Werner knallhart
Medikamente und ein Fiberthermometer liegen auf einem Nachttisch Quelle: dpa

Erkältet? AU-Schein jetzt per WhatsApp dank Telemedizin

Den Arbeitsunfähigkeits-Schein für den Arbeitgeber gibt es jetzt online, ohne dass man dafür erkältet aus dem Bett klettern muss. Dank eines Rechtsanwalts aus Hamburg. Klar, dass das nicht alle gut finden.

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Arbeitnehmer dürfen während ihrer Arbeitsunfähigkeit alles tun, was der Genesung dient. Kommt immer darauf an, was man hat.

Ein Besuch beim Arzt ist aber nicht in jedem Fall gesundheitsfördernd. Gerade bei Erkältungen rennen viele nur hin, weil sie die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber brauchen. Da liegt man dann drei Tage im Bett und am vierten Tag will die Personalabteilung sehen, dass man nicht lügt.

In Norwegen etwa ist man weniger misstrauisch und lässt die Leute eine ganze Woche ohne Attest zu Hause. Die Summe der Krankheitstage ist in Norwegen seit der Einführung dieser Regelung nach offiziellen Angaben nicht gestiegen.
In Deutschland aber müssen die meisten dann am vierten Tag los. Bei Erkältung bedeutet das: Aus dem Fieberbett und dem klammen Schlafanzug raus, mit Schüttelfrost unter die Dusche, 800 mg Ibuprofen rein, um dann später einigermaßen ansehnlich zerknittert im Wartezimmer Platz zu nehmen, um die anderen Patienten über Türklinken und Wasserhähne anzustecken. Alles für den einen Zettel. Den AU-Schein. Das soll nur Krankfeiern verhindern.

Gerade bei Erkältungen ist das persönliche Antanzen beim Hausarzt aus medizinischen Gründen aber besonders kontraproduktiv. Denn bei einem solch harmlosen Infekt wissen die meisten Betroffenen ohnehin, was gut für sie ist. Und der Arzt kann letztendlich nicht viel mehr sagen als: „Viel Wasser trinken, viel Ruhe, viel Schlafen.“
Und dieser Arztpflichtbesuch zum Zettelabholen verstopft dann die Wartelisten, das Wartezimmer und reduziert die Zeit, die der Hausarzt für jene Patienten hat, die wirklich ärztlichen Rat benötigen. Und ein großer Teil der Arztbesuche werden in Deutschland dem Arbeitgeber zuliebe abgestattet. Beim in Deutschland gerade auf dem Land grassierenden Hausärztemangel ist das natürlich besonders lästig und schädlich.

Ein Besuch beim Arzt ist bei einer schnöden Erkältung also auf vielen Gründen keine gute Idee. Das hat sich wohl auch ein Rechtsanwalt aus Hamburg gedacht. Und hat vor einigen Tagen den Service AU-Schein.de gestartet. Online beantwortet man ein paar Fragen zur eigenen Gesundheit und den Erkältungssymptomen (etwa zu Kopfschmerzen, Husten mit Schleim, Übelkeit oder ob die Augen tränen), gerade auch, um die Erkältung von einer echten Grippe abzugrenzen (Höhe des Fiebers). Und bekommt dann von einem kooperierenden Arzt eine Krankschreibung per WhatsApp geschickt. Sollten die Symptome zu heftig sein, wird die Krankschreibung verweigert: „Es tut uns leid! Leider können Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unseren Dienst nicht nutzen, da Sie zu einer Risikogruppe gehören oder Symptome haben, die gegen eine Erkältung sprechen.“ Hier wäre dann ein Arztbesuch angeraten.

Wird eine Krankschreibung ausgestellt, kostet das Ganze neun Euro (zu entrichten über PayPal), die auch nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Aber dafür muss man eben auch nicht krank aus dem Haus.
Der Service macht gemessen am Online-Auftritt für den Laien einen juristisch und medizinisch clever ausgearbeiteten, aufrichtigen und sympathischen Eindruck. Offen zählt AU-Schein.de Vor- und Nachteile dieser neuen Art von Telemedizin auf:
Vorteile seien etwa die gesparte Genesungszeit, die man nicht im Wartezimmer verplempert, wo man dann eben auch keinen anderen ansteckt. Den Service gebe es anders als die Sprechstunden rund um die Uhr, er würden von Ärzten erarbeitete Therapieempfehlungen gegeben (die bei Erkältungen ja ohnehin wie erwähnt nichts Neues sind) und der Fragenkatalog verringere das Risiko von Fehldiagnosen. Und man könne den Service auch aus dem Urlaub nutzen, um die Urlaubstage zu retten, die ja dann in Krankheitstage umgewandelt werden. Auch alle Datenschutzvorschriften würden berücksichtigt.

