die Bundesbank zuständig sein“, zitiert die „Augsburger Allgemeine“ laut Vorabbericht die Gutachter in ihrer noch unveröffentlichten Analyse. Der Grund dafür sei, dass die Bundesbank aus dem Ankauf von Staatsanleihen aussteigen müsse, wenn dieser unverhältnismäßig wäre.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai geurteilt, dass die EZB es versäumt habe, die Verhältnismäßigkeit des Anleiheprogramms zu prüfen und darzulegen. Die Folgen für Sparer, die Altersvorsorge und Immobilienkäufer seien nicht berücksichtigt worden.

Die Verfassungsrichter verlangten von der EZB, ihre Politik umfangreich zu begründen. Der Wissenschaftliche Dienst sehe demnach die Bundesbank in der Pflicht, diese Begründung abzuklopfen. Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Fachleute und Politiker waren zuletzt unschlüssig, wer die Verhältnismäßigkeit des EZB-Programms bewerten nehmen soll und wie Bundestag und Bundesregierung auf die Resultate reagieren können.

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