Schon im Herbst 2014 hat der BFH die Frage deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az.: VI R 8/12). Es muss nun klären, ob die Regel verfassungskonform ist. Bis die Entscheidung vorliegt, sollten Betroffene den Tipp des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) beherzigen: „Studenten im Erststudium nach Abitur und jungen Steuerpflichtigen in rein schulischer Ausbildung ist grundsätzlich zu empfehlen, für jedes Ausbildungsjahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen und den Werbungskostenabzug zu beantragen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL.
Die Kosten – wie Ausgaben für Fachliteratur, Fahrten, Arbeitsmittel wie Computer oder auch die Semester- und Kursgebühren – müssen dabei in der Anlage „N“ aufgelistet werden. Zudem muss auf dem Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung ein Kreuzchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ gesetzt werden. Dadurch werden bereits angesammelte Werbungskosten weiter ins nächste Jahr übertragen.
Wenn das Finanzamt den Werbungskostenabzug ablehnt, können Betroffene gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und dabei auf die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verweisen (Az.: 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 und 2 BvL 26/14). Wer bisher noch keine Steuererklärung abgeben hat, kann das bis Ende 2016 noch für alle Erklärungen ab 2012 nachholen. Diese Frist von vier Jahren gilt für alle Bürger, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Jobchancen für Arbeitslose: So stehen die Chancen in den einzelnen Bundesländern
Zu Jahresbeginn ist der Arbeitsmarkt im Aufwind. Laut der Arbeitsmarktstudie einer Job-Suchmaschine kommen in Deutschland dennoch auf eine offene Stelle 5,96 Arbeitslose. Es gibt jedoch große regionale Unterschiede, was die Konkurrenz um vakante Jobs angeht.
Baden-Württemberg ist das Bundesland mit den besten Jobchancen für Arbeitslosen. Mit lediglich 1,81 Arbeitslosen pro offener Stelle ist hier die Konkurrenz um einen Job deutschlandweit am niedrigsten.
In Bayern konkurrieren zwei Arbeitslose (1,91) um einen Job.
Hamburg belegt mit durchschnittlich 1,95 Arbeitslosen pro offener Stelle Platz drei unter den Top-Bundesländern. Insgesamt kommen im Stadtstaat 71.935 gemeldete Arbeitslose auf 36.836 offene Stellen.
In Hessen sind 179.124 Menschen arbeitslos gemeldet. Demgegenüber stehen 61.110 offene Stellen. Auf einen Job kommen also fast drei mögliche Bewerber (2,93). Damit liegt Hessen immer noch auf Platz vier der Bundesländer, die die besten Jobchancen für Arbeitslose bieten.
Berlin schafft es mit 3,5 Arbeitslosen pro Stelle gerade noch in die Top 5. Verglichen mit dem Spitzenreiter Baden-Württemberg ist es in der Hauptstadt fast doppelt so schwer, einen Job zu finden.
In Bremen stehen 36.679 arbeitslos gemeldete Personen 8.352 vakanten Stellen gegenüber. Auf jeden Job kommen also 4,39 potentielle Bewerber.
In NRW kommen auf eine offene Stelle 5,32 Arbeitssuchende. Damit belegt das Bundesland Platz sieben im Ländervergleich.
Mit 5,77 Jobsuchern pro offener Stelle ist Rheinland-Pfalz auf Platz acht.
161.544 Menschen sind in Sachsen arbeitslos gemeldet. Demgegenüber stehen 26.847 offene Stellen. Auf einen Job kommen also 6,02 Bewerber.
Noch etwas größer ist die Konkurrenz in Thüringen: Hier kommen 79.514 Arbeitslose auf 12.948 Stellen. Um einen Job konkurrieren also statistisch gesehen 6,14 Menschen.
Im Norden Deutschlands kommen auf eine offene Stelle 6,3 Bewerber. Jedenfalls stehen 100.271 Arbeitslosen 15.909 offene Stellen gegenüber.
Das Saarland kommt mit 9,53 Arbeitslosen pro offener Stelle unter die Flop 5 der deutschen Bundesländer.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die Aussichten für arbeitslose, einen Job zu finden, eher gering. Hier kommen 11,27 Arbeitslose auf eine offene Stelle.
In Brandenburg stehen 108.034 Arbeitslose 9.424 offenen Stellen gegenüber. Damit kommen 11,46 Arbeitslose auf eine Stelle.
Am schlechtesten sind die Jobchancen in Sachsen-Anhalt: Hier kommen 11,54 arbeitslose Menschen auf eine offene Stelle. Im bundesweiten Vergleich kann es für Bewerber daher doppelt so schwer sein, einen Job zu finden. Verglichen mit dem Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg,
Bayern oder Hamburg sogar sechsmal so schwer.
Die Möglichkeit, dass Eltern die Ausbildungskosten der Kinder in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, falls sie beim Nachwuchs wegen seines geringen Einkommens keine Auswirkung haben, besteht nicht. Anders ist es bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Kinder. Auch, wer seinem Kind Unterhalt zahlt, kann das geltend machen – sofern kein Kindergeldanspruch mehr besteht.
Weitere Bedingung ist die Bedürftigkeit. Wenn das Kind mit seinen Einkünften selbst für sich sorgen kann, erhalten die Eltern für ihre Unterhaltszahlungen keinen Steuervorteil. Ab 2015 muss der Zahlende in seiner Steuererklärung zudem die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben – so soll Missbrauch vermieden werden.