Laut Insidern Garantiezins für Lebensversicherungen bleibt vorerst

Die geplante Senkung des Höchstrechnungszinses ist scheinbar den Turbulenzen der Krise zum Opfer gefallen. Für eine Änderung ist es jetzt scheinbar zu spät.

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Die Niedrigzinsen treffen auch die Lebensversicherungen: Viele können sich Produkte mit einer garantierten Verzinsung von 0,9 Prozent nicht leisten. Quelle: dpa

Die deutschen Lebensversicherer müssen den Garantiezins auf ihre Policen Insidern zufolge zum Jahreswechsel vorerst nicht senken. Die geplante Senkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent zum 1. Januar 2021 sei den Turbulenzen in der Coronakrise zum Opfer gefallen, sagten mehrere mit den Überlegungen vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters. Nun wäre es für eine Änderung der Verordnung zu spät, auch weil die Lebensversicherer nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) mindestens ein halbes Jahr brauchen, um die Tarife entsprechend anzupassen. Die Finanzaufsicht BaFin will trotzdem darauf dringen, dass die Versicherer keine Produkte mit einer garantierten Verzinsung von 0,9 Prozent auf den Sparanteil mehr entwickeln. Viele könnten sie sich wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt schlicht nicht mehr leisten.

Im Frühjahr hatte das Bundesfinanzministerium erwogen, die maximale Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Laufzeit des Vertrags bieten dürfen, auf weniger als die von der DAV vorgeschlagenen 0,5 Prozent zu drücken. Die in der DAV zusammengeschlossenen Versicherungsmathematiker haben ein Vorschlagsrecht. Laut Insidern wollte das Ministerium aber maximal noch 0,4 Prozent zulassen. Doch die Änderung sei wegen der Herausforderungen rund um die Corona-Pandemie und um die Pleite von Wirecard in den Hintergrund gerückt, heißt es in Aufsichtskreisen. Das Finanzministerium erklärte, zu einer möglichen Anpassung sei noch keine Entscheidung gefallen.

Das entbinde die Versicherer aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung zu überlegen, welche Zinsgarantien sie sich noch leisten könnten, hieß es im Ministerium. Ein BaFin-Sprecher wird noch deutlicher: „Es entspricht nicht einem ordnungsgemäßen Risikomanagement, wenn der Höchstrechnungszins unreflektiert für das Neugeschäft verwendet wird.“ Unternehmen sollten im Zweifel nicht auf Vorgaben aus dem Ministerium warten, um die Garantien anzupassen.

In der Regel wird der Garantiezins zum 1. Januar geändert, an den Termin gebunden ist das Finanzministerium aber nicht. In Versichererkreisen heißt es, die Bundesregierung könnte die Anpassung auch mit der angekündigten Reform der Riester-Rente verbinden. Bei dem staatlich geförderten Standardprodukt fällt es den Versicherern mit sinkenden Zinsen immer schwerer, wie verlangt den Erhalt der eingezahlten Beiträge zu garantieren.

Der Höchstrechnungszins hat zuletzt an Bedeutung verloren, weil immer mehr Lebensversicherer unter dem Druck der „Solvency II"-Regulierung und der niedrigen Zinsen nur noch Produkte ohne oder mit geringeren Garantien anbieten. Nach Schätzungen bietet nur noch ein Drittel der gut 80 Lebensversicherer in Deutschland Policen mit Garantiezins an. Branchenweit machen sie nach Daten des GDV aber immer noch fast ein Drittel des Neugeschäfts aus. An laufenden Verträgen, für die die Lebensversicherer zum Teil noch Garantien über vier Prozent ausgesprochen hatten, ändert sich durch eine Neuregelung nichts.

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