Kokainhändlerring Schweizer Behörde klagt Credit Suisse in Geldwäsche-Fall an

Staatsanwälte werfen der Bank vor, nicht alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen zu haben, um Geldwäsche einer kriminellen Organisation zu verhindern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Credit Suisse bezeichnet die aktuellen Vorwürfe als haltlos. Quelle: Reuters

Eine inzwischen aufgelöste Geschäftsbeziehung zu bulgarischen Drogenhändlern hat der Credit Suisse ein Strafverfahren eingebrockt. Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen die Schweizer Großbank, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwälte werfen der Credit Suisse vor, nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen zu haben, um Geldwäsche der kriminellen Organisation zu verhindern. Die Bank wies in einer Stellungnahme die Vorwürfe zurück. Credit Suisse werde ihre Position entschlossen verteidigen.

Der Anklageerhebung sei nach umfangreichen Ermittlungen erfolgt. Mit dem Ende des Kommunismus in Bulgarien hätten sich Spitzensportler nach anderen Einnahmequellen umgesehen. So seien etwa auch viele Ringer von mafiösen Clans angesprochen worden. Einer von ihnen habe einen Kokainhändlerring aufgebaut. Der Erlös aus dem Betäubungsmittel-Handel sei mindestens im Zeitraum zwischen 2004 und 2007 auf Bankkonten unter der Kontrolle der kriminellen Organisation in der Schweiz deponiert und danach insbesondere durch Immobilienkäufe in Bulgarien und in der Schweiz in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust worden.

Eine ehemalige Kundenbetreuerin der Credit Suisse sei im Zeitraum zwischen Juli 2004 und Dezember 2008 für die Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der kriminellen Organisation verantwortlich gewesen. Sie habe dazu beigetragen, die kriminelle Herkunft des Vermögens durch die Ausführung von Finanztransaktionen im Volumen von insgesamt mehr als 140 Millionen Franken zu verschleiern. Credit Suisse habe von den organisatorischen Mängeln gewusst und diese nicht behoben.

Die Credit Suisse bezeichnete die Vorwürfe als haltlos und zeigte sich von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt. Das Institut erwarte, dass es in dem Verfahren vor dem Bundesstrafgericht siegen werde. Verliere die Bank dennoch, könne das Gericht neben einer Gewinneinziehung eine Buße von höchstens fünf Millionen Franken verhängen. Die bankinternen Abwehrmaßnahmen gegen Geldwäschereibekämpfung seien in den vergangenen Jahren in Einklang mit der regulatorischen Entwicklung massiv ausgebaut und verstärkt worden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%