Rechtsabteilung der Ärztekammer überprüft AU-Schein.de

Nachteile seien zum Beispiel die Servicegebühr, die nicht möglichen persönlichen Gespräche, dass man ein Smartphone benötigt und dass der AU-Schein dann eben per Post versendet wird (was mindestens einen Tag länger dauert, als ihn selbst abzuholen). Wobei das Dokument auch per Foto (über WhatsApp) zugesendet wird, was aber nicht allen Arbeitgebern reicht.

Ja, und dann wird noch auf einen gravierenden Nachteil hingewiesen: der skeptische Arbeitgeber. Der – und auch die Krankenkasse – könnten „grundlos misstrauisch werden und sogar abwegige Rechtsansichten vertreten zu Ihrem Nachteil, nur weil der Arzt an einem anderen Ort sitzt und die Wahrscheinlichkeit von Blaumachen bei Telemedizin höher eingeschätzt wird.“

In der Tat, das könnte gut sein. Zu Unrecht, wie ich finde. Was das gute Gefühl des Arbeitgebers angeht, wenn er bei Erkältung einen vom Kranken persönlich abgeholten AU-Schein in Händen hält: Wer es drauf anlegt zu betrügen, setzt eben einfach eine leidende Miene auf und jammert: „Herr Doktor, ich habe Kopf- und Gliederschmerzen, mein Hals kratzt, ich habe überhöhte Temperatur, wenn ich meine Augen drehe, schmerzen die und ich friere.“ Welcher Arzt würde da sagen: Stimmt nicht, ich schreibe Sie nicht krank? Das passiert doch höchstens, wenn der Patient zum fünften Mal im Jahr damit kommt. Der persönlich abgeholte Schein ist also bei Erkältungen kein sicherer Schutz vor Blaumachen.

Wie deutsche Patienten bereits von Telemedizin profitieren

Und den Service AU-Schein.de kann jeder sogar nur zwei Mal pro Jahr in Anspruch nehmen. Um Missbrauch weiter zu verhindern – und wohl auch, um der Akzeptanz unter Arbeitgebern, Krankenkassen und Ärzten zu erhöhen.
Dennoch sehen einige Ärzte das Modell kritisch. Etwa die Hamburger Ärztekammer. Kammer-Präsident Pedram Emami sagte dem NDR, dass er es als Arzt problematisch finde, einen Patienten vor der Krankschreibung nicht persönlich zu sehen. Die Rechtsabteilung der Ärztekammer überprüft derzeit das Geschäftsmodell.

Aber wenn es noch nicht einmal möglich ist, eine Erkältung von der Ferne zu diagnostizieren, wie soll dann jemals Telemedizin möglich werden? Wie soll dann dank moderner Kommunikationsmethoden der Ärztemangel auf dem Land kompensiert werden? Geht von der Ferne nur ein „Hallo Doc, ich bin gesund“, und sobald etwas Kleines ist, muss man persönlich in Praxis oder Klinik vorbeikommen?

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Glaubt die Ärztekammer in Hamburg wirklich, dass man Symptome zu Erkältungskrankheiten nicht schriftlich beantworten kann, wo man doch sonst als neuer Patient einer Praxis beim Aufnahmebogen Fragen zu Allergien, Vorerkrankungen und Medikamentenkonsum auch nur schriftliche Angaben macht, die der Arzt in vielen Fällen nicht noch einmal überprüft (etwa durch Blutproben oder Allergietests). Wieso geht das dann nicht bei einer Erkältung?
Hier lautet die Devise: Loslassen können. Schlimm genug, dass Dokumente noch per Post umhergeschickt werden müssen. Lasst uns Patienten wenigstens in Ruhe unsere Erkältung auskurieren. Der AU-Schein per WhatsApp kann ja nur der Anfang sein. Auf dem Weg zu einer groß aufgestellten Telemedizin, die Ärzte, Krankenkassen und vor allem Patienten entlastet.

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