Werner knallhart
Medikamente und ein Fiberthermometer liegen auf einem Nachttisch Quelle: dpa

Erkältet? AU-Schein jetzt per WhatsApp dank Telemedizin

Den Arbeitsunfähigkeits-Schein für den Arbeitgeber gibt es jetzt online, ohne dass man dafür erkältet aus dem Bett klettern muss. Dank eines Rechtsanwalts aus Hamburg. Klar, dass das nicht alle gut finden.

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Arbeitnehmer dürfen während ihrer Arbeitsunfähigkeit alles tun, was der Genesung dient. Kommt immer darauf an, was man hat.

Ein Besuch beim Arzt ist aber nicht in jedem Fall gesundheitsfördernd. Gerade bei Erkältungen rennen viele nur hin, weil sie die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber brauchen. Da liegt man dann drei Tage im Bett und am vierten Tag will die Personalabteilung sehen, dass man nicht lügt.

In Norwegen etwa ist man weniger misstrauisch und lässt die Leute eine ganze Woche ohne Attest zu Hause. Die Summe der Krankheitstage ist in Norwegen seit der Einführung dieser Regelung nach offiziellen Angaben nicht gestiegen.
In Deutschland aber müssen die meisten dann am vierten Tag los. Bei Erkältung bedeutet das: Aus dem Fieberbett und dem klammen Schlafanzug raus, mit Schüttelfrost unter die Dusche, 800 mg Ibuprofen rein, um dann später einigermaßen ansehnlich zerknittert im Wartezimmer Platz zu nehmen, um die anderen Patienten über Türklinken und Wasserhähne anzustecken. Alles für den einen Zettel. Den AU-Schein. Das soll nur Krankfeiern verhindern.

Gerade bei Erkältungen ist das persönliche Antanzen beim Hausarzt aus medizinischen Gründen aber besonders kontraproduktiv. Denn bei einem solch harmlosen Infekt wissen die meisten Betroffenen ohnehin, was gut für sie ist. Und der Arzt kann letztendlich nicht viel mehr sagen als: „Viel Wasser trinken, viel Ruhe, viel Schlafen.“
Und dieser Arztpflichtbesuch zum Zettelabholen verstopft dann die Wartelisten, das Wartezimmer und reduziert die Zeit, die der Hausarzt für jene Patienten hat, die wirklich ärztlichen Rat benötigen. Und ein großer Teil der Arztbesuche werden in Deutschland dem Arbeitgeber zuliebe abgestattet. Beim in Deutschland gerade auf dem Land grassierenden Hausärztemangel ist das natürlich besonders lästig und schädlich.

Ein Besuch beim Arzt ist bei einer schnöden Erkältung also auf vielen Gründen keine gute Idee. Das hat sich wohl auch ein Rechtsanwalt aus Hamburg gedacht. Und hat vor einigen Tagen den Service AU-Schein.de gestartet. Online beantwortet man ein paar Fragen zur eigenen Gesundheit und den Erkältungssymptomen (etwa zu Kopfschmerzen, Husten mit Schleim, Übelkeit oder ob die Augen tränen), gerade auch, um die Erkältung von einer echten Grippe abzugrenzen (Höhe des Fiebers). Und bekommt dann von einem kooperierenden Arzt eine Krankschreibung per WhatsApp geschickt. Sollten die Symptome zu heftig sein, wird die Krankschreibung verweigert: „Es tut uns leid! Leider können Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unseren Dienst nicht nutzen, da Sie zu einer Risikogruppe gehören oder Symptome haben, die gegen eine Erkältung sprechen.“ Hier wäre dann ein Arztbesuch angeraten.

Wird eine Krankschreibung ausgestellt, kostet das Ganze neun Euro (zu entrichten über PayPal), die auch nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Aber dafür muss man eben auch nicht krank aus dem Haus.
Der Service macht gemessen am Online-Auftritt für den Laien einen juristisch und medizinisch clever ausgearbeiteten, aufrichtigen und sympathischen Eindruck. Offen zählt AU-Schein.de Vor- und Nachteile dieser neuen Art von Telemedizin auf:
Vorteile seien etwa die gesparte Genesungszeit, die man nicht im Wartezimmer verplempert, wo man dann eben auch keinen anderen ansteckt. Den Service gebe es anders als die Sprechstunden rund um die Uhr, er würden von Ärzten erarbeitete Therapieempfehlungen gegeben (die bei Erkältungen ja ohnehin wie erwähnt nichts Neues sind) und der Fragenkatalog verringere das Risiko von Fehldiagnosen. Und man könne den Service auch aus dem Urlaub nutzen, um die Urlaubstage zu retten, die ja dann in Krankheitstage umgewandelt werden. Auch alle Datenschutzvorschriften würden berücksichtigt.

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