Yoko Ono verklagt "Yoko Mono" und "John Lemon" Warum es so riskant ist, Namen abzuwandeln

Yoko Ono, Witwe des Beatles-Sängers John Lennon, zwang zwei Hamburger Bars zur Namensänderung. Im Interview erklärt der auf Markenrecht spezialisierte Frankfurter Anwalt Markus Brehm wie weit sich Markennamen unterscheiden müssen und warum auf den Hamburger Barbesitzer noch hohe Kosten zukommen könnten.

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Yoko Ono, Witwe von John Lennon, ging juristisch gegen eine kleine Szene-Kneipe in Hamburg vor. Quelle: dpa

WirtschaftsWoche: Im Hamburg darf ein Barbesitzer sein Lokal nicht mehr „Yoko Mono“ nennen und seine zweite Bar wohl auch bald nicht mehr „John Lemon“. Wie weit müssen sich Markennamen unterscheiden, damit man keine Schreiben von Anwälten bekommt?
Markus Brehm: Feste Regeln sind in diesem Bereich nur schwer zu finden. Was ausgeschlossen werden muss, ist die Verwechslungsgefahr.

Die ist in diesem Fall aber eher schwer auszumachen.
Die Verwechslungsgefahr beruht immer auf einer zweigliedrigen Prüfung. Dafür muss man sowohl Zeichenähnlichkeit als auch Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit prüfen. Bei der Zeichenähnlichkeit kommt es aber nicht nur auf den geschriebenen Namen an, sondern auch darauf, wie die Worte ausgesprochen klingen. Und wenn man etwas undeutlich spricht, kann „Yoko Ono“ und  „Yoko Mono“ möglicherweise verwechselt werden. Rein phonetisch sind sich die beiden Zeichen durchaus ähnlich.

Nun ist Frau Ono allerdings nicht als Barbesitzerin berühmt geworden, sondern als Künstlerin. Wie steht es um das Kriterium der Warenähnlichkeit?
Ich weiß leider nicht, in welchen Geschäften Yoko Ono tätig ist. Allerdings ist auch die Wechselwirkungstheorie zu bedenken. Diese besagt, je ähnlicher zwei Zeichen sind, umso weniger Anforderungen sind an die Waren- beziehungsweise Dienstleistungsähnlichkeit zu stellen.

Wie weit müssen denn die Wörter oder Klänge eines Namens auseinanderliegen? Gibt es dafür feste Kriterien?
Feste Schablonen gibt es nicht. Das hängt immer ganz vom Einzelfall ab. Vor Kurzem gab es in Frankfurt etwa den Fall des Burgerladens „Guter Bulle“, der aufgrund seines Namens einen Rechtsstreit mit „Red Bull“ hatte. Letztlich musste der Burgerladen sich umbenennen. Es gibt also Richter, die durchaus eine Verwechslungsgefahr zwischen „Guter Bulle“ und „Red Bull“ sehen. Die Verwechslungsgefahr kann also sehr weit ausgelegt werden, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Um welche Summe geht es in solchen Streitigkeiten? Kann das auch zu rückwirkenden Zahlungen führen?
Ja, eine Markenrechtsverletzung, also die Verwendung eines Zeichens, das ich nicht verwenden darf, löst selbstverständlich Schadenersatzansprüche aus. Soweit ich weiß, gab es die Bar „Yoko Mono“ ja schon mehrere Jahre. Da könnte man wahrscheinlich auch einen Schadenersatzanspruch konstruieren, der auf die Herausgabe eines sogenannten Verletzergewinns hinausläuft. Es wäre also zu prüfen, welche Gewinne der Barbesitzer durch die Verwendung des Namens „Yoko Mono“ gemacht hat. Diese Gewinne könnten dann als Schadenersatz herauszugeben sein.

Es dürfte wohl nicht ganz einfach herauszufinden sein, wie viele Menschen nur aufgrund des Namens in das Lokal eingekehrt sind.
Es gibt auch eine andere Möglichkeit zur Berechnung des Schadenersatzes, die sogenannte Lizenzanalogie. Dafür prüft man, wie teuer die Verwendung der Lizenz „Yoko Ono“ gewesen wäre und diese fiktiven Lizenzgebühren könnte man dann als fiktiven Schadenersatz festsetzen. Es kann also durchaus sein, dass dem Barbesitzer da noch etwas blüht. Denn aus Unterlassungsansprüchen ergeben sich immer Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche.

Nehmen diese Rechtsstreitigkeiten in einer globalisierten Welt zu?
Ja, insbesondere durch das Internet. Durch die Vernetzung gibt es einfach einen viel größeren Fundus an urheberrechtlich- und markenrechtlich geschützte Werken, als das noch vor 20 Jahren der Fall war. Es gibt fast jeden Tag kleinere Nachrichten zu Streitigkeiten zwischen Unternehmen wegen Markenähnlichkeit. Prominent wurde etwa der Streit zwischen Samsung und Apple, die sich wegen Ähnlichkeit der Geräte in die Haare bekommen haben. Bekannt wurde auch der Streit zwischen Haribo und Lindt um den sogenannten „Goldbären“, den Lindt herausbrachte und in dem sich Haribo als „Erfinder der Goldbären“ in seinen Rechten verletzt sah. Der größte Teil dieser Streitigkeiten wird allerdings außergerichtlich beigelegt, weil die Streitwerte durch den Wert einer bekannten Marke meist extrem hoch sind. Deshalb können solche Prozesse richtig viel Geld kosten.

Auf der anderen Seite kann es aber auch viel Geld einbringen. Wie anfällig für Missbrauch ist das Markenrecht? Kann man solche Klagen als Geschäftsmodell betreiben, wenn man einen bekannten Namen hat?
Es geht nicht immer um Geld. Denkbar ist durchaus, dass sich jemand persönlich auf den Schlips getreten fühlt, wenn ein anderer den eigenen Namen zu Marketingzwecken gebraucht. Aber natürlich kommen durch Schadenersatzansprüche auch gewissen Beträge zusammen. Es gibt aber sicher auch Inhaber von Marken, die diese nur anmelden, um sie an spätere Interessenten weiter zu veräußern und damit Geld zu „verdienen“. Generell gibt es im Markenrecht sehr viel Rechtsmissbrauch.

Wie kann ich bei der Benennung meines Unternehmens solchen Klagen zuvorkommen?
Sie können eingetragene Marken teilweise selbst in einem öffentlichen Register überprüfen. Sicherheitshalber empfehle ich natürlich das Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt. Das Problem ist, dass sich viele Leute im Internet Anregungen holen und gefundene Namen oder Logos für den eigenen Gebrauch dann leicht abwandeln. Die Frage ist nur, ob diese Abwandlung immer reicht. Beim ganzen Marken- und Urheberrecht geht es immer um den Schutz geistigen Eigentums. Wenn ich eine Bar „Yoko Mono“ nenne, besteht mein geistiges Eigentum allenfalls in einer Transferleistung von etwas, das bereits bestand. Immer wenn man etwas abwandelt, läuft man Gefahr, irgendjemanden auf die Füße zu treten. Die wenigsten rechnen allerdings mit den Konsequenzen. Das dürfte wohl auch den Hamburger Barbetreiber überrascht haben. Andererseits hat er jetzt ja auch viel PR für seine Lokale.

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