Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss 15,5 Prozent seines Bruttolohns an Beitrag an seine Kasse zahlen. 7,3 Prozentpunkte davon zahlt der Arbeitgeber, 8,2 Punkte der Arbeitnehmer. Die Beitragsbemessungsgrenze von 47.250 Euro deckelt den Höchstbeitrag auf 7324 Euro im Jahr. Somit aber zahlt der gut verdienende Facharbeiter gleich viel wie ein deutlich besser verdienender leitender Angestellter.
Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in beiden Fällen beitragsfrei mitversichert. Arbeiten jedoch beide Ehepartner und verdienen beide 47.250 Euro im Jahr, dann müssen sie genau doppelt so viel an die gesetzliche Krankenkasse zahlen wie eine Alleinverdienerehe, in der einer 94.500 Euro verdient und der andere nichts.
Diese hohe Belastung mit Sozialabgaben senkt den Anreiz vor allem für Frauen – etwa nach einer Babypause – wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren. Das läuft dem Ziel, die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, zuwider. Eine Beitragsreform der Krankenversicherung brächte mehr als sämtliche Programme zur Frauenförderung zusammen.