Gerichtsverfahren Urteil zu EZB-Anleihekäufen wird trotz Corona nicht verschoben

Trotz Corona verkündet das Bundesverfassungsgericht am 24. März sein Urteil zu den Anleihekäufen der EZB. Im Raum steht der Vorwurf der Staatsfinanzierung.

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Urteil zu EZB-Anleihekäufen wird trotz Corona nicht verschoben Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) trotz der Coronavirus-Krise wie geplant am 24. März verkünden.

Das Gericht schreibe derzeit aber Medienvertreter und Besucher an und lege ihnen nahe zu überprüfen, ob die persönliche Teilnahme in Anbetracht der Lage wirklich notwendig sei, sagte eine Sprecherin am Freitag auf Anfrage in Karlsruhe. „Wir werden dem Öffentlichkeitsgrundsatz weiter so weit wie möglich gerecht werden.“ Trotzdem werde natürlich alles getan, um ein Weitertragen der Infektionskrankheit zu vermeiden.

In dem Verfahren geht es um die milliardenschweren Anleihenkäufe der Notenbank zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation. Im Raum steht der Vorwurf, dass die EZB damit verbotenerweise Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt.

Bis Februar 2020 haben die Währungshüter gut 2,6 Billionen Euro in die Käufe gesteckt - den allergrößten Teil davon (gut 2,1 Billionen Euro) in Wertpapiere des öffentlichen Sektors über das Teilprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme), zu dem die Verfassungsrichter nun urteilen.

Die EZB hatte am Donnerstag bekanntgegeben, dass wegen der konjunkturellen Sorgen infolge des Coronavirus bis zum Jahresende 120 Milliarden Euro zusätzlich in Anleihenkäufe gesteckt werden sollen. Dieses Geld soll vor allem in Unternehmensanleihen fließen.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Urteile parallel zur Verkündung immer auch als Pressemitteilung und in voller Länge auf seiner Internetseite. Die Sprecherin sagte weiter, dass bis zum 30. April alle öffentlichen Besucherführungen am Gericht abgesagt seien. Danach werde neu entschieden.

Auch Delegationsbesuche seien bis auf Weiteres abgesagt. Das heißt, die Richter reisen nicht mehr ins Ausland und empfangen auch keine offiziellen Besucher mehr.

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