Geldwäsche-Bekämpfung Schweizer Aufsicht geht gegen Julius-Bär-Manager vor

Die Finma sieht die Verantwortung für schwere Mängel in der Bekämpfung von Geldwäsche bei vier hochrangigen Managern. Weitere Personen seien schriftlich gerügt worden.

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In dem untersuchten Fall ging es der Finma zufolge insbesondere um mutmaßlich Korruptionsfälle in Venezuela. Quelle: Reuters

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Verantwortung von Einzelpersonen für schwere Mängel in der Geldwäsche-Bekämpfung bei der Bank Julius Bär geklärt. „Diese Abklärungen betrafen insbesondere vier hochrangige Manager“, erklärte die Behörde am Donnerstag. „In einem Fall hat die Finma ein Enforcement-Verfahren eröffnet.“ Zudem seien zwei Personen schriftlich gerügt worden.

In dem Fall ging es der Finma zufolge insbesondere um mutmaßlich Korruptionsfälle in Venezuela. Fehlverhalten im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Korruptionsfällen beim venezolanischen Ölkonzern PDVSA und dem Weltfußballverband Fifa hatte Julius Bär im Februar 2020 eine harsche Rüge der Aufsicht eingetragen.

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